Im Mietrecht stehen wir Ihnen mit unserer Kanzlei in der Innenstadt von Regensburg bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme zur Seite. Vor Abschluss eines Mietvertrags empfiehlt es sich sowohl für den Vermieter als auch für den zukünftigen Mieter, den Mietvertrag auf mögliche Schwachstellen hin zu überprüfen. Gerade hinsichtlich der Klauseln zu Schönheitsreparaturen existiert eine umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und verschiedener Oberlandesgerichte (OLG) bezüglich deren Wirksamkeit. Als Beispiel sei hier nur die Unwirksamkeit von Fristenplänen (starrer Fristenplan) genannt.
Auch die Frage, ob die Befristung eines Mietvertrags zulässig ist, bedarf sorgfältiger anwaltlicher Prüfung und Beratung durch Experten im Mietrecht.
Im Falle der Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum sind insbesondere die Kündigungsgründe (berechtigtes Interesse des Vermieters, z.B. Eigenbedarf) und die Einhaltung der Form und der Fristen zu beachten.
Nebenkostenabrechnungen des Vermieters (Betriebskostenabrechnung) sind häufig fehlerhaft, weil sie nicht umlagefähige Kosten für die Verwaltung einer Eigentumswohnung enthalten. Hier beraten wir Vermieter bei der Erstellung der Abrechnung der Betriebskosten und helfen Mietern, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Ein Überblick aus unseren Leistungen im Mietrecht:
Wenn Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.
In der Regel ist es vorteilhaft, wenn Sie zu diesem die betreffenden Unterlagen dabei haben, wie