Im Jahr 2025 sind wesentliche Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht, welche Unternehmen und Führungskräfte betreffen, zu erwarten. Insbesondere das Urteil des EGMR zum Cum-Ex-Skandal, die Fortsetzung der Strafprozesse gegen den ehemaligen Volkswagen-Manager Winterkorn sowie wichtige Gesetzesänderungen kommen hier zur Sprache.
EGMR-Urteil zum Cum-Ex-Skandal
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde von Olearius, einem der Hauptakteure des Cum-Ex-Skandals, abgewiesen. Der ehemalige Chef einer Hamburger Privatbank sah sich durch den ersten Strafprozess im Cum-Ex-Skandal des LG Bonn 2020, bei welchem zwei Aktienhändler aus England verurteilt wurden, sowie dessen Bestätigung durch den BGH, vorverurteilt. Damit sah er sich in seinem Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Der EGMR bestätigte die rechtmäßige Verurteilung in Deutschland und stärkte die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität.
Neubeginn der Winterberg-Strafprozesse
Ab Februar 2025 soll der Strafprozess gegen den ehemaligen Volkswagen-Manager Winterkorn im Rahmen der Dieselabgasaffäre fortgesetzt werden. Winterkorn wird gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Diese Verfahren stellen grundlegende Fragen zur Verantwortung von Führungskräften.
Gesetzesänderungen
- EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung
am 14. Juni 2024 reichten das Europäische Parlament und der Europäische Rat einen Entwurf für eine Korruptionsbekämpfungsrichtlinie ein. Diese zielt darauf ab, den europäischen Rechtsrahmen für Straftatbestände zu harmonisieren und Lücken in der Strafbarkeit zu schließen. Darüber hinaus soll ein einheitlicher Strafzumessungskatalog aufgestellt werden, welche von den Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden muss. Compliance-Maßnahmen können sich hierbei strafmildern auswirken. - Änderung des StGB – § 108f StGB
Durch die Einführung des neuen § 108f StGB im Juni 2024 wird die unzulässige Interessenwahrnehmung strafbar gemacht, um Lücken, wie sie im Masken-Deal-Urteil des BGH aufgedeckt wurden, zu schließen. - Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKGB)
Seit dem 28. Juni 2024 beinhaltet der Entwurf des FKGB strengere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung. Die Verfahren zur Finanzkriminalitätsprävention müssen von Unternehmen verschärft werden. Zusätzlich soll eine Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität eingerichtet werden.
Auswirkungen auf Unternehmen und Führungskräfte
Unternehmen müssen Ihre Compliance-Systeme an die verschärften Anforderungen anpassen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Für Verstöße im Unternehmen sind immer mehr Führungskräfte verantwortlich, wodurch präventive Mittel noch wichtiger werden.
Fazit
Im Jahr 2025 kommen voraussichtlich wichtige gesetzliche Neuerungen, die Unternehmen und Führungskräfte dazu zwingen, ihre Compliance-Maßnahmen zu verstärken. Die Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht erfordern eine enge Überwachung von Unternehmenspraktiken und eine Anpassung der internen Kontrollsysteme. Strafprozesse wie der gegen Winterkorn zeigen, dass Führungskräfte auch für die Unternehmensführung und -struktur haftbar gemacht werden können.