Vorsorgevollmacht: wie Sie rechtzeitig planen (Stand März 2025)

  1. Was ist das?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) das Recht einräumt, in bestimmten Angelegenheiten für sie Entscheidungen zu treffen, falls der Vollmachtgeber dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.

  1. Was kann sie beinhalten?

Grundsätzlich ist der Inhalt einer Vorsorgevollmacht individuell gestaltbar. Über folgende Bereiche kann der Vollmachtgeber in seiner Vorsorgevollmacht Regelungen treffen:

  • Gesundheitsvorsorge: Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Operationen, Pflege, Ort der Behandlung, Zugriff auf Krankenakte
  • Vermögensverwaltung: Verwaltung von Konten, Immobilien, Zahlung von Rechnungen
  • Rechtliche Vertretung: Vertretung bei Abschluss von Verträgen oder vor Behörden und Gerichten
  • Aufenthalts- & Wohnungsangelegenheiten: Entscheidung, wo sie medizinisch versorgt werden oder wer in Ihrer Wohnung leben darf (wenn Sie z.B. in einer Pflegeeinrichtung wohnen)
  • Post- & Fernmeldeverkehr: Post oder E-Mails lesen, Telefon- oder Handyvertrag schließen oder kündigen
  • Im Todesfall: Entscheidungen bzgl. der Bestattung
  1. Wie setzte ich sie auf?

Die Vorsorgevollmacht kann zuhause aufgesetzt werden, nur für bestimmte Bereiche wird eine notarielle Beglaubigung benötigt (z.B.: für Kauf oder Verkauf einer Immobilie). Im Gegensatz zum Testament kann sie auch digital erstellt und muss nicht händisch niedergeschrieben werden. Mittlerweile gibt es auch online verschiedene Vorlagen, die genutzt werden können.

Die Vollmacht muss folgende Punkte beinhalten:

  • Ort
  • Datum
  • Vor- & Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift des Vollmachtgebers
  • Aufgabe / Bereiche, über die Bevollmächtigter entscheiden darf

 

Die Vollmacht sollte zudem Vor- & Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift des Bevollmächtigten beinhalten. So zeigt dieser, dass er die ihm übertragene Verantwortung auch annehmen möchte.

 

Ferner besteht die Möglichkeit, die Vorsorgevollmache im Zentralen Vorsorgeregister registrieren zu lassen. Dies stellt sicher, dass das Gericht im Falle des Eintritts eines Notfalls schnell erkennt, dass ein Bevollmächtigter festgelegt wurde und es somit keinen Betreuer oder Betreuerin für den Betroffen stellen muss.

  1. Kann ich meine Vorsorgevollmacht widerrufen oder ändern?

Grundsätzlich ist der Widerruf möglich. Zu beachten ist aber, dass der Vollmachtgeber die Vollmacht immer schriftlich widerrufen und das auch gegenüber dem zuvor Bevollmächtigten erfolgen muss. Ferner wird der Widerruf der Vorsorgevollmacht erst wirksam, wenn sie dem zuvor Bevollmächtigten zugegangen ist. Es ist zudem anzuraten, die widerrufene Vorsorgevollmacht zurückzufordern und zu vernichten.

Die Änderung der Vorsorgevollmacht kann jederzeit durch den (noch) geschäftsfähigen Vollmachtgeber erfolgen. Auch bei einer Änderung sollte die ältere Vollmacht zurückgefordert und vernichtet werden.

 

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