1. Was ist das?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) das Recht einräumt, in bestimmten Angelegenheiten für sie Entscheidungen zu treffen, falls der Vollmachtgeber dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.

  1. Was kann sie beinhalten?

Grundsätzlich ist der Inhalt einer Vorsorgevollmacht individuell gestaltbar. Über folgende Bereiche kann der Vollmachtgeber in seiner Vorsorgevollmacht Regelungen treffen:

  • Gesundheitsvorsorge: Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Operationen, Pflege, Ort der Behandlung, Zugriff auf Krankenakte
  • Vermögensverwaltung: Verwaltung von Konten, Immobilien, Zahlung von Rechnungen
  • Rechtliche Vertretung: Vertretung bei Abschluss von Verträgen oder vor Behörden und Gerichten
  • Aufenthalts- & Wohnungsangelegenheiten: Entscheidung, wo sie medizinisch versorgt werden oder wer in Ihrer Wohnung leben darf (wenn Sie z.B. in einer Pflegeeinrichtung wohnen)
  • Post- & Fernmeldeverkehr: Post oder E-Mails lesen, Telefon- oder Handyvertrag schließen oder kündigen
  • Im Todesfall: Entscheidungen bzgl. der Bestattung
  1. Wie setzte ich sie auf?

Die Vorsorgevollmacht kann zuhause aufgesetzt werden, nur für bestimmte Bereiche wird eine notarielle Beglaubigung benötigt (z.B.: für Kauf oder Verkauf einer Immobilie). Im Gegensatz zum Testament kann sie auch digital erstellt und muss nicht händisch niedergeschrieben werden. Mittlerweile gibt es auch online verschiedene Vorlagen, die genutzt werden können.

Die Vollmacht muss folgende Punkte beinhalten:

  • Ort
  • Datum
  • Vor- & Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift des Vollmachtgebers
  • Aufgabe / Bereiche, über die Bevollmächtigter entscheiden darf

 

Die Vollmacht sollte zudem Vor- & Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift des Bevollmächtigten beinhalten. So zeigt dieser, dass er die ihm übertragene Verantwortung auch annehmen möchte.

 

Ferner besteht die Möglichkeit, die Vorsorgevollmache im Zentralen Vorsorgeregister registrieren zu lassen. Dies stellt sicher, dass das Gericht im Falle des Eintritts eines Notfalls schnell erkennt, dass ein Bevollmächtigter festgelegt wurde und es somit keinen Betreuer oder Betreuerin für den Betroffen stellen muss.

  1. Kann ich meine Vorsorgevollmacht widerrufen oder ändern?

Grundsätzlich ist der Widerruf möglich. Zu beachten ist aber, dass der Vollmachtgeber die Vollmacht immer schriftlich widerrufen und das auch gegenüber dem zuvor Bevollmächtigten erfolgen muss. Ferner wird der Widerruf der Vorsorgevollmacht erst wirksam, wenn sie dem zuvor Bevollmächtigten zugegangen ist. Es ist zudem anzuraten, die widerrufene Vorsorgevollmacht zurückzufordern und zu vernichten.

Die Änderung der Vorsorgevollmacht kann jederzeit durch den (noch) geschäftsfähigen Vollmachtgeber erfolgen. Auch bei einer Änderung sollte die ältere Vollmacht zurückgefordert und vernichtet werden.

 

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Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung wird vorsorglich geregelt, wie die medizinische Behandlung und Betreuung im Falle der Einwilligungsunfähigkeit des zu Behandelnden abläuft. Das wird vor allen in solchen Fällen relevant, in welchen die Person aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ins Koma fällt.

Weiter kann die Patientenverfügung auch Regelungen über den Verzicht auf weitere medizinische Maßnahmen enthalten, etwa wenn es zum Lebenserhalt einer künstlichen Ernährung bedarf oder die Wahrscheinlichkeit der Genesung verschwindet gering ist.

Die Patientenverfügung ist in erster Linie für die Wahrung der persönlichen Autonomie des Patienten wichtig: sie ermöglicht es ihm, im Voraus (und noch in gesunder Verfassung) festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen er erhalten möchte und vor allem welche nicht. Darüber hinaus trägt sie zur Entlastung der Angehörigen bei, welche so nicht Entscheidungen über die medizinische Behandlung des Verfügenden treffen müssen.

Ferner ist die Patientenverfügung für die behandelnden Ärzte von hoher Relevanz, da diese medizinischen Maßnahmen nur mit der Einwilligung des Patienten vornehmen dürfen. Liegt eine solche Verfügung nicht vor, kommt es auf das Einverständnis eines Bevollmächtigten, wie einem Angehörigen oder einem Betreuer, an.

Vorsorgevollmacht

Von der Patientenverfügung zu unterscheiden ist die sog. Vorsorgevollmacht. Letztere kann auch rechtliche und finanzielle Angelegenheiten umfassen, wohingegen die Patientenverfügung nur die medizinische Versorgung regelt.

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilt der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten die Befugnis, im Falle einer Situation, in welcher der Vollmachtgeber nicht mehr eigenständig in der Lage ist (z.B.: wegen Krankheit, Unfall, Alter), selbst rechtliche Entscheidung zu treffen. Welche Befugnisse der Bevollmächtigte durch die Vorsorgevollmacht erhält, kann der Vollmachtgeber individuell festlegen. Dies können beispielsweise Befugnisse bezüglich vermögensrechtlicher Angelegenheiten (z.B.: Banken und Behörden), Verwaltung von Grundstücken, medizinische Angelegenheiten, Pflege, Wohnungsangelegenheiten oder die eigene Bestattung sein. Der Vollmachtgeber kann auch bestimmen, wie genau in verschiedenen Situationen gehandelt werden soll.

Die Vorsorgevollmacht wird dann relevant, wenn der Vollmachtgeber in Lebenssituationen gerät, in welchen er nicht mehr eigenständig über gesundheitliche, finanzielle oder weitere persönliche Angelegenheiten entscheiden kann. Dies kann beispielsweise aufgrund altersbedingter Schwächen und Krankheiten wie Demenz oder Alzheimer eintreten, aber auch, wenn der Vollmachtgeber nach einem Unfall ins Koma fällt.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Ehepartner oder die eigenen Kinder nicht automatisch vertretungsbefugt sind. Wurde keine entsprechende Vorsorge getroffen, wird vom zuständigen Betreuungsgericht ein gesetzlicher Vertreter berufen.

In erster Linie sichert eine Vorsorgevollmacht aber die Selbstbestimmung des Vollmachtgebers: er selbst bestimmt, wer sich um seine Angelegenheiten kümmern und auch wie die Person (der Bevollmächtigte) verfahren soll.

Ferner kann das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht auch Stress für Angehörige mindern. Tritt der Fall ein, in welcher die Vorsorgevollmacht relevant wird, gibt diese den Angehörigen Sicherheit in Bezug auf den wirklichen Willen des Vollmachtgebers und erspart ihnen schwierige Entscheidungen.

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