Die Scheidung ist ein emotional und finanziell belastender Weg, der nicht nur das Ende einer Ehe markiert, sondern auch weitreichende Konsequenzen auf das gemeinsame Vermögen hat. Regelungen in Bezug auf die Aufteilungen des Vermögens ergeben sich daher aus dem Familienrecht.

Im weiteren Verlauf dieses Blogbeitrag werden die rechtlichen Grundlagen der Vermögensaufteilung nach einer Scheidung genauer erklärt.

  1. Der gesetzliche Regelfall: Die Zugewinngemeinschaft

In der Regel leben Ehepaare in Deutschland nach § 1363 BGB in einer Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet ganz konkret, dass das gemeinsam erworbene Vermögen während der Ehe im Falle einer Scheidung auf beide Partner aufgeteilt wird. Jeder Ehepartner behält sein während der Ehe in seinem Besitz befindliches Vermögen, das sogenannte Startvermögen. Als Zugewinn wird demnach das Vermögen bezeichnet, das während der Ehe hinzukommt.

  1. Der Zugewinnausgleich

Nach Ende der Ehe erfolgt dann die Vermögensaufteilung nach den Regeln des Zugewinnausgleichs. Bei der Scheidung muss zunächst der Zugewinn beider Ehepartner errechnet werden. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Startvermögen und dem Endvermögen.

Der Zugewinn wird damit wie folgt berechnet:

Ermittlung des Startvermögens: Das Vermögen, das jeder Ehepartner bei der Eheschließung bereits hatte.

Ermittlung des Endvermögens: Hierbei handelt es sich um das Vermögen jedes Ehepartners zum Zeitpunkt der Scheidung.

Zugewinn: Der Zugewinn wird als Differenz zwischen Start- und Endvermögen berechnet.

Zur Veranschaulichung: Besitzt ein Ehepartner zu Beginn der Eheschließung ein Startvermögen von 10.000 Euro und hat dann zum Zeitpunkt der Scheidung ein Vermögen von 50.000 Euro, so beträgt der Zugewinn 40.000 Euro.

Zugewinnausgleich:

Nach Ermittlung des Zugewinns erfolgt der Zugewinnausgleich. Dies bedeutet, dass der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn dem anderen Ehepartner die Hälfte der Differenz zwischen den Zugewinnen überweisen muss.

  1. Sonderfälle

Güterstandänderung durch Ehevertrag:

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann jedoch von den Eheleuten durch einen Ehevertrag abgeändert werden. Häufig wird dabei die Gütertrennung gewählt, bei der jeder Ehepartner sein Vermögen auch während der Ehe behält. In solch einem Fall findet bei einer Scheidung keine Vermögensaufteilung gemäß Zugewinnausgleich statt.

Schenkungen und Erbschaften:

Schenkungen und Erbschaften, die ein Ehepartner während der Ehe erhält, werden normalerweise nicht zum Zugewinn gezählt und bleiben daher vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen. Diese sogenannten „privilegierten Erwerbe“ fließen nicht in die Berechnung des Zugewinns ein, es sei denn, sie wurden ausdrücklich für den anderen Ehepartner bestimmt oder in das gemeinsame Vermögen integriert.

Unternehmensvermögen:

Die Vermögensaufteilung wird schwieriger, wenn einer der Eheleute ein Unternehmen besitzt. In solchen Fällen kann es problematisch sein, den genauen Wert des Unternehmens zu ermitteln, besonders wenn es sich um ein inhabergeführtes Unternehmen handelt, dessen Marktwert nicht eindeutig festgelegt ist. In solchen Situationen wird oft eine Unternehmensbewertung durchgeführt, um den Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt der Scheidung zu bestimmen.

Altersvorsorge und Rentenansprüche:

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Vermögensaufteilung sind Rentenansprüche. Diese werden nicht direkt als Vermögen betrachtet, denn sie sind Teil des Vorsorgeausgleichs. Der Vorsorgeausgleich betrifft Rentenansprüche und die Altersvorsorge. Bei einer Scheidung müssen alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen werden.

  1. Fazit: Die Vermögensaufteilung nach der Scheidung

Die Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung ist ein vielschichtiger Prozess, der unterschiedliche Aspekte berücksichtigt. Die Zugewinngemeinschaft sorgt dafür, dass das während der Ehe gemeinsam erlangte Vermögen fair aufgeteilt wird, allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen und spezielle Regelungen, die den Ausgleich beeinflussen können. Paare, die sich scheiden lassen, sollten sich daher unbedingt rechtlich beraten lassen, um eine gerechte und rechtssichere Vermögensaufteilung zu gewährleisten.

Ein Ehevertrag kann dabei helfen, im Vorfeld klare Vereinbarungen zu treffen und potenzielle Konflikte im Falle einer Scheidung zu vermeiden.

 

Durch die Erbschaftssteuer kann es zu einer hohen finanziellen Belastung bei den Erben kommen. Durch eine frühzeitige individuelle Erbplanung kann die Erbschaft nicht nur organisiert werden, sondern auch die Steuerlast kann reduziert werden.

In diesem Blogbeitrag möchte Ich Ihnen erläutern, weshalb eine frühzeitige Erbplanung von Nöten ist und inwiefern diese Ihnen steuerliche Vorteile bieten kann. Ebenso können mögliche Erbstreitigkeiten durch eine individuelle Erbfolge vorgebeugt werden und so den Übergang des Vermögens so angenehm und effizient wie möglich gestalten.

Die häufige Belastung durch Erbschaftssteuer

In Deutschland ist es üblich, dass Erben auf das erhaltene Vermögen Steuern zahlen müssen. Hierbei können diese auf bestimmte Freibeträge, welche sich nach dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad richten, zurückgreifen.

Mithilfe einer durchdachten und frühzeitigen Erbplanung kann die Steuerlast minimiert oder ganz vermieden werden. Dies kann durch Schenkungen und Übertragungen zu Lebzeiten unter der Ausnutzung von den Freibeträgen für Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge geschehen.

Warum frühzeitige Erbplanung wichtig ist:

Eine frühzeitige Erbplanung bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Mit ihr können hohe Steuerlasten vermieden werden und das Erbe kann reibungslos und ohne Konflikte übertragen werden.

  1. Steuerliche Vorteile

Doch welche steuerlichen Vorteile bringt eine frühzeitige Erbplanung mit sich?

Vermeidung von Erbschaftssteuer durch Schenkungen

Alle 10 Jahre können für Schenkungen die Freibeträge nach § 16 ErbStG voll ausgeschöpft werden. Eltern können demnach ihrem Kind alle 10 Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei schenken. Ein solcher Schenkungsfreibetrag kommt auch Ehegatten, Enkelkindern sowie allen übrigen Beschenkten zugute. Der genaue Freibetrag richtet sich dann hierbei nach dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad. Somit kann durch Schenkungen zu Lebzeiten die Erbschaftssteuer erheblich minimiert werden.

  1. Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Ein weiterer Vorteil der Erbplanung ist die Vermeidung von Erbstreitigkeiten. Häufig kommt es nach dem Tod eines Angehörigen zu Konflikten. Insbesondere, wenn das Erbe nicht klar aufgeteilt ist. Mittels einer frühzeitigen und klaren Erbplanung können viele dieser Erbstreitigkeiten vermieden werden. Sobald das Vermögen genau verteilt wird, können Missverständnisse und Auseinandersetzung nicht mehr einfach entstehen.

Der Prozess der Erbplanung: Schritte zur steuerlichen Optimierung

Eine gut strukturiere Erbplanung ist daher nicht mehr wegzudenken und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung mit samt einer fundierten rechtlichen Beratung.

Hier finden Sie die wesentlichen Schritte, welche Sie bei Ihrer persönlichen Erbplanung beachten müssen:

  1. Vermögensübersicht erstellen

Als allererstes erscheint es wichtig, sich einen vollständigen Überblick über das eigene Vermöge zu verschaffen. Hierzu gehören auch Immobilien, Unternehmensanteile, Bankguthaben, Aktien, Kunstwerke und andere wertvolle Vermögenswerte.

  1. Wahl der richtigen Instrumente zur Vermögensübertragung

Für die Vermögensübertragung gibt es unterschiedliche rechtliche Instrumente.

  • Schenkungsverträge: Bei Schenkungsverträgen handelt es sich um eine vorzeitige Übertragung von Vermögen, wobei der Schenkende sein Vermögen noch zu Lebzeiten überträgt.
  • Testamente: Durch ein Testament wird die Vermögensübertragung im Falle des Todes geregelt. Dies kann genutzt werden, um den Übergang des Erbes zu regeln.
  • Unternehmensnachfolgevereinbarungen: Vor allem für Unternehmer ist es von Bedeutung, die Nachfolge des Unternehmens deutlich zu regeln, damit eine Weitergabe an die nächste Generation ohne Konflikte und steuerliche Belastungen erfolgen kann.
  1. Steuerliche Optimierung durch Freibeträge und Schenkungen

Es ist wichtig, die Schenkungsfreibeträge optimal auszuschöpfen. Dies fordert eine rechtzeitige Planung.

  1. Klare und eindeutige Formulierung

Um Missverständnisse vorzubeugen, sollte die Erbplanung klar und eindeutig formuliert sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQs):

Wie kann ich die Steuerlast durch frühzeitige Erbplanung verringern?

Durch die Nutzung von den Freibeträgen für Schenkungen und frühzeitige Schenkungen kann die Steuerlast erheblich reduziert werden.

Welche Schritte werden von einer Erbplanung umfasst?

Folgende Schritte umfasst eine umfassende Erbplanung:

  • Erstellung einer Vermögensübersicht
  • Wahl der richtigen rechtlichen Instrumente (z.B. Schenkungsvertrag, Testament, Unternehmensnachfolge)
  • Verfassung eines Testaments und ggf. notarielle Beurkundung
  • Ausschöpfen von den Freibeträgen für Schenkungen zu steuerlichen Optimierung
  • Rechtliche Beratung zu Schenkungen und steuerlichen Konsequenzen

Eine frühzeitige Erbplanung ist nicht nur eine steuerliche Maßnahme, sondern Sie hilft bei der Minimierung der Erbschaftssteuer. Ebenso kann der Übergang von Vermögen reibungslos und ohne Streitigkeiten gestaltet werden, sodass Konflikte unter den Erben vermieden werden können.

Nehmen Sie Ihre Erbplanung frühzeitig in Angriff, um von zahlreichen Vorteilen profitieren zu können und sicherzustellen, dass Ihr Vermögen effizient übertragen wird.

Die Erbschaftssteuer stellt in Deutschland für viele Erben eine unerwartet hohe finanzielle Belastung dar. Insbesondere bei größeren Vermögen kann die Steuerlast erheblich ausfallen. Um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten ist die vorweggenommene Erbfolge eine effektive Methode. Hierbei werden die Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten des Erblassers an die Erben übertragen umso Steuern zu sparen. Durch eine durchachte vorweggenommene Erbfolge kann die Steuerbelastung erheblich reduziert werden.

Doch was genau ist die vorweggenommene Erbfolge und wie funktioniert diese? Wie profitieren Sie von den steuerlichen Vorteilen und Übertragen Ihr Vermögen möglichst reibungslos? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zur vorweggenommenen Erbfolge wissen müssen.

Was ist vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge stellt einen steuerlichen Gestaltungsspielraum dar, bei welchem das Vermögen bereits zu Lebzeiten an die Erben übertragen wird. Das Erbe wird also nicht erst nach dem Tod des Erblassers übertragen, sondern die Übergabe erfolgt schon während der Lebzeiten des Vermögensinhabers. Unter Berücksichtigung einiger Voraussetzungen kann die Übergabe steuergünstiger gestalten werden.

Rechtlicher Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge findet sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG). Die Schenkungsfreibeträge regelt § 16 ErbStG, wobei § 13 ErbStG die steuerlichen Vorteile von Schenkungen und Erbschaften regelt.

Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge:

  • Schenkungsfreibeträge: Durch Schenkungen zu Lebzeiten können die Freibeträge für Schenkungen alle 10 Jahr voll ausgeschöpft und die somit Steuerlast reduziert werden.
  • Ehepartner 500.000€: Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000€.
  • Kinder 400.000€: Kinder steht ein Freibetrag von 400.000€ zu.
  • Enkel 200.000€: Für Enkelkinder liegt der Freibetrag bei 200.000€.
  • Alle übrigen Beschenkten 20.000€
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Durch eine klare Vermögensverteilung vor dem Tod des Erblassers können Streitigkeiten unter den Erben verhindert bzw. vorgebeugt werden.
  • Sicherung des Vermögens: Die Übergabe der Vermögenswerte zu Lebzeiten ermöglicht es dem Erblasser, die Kontrolle über sein Vermögen zu behalten und so die Übertragung sicher zu gestalten.
  • Übertragung von Immobilien und Finanzvermögen: Auch bei der Übertragung von Immobilien und Finanzvermögen können die Freibeträge für Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge genutzt werden. Hierbei kann eine Übertragung zu Lebzeiten erhebliche Steuerersparnisse begünstigen.
  • Übertragung von Unternehmensanteilen: Ebenso kann im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge die Übertragung von Unternehmensanteilen vollzogen werden, wobei die Schenkungsfreibeträge genutzt werden können, um die steuerliche Belastung zu verringern.

Unterschied zur klassischen Erbfolge

Der ausschlaggebende Unterschied zur klassischen Erbfolge liegt in der Übergabe des Vermögens. Bei der klassischen Erbfolge wird das Vermögen erst nach dem Tod des Erblassers übertragen, wobei die vorweggenommene Erbfolge es ermöglicht, das Vermögen schon zu Lebzeiten zu übertragen. Die Erbschaftssteuer wird innerhalb der klassischen Erbfolge auf den gesamten Wert des Erbes erhoben, wobei bei der vorweggenommenen Erbfolge die Freibeträge für Schenkungen genutzt werden können, um die Steuerlast zu reduzieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQs):

  • Wie hoch sind die Schenkungsfreibeträge? Die Freibeträge hängen von dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad ab. Für Ehepartner besteht ein Freibetrag von 500.000€, Kinder steht ein Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000€ zu, Enkel haben einen Freibetrag von 200.000€ und für alle übrigen Beschenkten besteht ein Freibetrag von 20.000€. Diese Freibeträge können alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden.
  • Gelten die Freibeträge auch für die Übergabe von Immobilien? Ja, auch Immobilien können mithilfe von den Freibeträgen für Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden.

Die vorweggenommene Erbfolge und die gleichzeitige Nutzung der Schenkungsfreibeträge stellt eine wertvolle Möglichkeit dar, um Vermögen steueroptimiert zu übertragen. Für eine individuelle und detaillierte Beratung kontaktieren Sie uns gerne jederzeit. Zusammen erstellen wir eine auf Sie abgestimmte Erbplanung, um Ihr Vermögen effektiv zu übertragen.

 

 

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