1. Kündigung: Der absolute Klassiker im Arbeitsrecht! Hierzu zählen Fragen wie: Unter welchen Bedingungen kann ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer „die Kündigung“ aussprechen? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Ist die Kündigung überhaupt wirksam erteilt worden? Achtung, denn es gibt hohe Hürden!

 

  1. Arbeitsvertrag: Was muss oder sollte ein Arbeitsvertrag enthalten? Gibt es Mindeststandards oder gesetzliche Anforderungen? Kommt ein Arbeitsvertrag auch mündlich zustande? Welche Klauseln sind wirksam und werden Vertragsbestandteil? Was darf ein Arbeitsvertrag alles regeln?

 

  1. Arbeitszeit: Wie sind Ihre Arbeitszeiten geregelt? Gibt es Vorschriften zu Überstunden, Pausen und Ruhezeiten? Wie individuell kann man seine Arbeitszeiten gestalten? Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Wovon darf im Rahmen des Arbeitsvertrages abgewichen werden? Welche tarifrechtlichen Vorschriften gelten in Bezug auf die Arbeitszeit? Gibt es Gleitzeitmöglichkeiten und darf davon abgewichen werden? Was ist bei Vertrauensarbeitszeit zu beachten?

 

  1. Urlaub: Wie viel Urlaubsanspruch hat ein Arbeitnehmer pro Jahr? Können Urlaubstage übertragen oder ausgezahlt werden? Inwiefern darf man von den Vorgaben des Arbeitgebers abweichen? Darf der Arbeitgeber vorgeben, wann Sie Ihren Urlaub zu nehmen haben?

 

  1. Löhne und Tarifrecht: Welche Regelungen gelten für die Bezahlung von Arbeitnehmern? Wie hoch ist der Mindestlohn und wie werden Überstunden vergütet? Gibt es für Sie einen gültigen Tarifvertrag und haben Sie Anspruch auf tarifliche Bezahlung? Sind Abweichungen vom Tarifvertrag möglich?

 

  1. Arbeitsort und Versetzung: Darf mein Arbeitsort oder meine Abteilung ohne weiteres geändert werden? Kann mich der Arbeitgeber auch fachfremd einsetzen oder habe ich als Arbeitnehmer ein Mitspracherecht? Ab wann entspricht eine Versetzung nicht mehr dem Grundsatz des „billigen Ermessens“?

 

  1. Diskriminierung und Gleichbehandlung: Welche Gesetze schützen Sie als Arbeitnehmer vor Diskriminierung am Arbeitsplatz? Was sind die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern in Bezug auf Gleichbehandlung/-berechtigung? An wen können oder sollten Sie sich wenden, sofern Sie von Diskriminierung betroffen sind? Ist Mobbing ein Kündigungsgrund?

 

  1. Arbeitsunfähigkeit und Krankheit: Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer krank wird und nicht (mehr) arbeiten kann? Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine Krankmeldung abzugeben? Gibt es einen Anspruch auf Lohnfortzahlung und wie lange gilt dieser? Kann man darüber hinaus Unterstützung erhalten?

 

  1. Mutterschutz und Elternzeit: Welche Rechte haben werdende Mütter und Väter während der Schwangerschaft, nach der Geburt ihres Kindes und während der Elternzeit? Wie kann der Arbeitgeber in solchen Situationen planbar reagieren?

 

  1. Datenschutz am Arbeitsplatz: Welche Daten dürfen Arbeitgeber über ihre Mitarbeiter sammeln und wie müssen sie mit diesen umgehen? Achtung, auch Arbeitnehmer müssen sich häufig an Datenschutz-Regeln halten! Wann werden Verschwiegenheitserklärungen wichtig und müssen vereinbart werden? Was droht bei Verstößen? Auch DSGVO-Regelungen sind zu beachten!

 

  1. Betriebsrat und Mitbestimmung: Ab welcher Unternehmensgröße kann ein Betriebsrat gegründet werden? Welche Rolle spielt der Betriebsrat im Unternehmen? Welche Mitbestimmungsrechte haben Arbeitnehmer und der Betriebsrat? Wann kann der Betriebsrat z.B. bei Kündigungen widersprechen? Kann Ihnen der Betriebsrat bei Ihrem Problem weiterhelfen?

 

  1. Home Office: Darf man durch den Arbeitgeber zur Arbeit im Home-Office verpflichtet werden? Hat man grundsätzlichen Anspruch auf Home-Office? Inwiefern ist der Arbeitgeber für die Ausstattung des Arbeitsplatzes zu Hause verantwortlich? Gilt der Versicherungsschutz auch bei Arbeitsunfällen im Home-Office?

 

Diese ausgewählten „Klassiker“ des Arbeitsrechts geben lediglich einen groben Überblick über die Themenfelder dieses komplexen Sachgebiets. Fast kein Rechtsgebiet wandelt und entwickelt sich so rasant schnell weiter, wie das des Arbeitsrechts, weshalb eine anwaltliche Beratung in den meisten Fällen unersetzlich ist. Als Rechtsanwaltskanzlei, welche sich auch mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen beschäftigt, stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner in solch schnelllebigen Zeiten mit Rat und Tat zur Seite.

Stellen Sie gerne eine Anfrage an unsere Rechtsanwaltskanzlei in Regensburg und betrauen Sie uns mit Ihrem Anliegen!

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung wird vorsorglich geregelt, wie die medizinische Behandlung und Betreuung im Falle der Einwilligungsunfähigkeit des zu Behandelnden abläuft. Das wird vor allen in solchen Fällen relevant, in welchen die Person aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ins Koma fällt.

Weiter kann die Patientenverfügung auch Regelungen über den Verzicht auf weitere medizinische Maßnahmen enthalten, etwa wenn es zum Lebenserhalt einer künstlichen Ernährung bedarf oder die Wahrscheinlichkeit der Genesung verschwindet gering ist.

Die Patientenverfügung ist in erster Linie für die Wahrung der persönlichen Autonomie des Patienten wichtig: sie ermöglicht es ihm, im Voraus (und noch in gesunder Verfassung) festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen er erhalten möchte und vor allem welche nicht. Darüber hinaus trägt sie zur Entlastung der Angehörigen bei, welche so nicht Entscheidungen über die medizinische Behandlung des Verfügenden treffen müssen.

Ferner ist die Patientenverfügung für die behandelnden Ärzte von hoher Relevanz, da diese medizinischen Maßnahmen nur mit der Einwilligung des Patienten vornehmen dürfen. Liegt eine solche Verfügung nicht vor, kommt es auf das Einverständnis eines Bevollmächtigten, wie einem Angehörigen oder einem Betreuer, an.

 

Vorsorgevollmacht

Von der Patientenverfügung zu unterscheiden ist die sog. Vorsorgevollmacht. Letztere kann auch rechtliche und finanzielle Angelegenheiten umfassen, wohingegen die Patientenverfügung nur die medizinische Versorgung regelt.

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilt der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten die Befugnis, im Falle einer Situation, in welcher der Vollmachtgeber nicht mehr eigenständig in der Lage ist (z.B.: wegen Krankheit, Unfall, Alter), selbst rechtliche Entscheidung zu treffen. Welche Befugnisse der Bevollmächtigte durch die Vorsorgevollmacht erhält, kann der Vollmachtgeber individuell festlegen. Dies können beispielsweise Befugnisse bezüglich vermögensrechtlicher Angelegenheiten (z.B.: Banken und Behörden), Verwaltung von Grundstücken, medizinische Angelegenheiten, Pflege, Wohnungsangelegenheiten oder die eigene Bestattung sein. Der Vollmachtgeber kann auch bestimmen, wie genau in verschiedenen Situationen gehandelt werden soll.

Die Vorsorgevollmacht wird dann relevant, wenn der Vollmachtgeber in Lebenssituationen gerät, in welchen er nicht mehr eigenständig über gesundheitliche, finanzielle oder weitere persönliche Angelegenheiten entscheiden kann. Dies kann beispielsweise aufgrund altersbedingter Schwächen und Krankheiten wie Demenz oder Alzheimer eintreten, aber auch, wenn der Vollmachtgeber nach einem Unfall ins Koma fällt.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Ehepartner oder die eigenen Kinder nicht automatisch vertretungsbefugt sind. Wurde keine entsprechende Vorsorge getroffen, wird vom zuständigen Betreuungsgericht ein gesetzlicher Vertreter berufen.

In erster Linie sichert eine Vorsorgevollmacht aber die Selbstbestimmung des Vollmachtgebers: er selbst bestimmt, wer sich um seine Angelegenheiten kümmern und auch wie die Person (der Bevollmächtigte) verfahren soll.

Ferner kann das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht auch Stress für Angehörige mindern. Tritt der Fall ein, in welcher die Vorsorgevollmacht relevant wird, gibt diese den Angehörigen Sicherheit in Bezug auf den wirklichen Willen des Vollmachtgebers und erspart ihnen schwierige Entscheidungen.

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