Ein Ehevertrag kann eine sinnvolle Alternative zu der gesetzlichen Regelung, welche den Güterstand der Ehepaare bestimmt, darstellen. Durch diesen können die individuellen Vorstellungen und Bedürfnisse von Paaren berücksichtigt und geregelt werden. Doch wann genau ist ein solcher Ehevertrag sinnvoll und welche Regelungen lassen sich überhaupt darin festlegen? Im folgenden Beitrag werden wir genau diese Frage beantworten und Ihnen einen genaueren Einblick in das Thema Ehevertrag geben.
Was ist ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist eine individuelle Vereinbarung zwischen Ehegatten, welche noch vor oder aber auch während der Ehe getroffen wird, welche von der gesetzlichen Regelung abweichen. Dieser muss notariell beurkundet werden.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ein Ehevertrag kann in den verschiedensten Lebenssituationen eine sinnvolle Alternative zu der gesetzlich geregelten Zugewinngemeinschaft darstellen. Aber insbesondere in den nachstehenden Fällen könnte ein Ehevertrag eine Überlegung wert sein:
- Vor der Eheschließung: Haben beide vor der Eheschließung unterschiedliche finanzielle Verhältnisse oder aber auch Vermögenswerte, können zukünftige Konflikte durch eine genaue Regelung in einem Ehevertrag vermieden werden. Erwartet einer der Ehepartner möglicherweise ein großes Erbe oder besitzt er sogar ein eigenes Unternehmen besteht die Möglichkeit durch den Ehevertrag zu regeln, dass sein eigenes Vermögen auch im Falle einer Scheidung unberührt bleibt.
- Bei Selbstständigkeit oder für Unternehmer: Vor allem bei einer Selbstständigkeit und somit für Unternehmer ist ein Ehevertrag von großer Bedeutung. Soll das Unternehmen im Falle einer Scheidung nicht mit in die Vermögensaufteilung mit einbezogen werden ist ein Ehevertrag hilfreich, um das Unternehmen als eigenes Vermögen zu schützen und einen Miteinbezug in die Vermögensaufteilung zu verhindern.
- In Patchwork-Familien: Eine genaue Regelung für Patchwork-Familien besteht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Durch einen Ehevertrag können die Ansprüche der Kinder aus erster Ehe gesichert werden.
- Bei großen finanziellen Unterschieden: Mithilfe eines Ehevertrages können finanzielle Unterschiede von Ehepartnern im Falle einer Scheidung berücksichtigt werden und das Vermögen somit individuell aufgeteilt werden.
Mögliche Regelungen im Ehevertrag
- Güterstand: Der Güterstand der Ehepartner wird in Deutschland grundsätzlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Hat ein Ehepaar keinen Ehevertrag vereinbart, gelten die Vorschriften des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft. Hierbei behält jeder Ehepartner während der Ehe sein eigenes Vermögen, wobei jedoch der Zugewinn, welcher während der Ehe entstanden ist, im Falle einer Scheidung ausgeglichen wird. Durch einen Ehevertrag kann von genau dieser Standardregelung abgewichen werden und eine individuellere Vereinbarung getroffen werden.
- Vermögensaufteilung bei Scheidung: Durch einen Ehevertrag kann das Vermögen für den Fall der Scheidung aufgeteilt werden. Es kann hierbei eine Vereinbarung getroffen werden, bestimmte Vermögenswerte nicht in die Vermögensaufteilung mit zu berücksichtigen.
- Unterhaltsregelungen: Im Falle einer Scheidung können einem Ehepartner gegen den anderen Ehepartner Unterhaltsansprüche zustehen. Mithilfe eines Ehevertrags ist es möglich, die Unterhaltsforderungen zu begrenzen oder ganz auszuschließen. Ein Verzicht auf den künftigen Trennungsunterhalt ist jedoch ausgeschlossen.
- Erb- und Schenkungsregelungen: Auch hinsichtlich des Erbrechts können Vereinbarungen mithilfe eines Ehevertrags getroffen werden. Ehegatten können auf Ihre Pflichtteilsansprüche oder auf gegenseitige Erbansprüche verzichten. Ebenso kann festgelegt werden, wie genau das Erbe im Falle des Todes eines Ehepartner verteilt wird.
Fazit
Um Konflikte vor aber auch während der Ehe klar zu vermeiden und die finanziellen und rechtlichen Verhältnisse zu regeln, stellt ein Ehevertrag eine sinnvolle Möglichkeit dar. Hierbei empfiehlt es sich für die Erstellung eines Ehevertrags rechtlichen Rat einzuholen.
Melden Sie sich jederzeit bei uns, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren und somit die Erstellung eines individuellen Ehe- und Erbvertrages zu planen.
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