Anwalt für Verkehrsrecht für Unfall, Bußgeld, Führerschein und MPU in Regensburg

Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, bei Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren, Führerschein und Fahrerlaubnis ergeben sich zahlreiche Probleme im Bereich des Zivilrechts, des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und des Verwaltungsrechts. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten an.

Verkehrsunfall

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall ist ein wichtiges Arbeitsgebiet unserer Kanzlei im Verkehrsrecht. Viele gegnerische Versicherungen versuchen, die Ansprüche nach einem Verkehrsunfall zu drücken, etwa in dem Reparaturkosten aus einem Gutachten heruntergerechnet werden, nur unzureichende Schmerzensgelder angeboten oder Nutzungsentschädigungen gekürzt werden.

Bußgeldverfahren

Im Bußgeldverfahren, insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen oder Abstandsunterschreitungen nehmen wir für unsere Mandanten zunächst Akteneinsicht, um anhand der Angaben über die verwendeten Messgeräte festzustellen, ob hier bereits ein technischer Fehler vorliegt, der die Messung unbrauchbar und das Bußgeldverfahren damit hinfällig macht.

Führerschein

Mehr als ein mögliches Bußgeld schreckt die meisten der mögliche Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot ab. Hier bieten wir unseren Mandanten die Möglichkeit, im Rahmen der neuesten Rechtsprechung, durch Vorbringen individueller Gründe, z.B. dem durch das Fahrverbot drohenden Arbeitsplatzverlust, zu einer vom Bußgeldkatalog abweichenden Entscheidung durch die Bußgeldstelle oder das Gericht zu gelangen.

Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Ist einem Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis entzogen worden wird von der Führerscheinstelle regelmäßig, insbesondere nach Alkoholdelikten, die Vorlage einer MPU verlangt. Wir bieten unseren Mandanten die Möglichkeit, dieses Verfahren vor der Verwaltungsbehörde zu begleiten und so negativen Entscheidungen vorzubeugen. Wichtig ist dabei insbesondere, dass die Anordnung der Führerscheinstelle, ein verkehrsmedizinisches Gutachten vorzulegen, nicht isoliert angefochten werden kann. Hier bietet die Kanzlei Hufnagel umfassende Beratung über die möglichen rechtlichen Schritte.

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