Rechtsanwalt für Strafrecht in Regensburg I Kanzlei Hufnagel
Strafrechtliche Ermittlungen stellen eine erhebliche Belastung für den Betroffenen selbst, aber auch sein soziales Umfeld dar. Neben der psychischen Belastung sind oftmals auch die Ergebnisse des strafrechtlichen Verfahrens problematisch für den Betroffenen. So können Verurteilungen und damit verbundene Einträge in das polizeiliche Führungszeugnis beispielsweise Konsequenzen im beruflichen Bereich haben.
Häufig gerät man allerdings nur zufällig in das Visier der Ermittlungsbehörden und kann ein strafrechtliches Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zu Einstellung bringen. Sollte es zu einem Strafbefehl oder einer Anklage kommen, gilt es, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Dies kann einen Freispruch oder eine Einstellung bedeuten, kann aber beispielsweise auch die Reduzierung einer Geldstrafe im Bereich der Tagessatzanzahl bedeuten, um unter die Grenze von 91 Tagessätzen zu kommen, und einen Eintrag in das persönliche Führungszeugnis zu vermeiden.
Anwalt für Strafrecht
Wir als Anwalt für Strafrecht in Regensburg übernehmen Ihre strafrechtliche Verteidigung und vertreten Sie in vom Beginn des Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss des Strafverfahrens. Sollten Sie Beschuldigter einer Straftat sein und zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen worden sein oder in Untersuchungshaft genommen worden sein, sollten Sie sich umgehend mit uns Verbindung setzen. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht, verweigern Sie daher in jedem Fall die Aussage.
Unsere Rechtsgebiete im Strafrecht
Strafrechtliche Ermittlungen stellen für den Betroffenen immer eine erhebliche Belastung dar, die sowohl Einwirkungen auf das persönliche, wie auch das berufliche Umfeld haben können.
Gerade im Bereich des Wirtschafts- und des Steuerstrafrechts sind die Folgen für die Betroffenen teilweise erheblich, da zusammen mit der eigentlichen Bestrafung auch erhebliche Konsequenzen für die berufliche Existenz drohen.
Insbesondere in den letzten Jahren hat sich die Verfolgung von Wirtschafts- und Steuerstraftaten intensiviert. Dies betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern insbesondere auch die Geschäftsführer und Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Häufig handelt es sich in diesem Bereich um Vorwürfe im Zusammenhang mit Scheinselbständigkeit bei der Beschäftigung freier Mitarbeiter und einem damit zusammenhängenden Vorenthalten oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Neben der strafrechtlichen Verurteilung geht es in Wirtschaftsstrafsachen aber auch um die Absicherung der beruflichen Existenz. Diesbezüglich ist es auch Aufgabe einer effizienten Verteidigung, durch eventuelle Absprachen im Vorfeld eine öffentliche Verhandlung und damit negative Schlagzeilen für den Betroffenen und sein Unternehmen zu vermeiden.
Soweit Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, sollten Sie sich anwaltliche Unterstützung nehmen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen. Um bereits ungünstige Weichenstellungen im Vorfeld zu vermeiden und keine unwiderruflichen Fakten zu schaffen, raten wir Ihnen, gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben zu machen und von Ihrem Schweigerecht, das Ihnen als Beschuldigter zusteht, Gebrauch zu machen.
Gerne helfen wir Ihnen bei strafrechtlichen Problemstellungen und erarbeiten mit Ihnen die passende Verteidigungsstrategie.
In der heutigen Zeit ist Mobilität ein wichtiges Gut, das immer wichtiger wird. Damit einhergehend ist auch die Fahrerlaubnis teilweise existenziell, sei es zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder auch für den Weg zur Arbeit.
Allerdings können bereits kleine Unachtsamkeiten im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis gefährden und damit potentiell existenzbedrohend sein.
Hierzu zählen insbesondere die klassischen Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Bereits diese Ordnungswidrigkeiten können empfindliche Geldbußen und im schlimmsten Fall Fahrverbote nach sich ziehen.
Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um ein mögliches Vorgehen zu besprechen. Insbesondere bei Verhängung eines Fahrverbotes, welches sich existenzgefährdend für den Betroffenen auswirken kann, kann in Einzelfällen das Fahrverbot umgangen werden.
Neben den Bußgeldverfahren vertreten wir Sie auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts, hierzu zählen insbesondere die Trunkenheit im Straßenverkehr, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs, aber auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich als Fahrerflucht bekannt.
Bei diesen Delikten drohen neben der eigentlichen Geld- oder Freiheitsstrafe auch Sanktionen im Hinblick auf die Fahrerlaubnis. Häufig gehen mit den vorgenannten Straftaten der Entzug der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins einher. Anders als beim bloßen Fahrverbot muss nach einem Entzug der Fahrerlaubnis diese wieder beantragt werden. Hierbei kann durch die Führerscheinbehörde in bestimmten Fällen vor der Wiedererteilung die sogenannte „MPU“ angeordnet werden.
Sollte Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen werden, übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung. Im Rahmen des Verfahrens kann versucht werden, einen Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern, die anzuordnende Sperrfrist möglichst kurz zu halten und auch auf die zu erwartende Strafe Einfluss zu nehmen.
Gerne stehen wir Ihnen auch bei Fragen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zur Verfügung und unterstützen Sie in diesem Bereich. Zwar stehen gegen die Anordnung einer MPU an sich keine Rechtsmittel zur Verfügung, sollte es aber bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu weiteren Problemen kommen, helfen wir Ihnen gerne.