Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Kanzlei für Unternehmensgründung, Gesellschaftsgründung- und Auseinandersetzung
Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen professionelle Beratung bei rechtlichen Fragestellungen und Problemen, die im Rahmen von Unternehmensgründungen, Handelsgeschäften oder der Gestaltung von Gesellschaften auftreten können. Dieses Rechtsgebiet befindet sich aufgrund der Internationalisierung und den großen Herausforderungen der Märkte im stetigen Wandel und gilt als äußerst komplex. Wir beraten sowohl Gesellschafter als auch Gesellschaften, Unternehmen, Einzelpersonen und Arbeitnehmer. Häufig überschneidet sich das Handels- und Gesellschaftsrecht mit anderen Rechtsgebieten wie z.B. dem Steuerrecht, dem Arbeitsrecht oder dem Erbrecht – auch diese Gebiete werden bei Bedarf von uns betreut. Im Folgenden eine Auswahl der typischen handels- und gesellschaftsrechtlichen Konfliktfelder und Tätigkeitsschwerpunkte:
- Gründung von Gesellschaften: Beratung und Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen, Auswahl der geeigneten Rechtsform (z.B. GmbH, AG, GbR), Erstellung von Gesellschaftsverträgen oder Eintragung in das Handelsregister
- Vertragsgestaltung: Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Verträgen, die im Handels- und Gesellschaftsrecht von Bedeutung sind, wie z.B. Gesellschaftsverträge, Handelsverträge, Lieferverträge, Vertriebsverträge usw.
- Compliance-Verfahren: Beratung von Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien (z.B. Wettbewerbsrecht, EU-Richtlinien, Datenschutz, Tarifverträge, Betrug usw.)
- Unternehmenskäufe und -verkäufe: Beratung bei der Übernahme oder dem Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen, Vertragsverhandlungen und Abwicklung des Vorhabens, Ausgestaltung der Verträge
- Streitbeilegung und Prozessführung: Vertretung von Mandanten in handels- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht oder in Schiedsverfahren (außergerichtliche Streitbeilegung)
- Restrukturierung: Beratung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, wie z.B. die Entwicklung von Restrukturierungsplänen oder der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens
- Gesellschafterstreitigkeiten: Beratung und Vertretung von Gesellschaftern bei Konflikten innerhalb einer Gesellschaft, z.B. in Fragen zu Gesellschafterrechten, bei Ausschlussverfahren oder der Auflösung von Gesellschaften
- Weitergabe eines Unternehmens: Vorbereitung und Abwicklung einer Unternehmensübergabe, z.B. im Rahmen von Erbschaften, Stiftungsgründungen oder einem Verkauf
Ein Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht muss oft eng mit anderen Fachleuten, wie Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten, um eine passende Lösung für eine komplexe Fragestellung gewährleisten zu können. Aus diesem Grund arbeitet unsere Kanzlei eng mit Fachleuten dieser Branche zusammen.
Wir sind immer auf dem aktuellen Stand
Ebenfalls von Bedeutung ist das 01.01.2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (MoPeG). Der Gesetzgeber hat dadurch große Teile des Gesellschaftsrechts umfassend überarbeitet (mehr als 130 neue Gesetze und Verordnungen). Die Neufassung gilt also bereits bei künftigen Gesellschaftsgründungen oder Umgestaltungen und werden von unserer Kanzlei entsprechend berücksichtigt. Kern der Reform ist die Änderung und Neugestaltung der Regeln für „Gesellschaften des bürgerlichen Rechts“ – kurz GbR und ihren Gesellschaftern. Das Handels- und Gesellschaftsrecht befindet sich also im stetigen Wandel und unter hohem Anpassungsdruck.