Fachanwalt für Familienrecht in Regensburg
Kanzlei für Scheidung, Unterhalt, Ehevertrag und Sorgerecht
Sie suchen kompetente rechtliche Unterstützung in Regensburg im Bereich Familienrecht? Unsere Fachanwälte bieten Ihnen erfahrenen Beistand in allen Fragen rund um Scheidung, Unterhalt, Ehevertrag und Sorgerecht.
Unsere Fachanwälte für Familienrecht in Regensburg verstehen, dass familienrechtliche Angelegenheiten sensibel sind und individuelle Lösungen erfordern. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung und engagierter Vertretung zur Seite, um Ihre Interessen zu schützen.
In Scheidungsangelegenheiten legen wir besonderes Augenmerk darauf, den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Wir setzen uns für eine faire und zufriedenstellende Lösung ein, sei es in Bezug auf Unterhaltsfragen, Vermögensaufteilung oder Sorgerechtsangelegenheiten.
Eheverträge sind ein wichtiger präventiver Schritt. Unsere Anwälte unterstützen Sie dabei, rechtsgültige und maßgeschneiderte Vereinbarungen zu treffen, die Ihre Interessen und die Ihrer Familie schützen.
Bereits seit 1997 ist unsere Kanzlei im Bereich des Familienrechts tätig.
Im Familienrecht behandelt die Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel die Gestaltung von Eheverträgen und die Abwicklungen von Scheidungen. Kindes- und Ehegattenunterhalt bilden nebst Sorge- und Umgangsrecht weitere Tätigkeitsfelder. Dabei finden auch die Zugewinngemeinschaft, das eheliche Güterrecht, sowie der Versorgungsausgleich Berücksichtigung.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich unter 0941 5993000.
Wo ist geregelt, wer wie viel Unterhalt zahlen muss?
Die Höhe der Unterhaltszahlungen orientiert sich unter anderem nach der Einkommenssituation, nach dem Alter des Kindes und nach den Umständen des jeweiligen Falles. Hier gelangen Sie zu einer Übersicht der aktuellen Unterhaltstabellen.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht – Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel hilft Ihnen dabei, den für Sie in Frage kommenden Unterhaltssatz zu bestimmen und berät Sie kompetent in allen weiteren Aspekten Ihres Scheidungsverfahrens.
Weitere Anhaltspunkte sind in den süddeutschen Unterhaltsleitlinien geregelt.
Sorgerecht, Umgangsrecht
Beide Elternteile, Vater und Mutter, erlangen das gemeinsame Sorgerecht mit der Geburt des Kindes, wenn sie miteinander verheiratet sind. Das gemeinsame Sorgerecht für Eltern, die bei der Geburt nicht miteinander verheiratet waren, entsteht automatisch dann, wenn sie später die Ehe miteinander eingehen.
Trennen sich die Eltern oder lassen sie sich scheiden, so hat dies zunächst keine Auswirkungen auf das gemeinsame Sorgerecht. Die Scheidung erfolgt, ohne dass ein Gericht mit der Sorgerechtsregelung befaßt wird: Das bisherige gemeinsame Sorgerecht der Eltern bleibt weiter bestehen. Im Falle einer Trennung müssen und sollen sich die Eltern also darüber einigen, bei wem das Kind leben soll, wo der Aufenthalt des Kindes sein soll. Kommt schon hierüber keine Einigung zustande, weil jeder das Kind bei sich wohnen haben möchte, dann wird wahrscheinlich auch keine Einigung bei der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge möglich sein.
Das gemeinsame Sorgerecht ist nach den gesetzgeberischen Vorgaben bei Trennung und Scheidung also die Regel. Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts erfordert einen Antrag und besondere Gründe, die im Kindeswohl begründet sein müssen.
Fachanwalt für Familienrecht Thema Ehevertrag
Ein Ehevertrag (Gütertrennung/Zugewinngemeinschaft) bereits vor Eheschließung lohnt sich nicht nur bei VIPs. So können etwaige spätere ungünstige Entwicklungen zu Unterhalt, Sorgerecht oder Alimenten vorab geklärt werden. Denn mehr als jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden.
Fachanwalt für Familienrecht Thema Scheidung
Scheidungen sind teuer, eine genau Abschätzung der Kosten einer Scheidung ist schwer möglich, da neben den Anwaltskosten auch Gerichtskosten anfallen. Daher gilt es auch bei einer gescheiterten Ehe vor Durchführung des Scheidungsverfahrens zu prüfen, ob ein notarieller Ehevertrag abgeschlossen werden kann und sollte, der Punkte wie Güterrecht, Vermögensrecht, Ehewohnung, Hausrat, ehelicher und nachehelicher Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern und bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten die Gerichtszuständigkeit für Scheidungen regelt.
Streitige Scheidungsverfahren – insbesondere was das Vermögen, den Unterhalt (Kindes- und Ehegattenunterhalt), das Sorge- und Umgangsrecht sowie das Hausratsrecht und die Ehewohnung betrifft sind langwierig, sehr belastend und kostspielig. Das Jugendamt wird eingeschaltet und begutachtet den Umgang der jeweiligen Eltern mit ihrem Kind, das Kind selbst muss ab einem bestimmten Alter dem Richter mitteilen, bei welchem Elternteil es zukünftig leben möchte, was in aller Regel zu sehr großen Loyalitätskonflikten bei Kindern führt. Um Kinder diese Belastungen zu ersparen, empfiehlt es sich daher eine Einigung zwischen den Eltern vorab zu erzielen.
Wir als Fachanwalt für Familienrecht in Regensburg unterstützen Sie in folgenden Punkten:
- Überprüfung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
- Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Verwandtenunterhalt)
- Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Umgangsrecht und Sorgerecht
- Gesamtschuldenausgleich
- Ehescheidung und Versorgungsausgleich, Durchsetzung von Ansprüchen
- Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft
Aber auch im eigentlichen Ehescheidungsverfahren vor Gericht unterstützen wir Sie gerne durch eine umfassende Beratung und Vertretung – insbesondere bei der Regelung des Versorgungsausgleiches, der Ihre spätere Altersvorsorge bestimmt, wie auch in allen anderen Streit- und Kostenfragen.