Fachanwalt für Arbeitsrecht in Regensburg
Kanzlei für Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht in Regensburg
Profitieren Sie von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht und der langjährigen Erfahrung als Vertretung von sowohl Arbeitgebern, als auch Arbeitnehmern. Durch unsere Zusammenarbeit mit beiden Parteien kennen wir die jeweiligen Strategien und Vorgehensweisen und können Ihr Recht dadurch optimal vertreten.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich unter 0941 5993000.
Kann mir als Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden?
Auch während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen. Eine Besonderheit liegt allerdings vor, wenn der Arbeitgeber aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt, die Arbeitsunfähigkeit also den eigentlichen Grund der Kündigung darstellt. In diesem Fall muss der Arbeitgeber auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus die vollen sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten.
Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht
Ob als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber – im Arbeitsrecht benötigen alle Seiten anwaltliche Unterstützung. Gerade beim Abschluss eines Arbeitsvertrages, sei es ein zeitlich befristeter oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag sind viele gesetzliche Schutzvorschriften der Arbeitnehmer zu beachten. Das gilt gerade auch dann, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangt statt Vollzeit nur noch Teilzeit arbeiten zu wollen, etwa nach dem Mutterschutz oder während Kindererziehungszeiten. Aber auch bei Krankheit und Urlaub gibt es immer wieder Probleme mit der Berechnung der Entgeltfortzahlung. Schließlich stellt sich die Frage, müssen Überstunden oder Mehrarbeit geleistet werden und wie müssen diese Arbeitszeiten entlohnt werden?
Hierbei und in weiteren Angelegenheiten das Arbeitsrecht betreffend, können wir Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Regensburg aktiv mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Noch wichtiger ist anwaltliche Hilfe jedoch, wenn das Arbeitsverhältnis massiv gestört ist wie beispielsweise durch ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers. Hier gilt es nach der aktuellen Rechtsprechung zu prüfen, ob eine Abmahnung gegenüber dem Arbeitnehmer zulässig ist oder Ansprüche gegen den Arbeitgeber erhoben werden können. Steht eine arbeitsvertragliche Kündigung im Raum, so ist keine Zeit zu verlieren, da der Gesetzgeber sehr enge zeitliche Fristen für den Ausspruch, die Anhörung des Betriebsrats hierzu und den Zugang von Kündigungen sowie für alle Kündigungsschutzklagen vorgesehen hat.
Dabei gilt es insbesondere zu prüfen, ob der Kündigungsgrund dem Kündigungsschutzgesetz entspricht. Denn dort sind in aller Regel nur drei Arten von Gründen erlaubt:
- Die personenbedingte Kündigung
- Die verhaltensbedingte Kündigung und
- Die betriebsbedingte Kündigung.
Beratung und Vertretung bei Aufhebungsverträgen
Vielfach überlegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ob statt einer ordentlichen oder außerordentlichen/fristlosen Kündigung ein Aufhebungsvertrag nicht günstiger wäre. Hier ist jedoch große Vorsicht geboten, da es später möglicherweise Probleme mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter, aber auch mit dem Finanzamt in steuerlicher Hinsicht geben kann.
Beratung und Vertretung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Steht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erst einmal fest, so ist es für das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers von eminenter Wichtigkeit, dass er ein positives Zeugnis erhält, mit dem er sich wieder bewerben kann. Ein Zeugnis zu schreiben ist jedoch eine Kunst und nicht jedem ist dabei klar, dass es sich hierbei oft um eine Art Geheimsprache handelt, die es gilt zu entziffern. Ansonsten könnten die Chancen auf dem Arbeitsmarkt gering ausfallen oder der Arbeitgeber sich Schadensersatzansprüchen bzw. Zeugnisberichtigungsansprüchen aussetzen.
Gerne helfen wir Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Regensburg über die beschriebenen Hürden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten hinweg und unterstützen Sie auch in gerichtlichen Verfahren.
Beratung und Vertretung zum Selbständigkeits-Status
Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung führen wir ebenfalls gerne für Sie durch, falls der Verdacht besteht, dass einer Ihrer freien Mitarbeiter oder Sie selbst scheinselbständig sein könnten.