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Rechte unverheirateter Eltern: Sorgerecht, Unterhalt und mehr (Stand April 2025)

Oft wird angenommen, dass verheiratete Eltern automatisch mehr Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern haben als unverheiratete. Doch diese Annahme ist von Missverständnissen und Fehlvorstellungen geprägt, denn es gibt klare gesetzliche Regelungen, die es auch unverheirateten Eltern ermöglich, ihre Rechte ordnungsgemäß und in vollem Umfang auszuüben.

I. Sorgerecht: Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht?

Bei unverheirateten Eltern ist es grundsätzlich so, dass die Mutter ohne weiteres Zutun bei Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht über jenes erhält. Das heißt, dass allein die Mutter das Recht hat, Entscheidungen in allen wichtigen Bereichen des Lebens des Kindes zu treffen, sei es die Wahl des Wohnorts oder die Schulart.

Jedoch kann auch dem unverheirateten Kindesvater ein Mitspracherecht zuteilwerden – sofern er sich aktiv darum bemüht. So hat er die Möglichkeit mit der Mutter gemeinsam das Sorgerecht zu beantragen, seine Vaterschaft anzuerkennen oder im Streitfall vor das Familiengericht zu ziehen.

Unverheiratete Elternteile können, solange beide einverstanden sind, das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Hierzu müssen sie eine Erklärung beim Jugendamt abgeben.

Lässt sich kein Einverständnis zwischen den Beteiligten finden, so bleibt vorerst die Mutter alleinige Sorgeberechtige. Der Vater kann dann nur noch ein Gerichtsverfahren anstrengen, in dem geprüft wird, was im Interesse des Kindes ist.

II. Unterhalt: Wer zahlt wie viel?

Besonders das Thema Unterhalt ist für viele unverheiratete Paare ein großer Konfliktpunkt. Jedoch gibt es klare gesetzliche Regelungen, wer für den Unterhalt eines Kindes aufzukommen hat und zwar unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.

  • Kindesunterhalt: Der unterhaltspflichtige Elternteil – z.B. wenn das Kind bei der Mutter lebt der Vater – muss einen monatlichen Unterhalt zahlen. Die Höhe des Unterhalts orientiert sich dabei an der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“, die die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt.
  • Unterhalt für die Mutter: Ebenso können Mütter, die nach der Geburt oft in Elternzeit gehen oder sich einfach verstärkt um das Neugeborene kümmern, Unterhalt vom Vater verlangen. Dieser Unterhalt unterliegt jedoch besonderen Regeln und ist z.B. auf maximal drei Jahre begrenzt.

Auch noch erwähnenswert ist, dass Unterhalt unabhängig vom Sorgerecht gezahlt werden muss.

III. Umgangsrecht

Ein ebenso wichtigstes Thema für unverheiratete Paare ist das Umgangsrecht.

Darunter versteht man das Recht eines Elternteils, sein Kind regelmäßig zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen.

  • Recht auf Umgang: Wichtig ist, dass das Umgangsrecht unabhängig vom Sorgerecht ist. Ein Vater hat einen Anspruch darauf, sein Kind zu sehen, solange dies dem Wohl des Kindes dient. Wenn die Mutter ihm dies verweigert, so kann er gerichtlich auf sein Umgangsrecht klagen.
  • Umgangsregelungen: In der Praxis wird der Umgang häufig zwischen den Eltern vereinbart. Sollte keine Einigung möglich sein, kann das Familiengericht eingeschaltet werden. Es wird dann ein Umgangsrecht festgelegt, das im besten Interesse des Kindes steht.

IV. Weitere rechtliche Aspekte

Schließlich stehen neben Sorgerecht, Unterhalt und Umgangsrecht noch weitere Aspekte, die unverheiratete Eltern betreffen können. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Erbansprüche: Falls der Kindesvater eines unehelichen Kindes stirbt, erbt dieses nur vom Vater, wenn dieser die Vaterschaft anerkannt hat, ansonsten bestehen keine Erbschaftsansprüche
  • Adoptionsrecht: Ein unverheirateter Vater hat unter bestimmten Umständen auch das Recht, das Kind seiner Partnerin zu adoptieren, wenn die Mutter zugestimmt hat und keine rechtlichen Hürden bestehen.

V. Fazit

Unverheiratete Eltern haben trotz der Tatsache, dass sie nicht verheiratet sind, viele Rechte. Zwar hat die Kindesmutter zunächst das alleinige Sorgerecht, jedoch kann der Vater durch ein Aktivwerden seinerseits gemeinsames Sorgerecht beantragen. Von dem unabhängig sind jedoch die Kindesunterhaltszahlungen, aber auch das Recht des Vaters auf regelmäßigen Umgang mit seinem Kind.

Über seine Rechte informiert zu sein ist wichtig, um im Sinne des Kindeswohles zu handeln. Bei Uneinigkeit und Streitigkeiten empfiehlt es sich jedoch einen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen, die über die nötige Expertise zur zufriedenstellenden Lösungsfindung verfügen.

 

Für eine individuelle Beratung und Vertretung wenden Sie sich gerne an unser Team.

Weitere Infos zum Familienrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/familienrecht/

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