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Myright scheitert mit Sammelklage gegen Audi. Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche!

Seit der sogenannten „Lexfox-Entscheidung“ des BGH ist klargestellt, dass die Klageweise Geltendmachung von abgetretenen Ansprüchen durch Rechtsdienstleister wie Myright grundsätzlich zulässig ist.

Dennoch ist eine der größten Sammelklagen im VW-Dieselskandal am Freitag, den 07.08.2020 vom Landgericht Ingolstadt abgewiesen worden. Der Rechtsdienstleister hatte mit 2800 Audi-Käufern eine Abtretungserklärung vereinbart und die VW-Tochter auf insgesamt 77 Millionen Euro verklagt. Das Ingolstädter Gericht erklärte die Abtretung jedoch für nichtig, weil der Abtretungsvertrag die Käufer unzumutbar benachteilige. (Az: 41 O 1745/18).

Interessenkonflikt mit Audi-Käufern

Die entscheidende Frage war vorliegend, ob die Abtretungsvereinbarung die Audi-Käufer unangemessen benachteilige. Dies bejahte das Gericht letztendlich und folgerte so die Unwirksamkeit der gesamten Abtretung. Hätte einer der Käufer einen etwaigen Vergleich widerrufen, wäre für ihn die gesamte Rechtsverfolgung nach dem Wortlaut der Vereinbarung nicht mehr kostenfrei gewesen, so das Gericht. Hieraus resultiere sowohl ein unzulässiger wirtschaftlicher Druck für den jeweiligen Käufer als auch ein Interessenskonflikt zwischen dem Käufer und der Klägerin. Hierin liege eine unzumutbare Benachteiligung des Käufers, die zur Nichtigkeit der Abtretungsvereinbarung führe.

Ohne wirksame Abtretung könne die Klägerin aber die Ansprüche der Käufer nicht selbst geltend machen, so dass die Klage abzuweisen gewesen sei.

Verjährung der Ansprüche

Für die Betroffenen besteht durch obiges Urteil die Gefahr, dass die Ansprüche gegen Audi bereits verjährt sind und aufgrund der bereits verstrichenen Zeit nicht mehr erfolgreich im Rahmen einer erneuten Klage geltend gemacht werden könnten, soweit Audi sich erwartungsgemäß auf die Verjährung berufen wird.

Handeln Sie jetzt!

Betroffenen ist anzuraten, sich bereits jetzt rechtlichen Rat einzuholen, um gegebenenfalls keinen weiteren finanziellen Nachteil zu riskieren.

Myright wird aller Erwartung nach die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, und gegebenenfalls Berufung einlegen. Dennoch ist zu erwarten, dass das Urteil des LG Ingolstadt einer Überprüfung durch das OLG standhalten wird. Die entsprechenden Schadensersatzansprüche müssten dann jedoch umgehend geltend gemacht werden, um eventuellen Zahlungsengpässen vorzubeugen.

Rufen Sie uns an für eine unverbindliche und kostenfreie erste Einschätzung Ihrer persönlichen Rechtslage. Gerne können Sie uns auch per E-Mail oder über unser Kontaktformular anschreiben. Wir werden uns sodann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

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