Mahnverfahren

Im Rechtsverkehr kommt es immer wieder zu Streitigkeiten aufgrund ausbleibender Bezahlungen von Rechnungen oder der Nichterfüllung von ausstehenden Forderungen, die ein Gläubiger gegenüber seinem Schuldner geltend machen möchte. Dies kann zu höchst unbefriedigenden Situationen führen und ist in einer häufigen Zahl an Fällen privat nicht mehr lösbar.

Sofern man als Gläubiger bereits alles in die Wege geleitet hat, um einen Schuldner zur Zahlung einer ausstehenden Forderung zu bewegen (Zahlungserinnerungen, Mahnungen etc.), diese jedoch weiterhin nicht beglichen wird, sollte man sich über die juristischen Möglichkeiten zur Forderungsbeitreibung informieren. Dies stellt im Zweifel auch den einzig „sauberen“ Weg dar, um ein solches Rechtsproblem zufriedenstellend zu lösen.

Folgende Möglichkeiten können sich ergeben:

  • Vorgerichtliches Mahnverfahren: Häufig wird mit einem Mahnverfahren immer direkt das gerichtliche Mahnverfahren assoziiert. In der Praxis wird aber meist ein außergerichtliches Mahnverfahren durchgeführt, da dies oft die kostengünstigere Alternative darstellt und sich einige Schuldner durch eine anwaltliche Mahnung zur Zahlung bewegen lassen. Ob ein solches Verfahren ebenso erfolgsversprechend ist, hängt von der Beurteilung des Einzelfalls ab. Sie als Gläubiger können zu jedem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt mit der Durchführung eines vorgerichtlichen Mahnverfahrens beauftragen.
  • Gerichtliches Mahnverfahren: Auch möglich ist ein gerichtliches Mahnverfahren. Dies stellt einen unkomplizierten Weg dar, weil das Mahngericht nicht überprüft, ob die Forderung wirklich besteht, sondern lediglich, ob alle Formalitäten und Fristen eingehalten wurden. Jedoch sind auch hierbei bestimmte Hürden zu beachten, um das Mahnverfahren nicht bereits bei Beginn scheitern zu lassen. Hierbei ist rechtliche Beratung enorm wichtig, um sicher an seine Forderung zu kommen und keine Fehler zu machen. Entscheidende Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens sind die geringen Kosten, der einfache und schnelle Ablauf sowie die Hemmung der Verjährung. Ob ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll ist, hängt jedoch trotzdem vom Einzelfall ab.
  • Klageweg: Denn auch der direkte Klageweg ist zur Durchsetzung von Ansprüchen vor den Amts- bzw. Landgerichten natürlich möglich. Diese können den Schuldner zur Zahlung der ausstehenden Summe verurteilen und dem Gläubiger einen sogenannten „vollstreckbaren Titel“ zugestehen. Dieser Weg ist dann vorzuziehen, wenn sich die Beteiligten generell uneinig sind, ob die Forderungen überhaupt bestehen.
  • Zwangsvollstreckung: Jene stellt den letzten Schritt zur Beitreibung einer ausstehenden Forderung dar und ist somit „ultima-ratio“. Die Grundlage hierfür bildet ein gerichtlich ausgestellter Vollstreckungsbescheid, welcher die ausgebliebene Erfüllung beurkundet und eine staatliche „Geldeintreibung“ ermöglicht. Ein Gerichtsvollzieher wird mit der Vollstreckung beauftragt.

Kontaktieren Sie uns!

Sollten Sie von der oben geschilderten Problematik betroffen sein, können Sie sich jederzeit an die Kanzlei Hufnagel in Regensburg wenden, damit die Erfolgsaussichten der Beitreibung Ihrer Forderung bis hin zur Zwangsvollstreckung ordentlich geprüft werden können. Ebenso können wir Ihr Mahnverfahren vollständig durchführen und auf weitere zivilrechtliche Probleme reagieren, die sich während des Verfahrens ergeben könnten.

Jetzt kontaktieren