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Internationales Erbrecht: Was gilt bei grenzüberschreitenden Nachlässen? (Stand 2025)

Ein grenzüberschreitender Erbfall liegt vor, falls der Erblasser Vermögenswerte im Ausland hinterlässt oder als deutscher Staatsbürger im Ausland lebt. In solchen Fällen ist wichtig zu wissen, welches nationale Recht gilt.

1. Innerhalb der EU

a) Welches Recht gilt?

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU wird der Nachlass grundsätzlich von einer Behörde des EU-Landes, in welchem der Verstorbene (sog. Erblasser) seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, verwaltet. Dabei wird in der Regel das nationale Recht angewendet. Dies ist in der sog. Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) geregelt.

Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort bestimmt sich danach, wo der Erblasser seinen Lebensmittelpunkt hatte. Hierfür maßgeblich sind die Dauer und Regelmäßigkeit seines Aufenthalts. Eine Mindestaufenthaltsdauer ist nicht notwendig.

Der Erblasser kann jedoch bestimmen, dass das Erbrecht des Landes seiner Staatsangehörigkeit Anwendung findet. Dies ist auch möglich, wenn dieses Land kein Mitgliedstaat der EU ist. Besitzt der Erblasser mehrere Staatsangehörigkeiten, kann er festlegen, welche erbrechtlichen Regelungen aus welchem dieser Staaten genau anzuwenden sind. Seine Entscheidung sollte der Erblasser in seinem Testament ausdrücklich und unmissverständlich festhalten. Damit diese Regelung dann wiederum auch gültig ist, muss die Verfügung von Todes wegen den Anforderungen des jeweiligen nationalen Erbrechts des Landes entsprechen.

b) Europäisches Nachlasszeugnis

Die Nachlassabwicklung wird innerhalb der EU durch das europäische Nachlasszeugnis erleichtert. Mit diesem kann der Erbe auch im EU-Ausland seine Erbenstellung vor Behörden, Gerichten oder Banken belegen. Das europäische Nachlasszeugnis hat in der ganzen EU die gleiche Wirkung. Somit muss der Erbe nicht in jedem einzelnen Staat einen neuen Erbschein beantragen.

c) Erbschaftssteuer

Ein in Deutschland lebender Erbe muss auch dann für den gesamten Nachlass Erbschaftssteuer nach deutschem Erbrecht zahlen, wenn der Erblasser im Ausland verstorben ist. Dazu kommt noch, dass auch der ausländische Staat eine Erbschaftssteuer erhebt und der Erbe somit doppelt zur Kasse gebeten wird. Diese doppelte Erbschaftssteuer kann allerdings entfallen, wenn Deutschland mit dem anderen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.

2. Außerhalb der EU

a) Welches Recht gilt?

Auch bei grenzüberschreitenden Erbfällen außerhalb der EU bestimmt sich das anwendbare Recht häufig anhand der Staatsangehörigkeit oder des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes. Jedoch hat der Erblasser auch hier meistens die Möglichkeit, in seinem Testament festzuhalten, welches Erbrecht auf seinen Nachlass Anwendung finden soll. Allerdings gibt es auch Länder, in welchen eine solche Wahl des Rechts nicht explizit möglich ist.

Es ist daher jedem deutschen Staatsbürger, welcher seinen Wohnsitz im Ausland hat, anzuraten, sich vor dem Eintritt des Erbfalls über die genauen erbrechtlichen Regelungen des jeweiligen Staates zu informieren.

b) Erbschaftssteuer

Ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuern erhoben werden, ist vom jeweiligen Land abhängig.

Aber auch hier gilt: hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in einem Nicht-EU-Staat, kann eine internationale Doppelbesteuerung auf die Erben zukommen. Diese kann nur dann vermieden werden, wenn die Bundesrepublik Deutschland mit demjenigen Staat, in welchem der Verstorbene zuletzt gelebt hat, ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat. In allen anderen Fällen wird eine Doppelbesteuerung nur unter bestimmen Voraussetzungen nach nationalem Steuerrecht durch eine Anrechnung der ausländischen Erbschaftssteuer reduziert.

 

3. Praktische Tipps für grenzüberschreitende Nachlässe

Es gibt unterschiedliche Tipps, welche Erblasser, aber auch Erben, für grenzüberschreitende Nachlässe beachten sollten.

  • Erstellung Testament: Es ist von besonderer Bedeutung, dass Erblasser klare und auf dem neusten Stand bestehende Testamente erstellen. Hierbei kann Ihnen ein Anwalt für Erbrecht zur Seite stehen und mit Ihnen zusammen ein individuelles Testament erstellen, durch welches Sie mögliche Fallstricken vermeiden können.
  • Rechtlicher Rat: Besonders hilfreich kann die Einholung von rechtlichem Rat bezüglich grenzüberschreitender Erbrechtsfälle sein, um Fehler zu vermeiden und das bestmöglichste aus dem Erbe zu holen.
  • Unterschiedliche Rechtssysteme: Erben sowie Erblasser sollten sich die Unterschiede in den einschlägigen Rechtssystemen der beteiligten Länder bewusst machen, um Fehler zu vermeiden.

Fazit

Das internationale Erbrecht bringt Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich. Um die Herausforderungen bestens zu meistern, ist es ratsam rechtlichen Rat einzuholen. Mithilfe einer sorgfältigen individuellen Planung und einer gleichzeitigen richtigen rechtlichen Beratung können auch die grenzüberschreitenden Nachlässe erfolgreich abgewickelt werden.

Weitere Infos zum Erbrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/erbrecht/

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