Das Aufsetzen einer Patientenverfügung ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass im Fall einer schweren Krankheit oder im Sterbeprozess die eigenen medizinischen Wünsche respektiert und ethischen Vorstellungen geachtet werden, wenn man zur Durchsetzung dieser selbst nicht mehr in der Lage ist.
- Formulierung
Sie können die Patientenverfügung selbst erstellen und benötigen dazu keinen Notar. Allerdings ist es sinnvoll hierfür eine Vorlage oder ein Muster zu verwenden. Falls Sie sich dazu entschieden, sie selbst aufzusetzen, sollte das Dokument Folgendes enthalten:
- Vor- & Nachname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Datum der Erstellung
- Unterschrift des Verfügenden
- Benennung der eigenen Wünsche und Vorstellungen
- Benennung der Situationen, in welcher die Patientenverfügung gelten soll
Achten Sie dabei, alle Angaben so deutlich und präzise wie möglich zu formulieren.
- Inhalte
Sie sollten die Situationen, in welchen Ihre Patientenverfügung Anwendung finden soll, so genau wie möglich festlegen. Typischerweise handelt es sich um folgende Situationen und Maßnahmen:
- Unheilbare Erkrankungen: Festlegen, ob und welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer unheilbaren Erkrankung, welche sich auf die Entscheidungsfähigkeit auswirkt, vorgenommen werden sollen (z.B.: künstliche Ernährung, Beatmung, Schmerzbehandlung, etc.)
- Koma oder komatöser Zustand: Anweisungen, ob Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Reanimationsversuche vorgenommen werden sollen
- Sterbephase: Detaillierte Anweisungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen oder zur palliativen Versorgung
Ferner können Sie Regelungen zum Behandlungsort, zur Organspende oder zu Wünschen religiöser Natur, wie dem Beistand in Ihren letzten Stunden, festhalten.
- Widerruf & Änderung
Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos, also schriftlich oder verbal, durch den Verfügenden widerrufen werden, § 1827 BGB. Allerdings ist der schriftliche Widerruf zu empfehlen, da dies den in der Patientenverfügung erwähnten Personen und Ihnen selbst eine gewisse Sicherheit beschert.
Der Widerruf kann auch noch dann erfolgen, wenn eine der in der Patientenverfügung genannten Situationen bereits eingetreten ist; erforderlich ist nur, dass der Betroffene noch einwilligungsfähig ist.
Die widerrufene Patientenverfügung sollte vernichtet werden, um späteren Widersprüchen entgegenzuwirken.
Möchten Sie einzelne Passagen in Ihrer Patientenverfügung ändern, können Sie dies handschriftlich vornehmen. Wichtig dabei ist, die Änderungen mit einer Unterschrift und Datum zu versehen.
Wir als Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel sind Ihnen sehr gerne behilflich, wenn es um das Verfassen einer Patientenverfügung (gerne mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung) geht. Rufen Sie uns am besten gleich unverbindliche an.
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