Als Eigentümer in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) übernimmt man in der Regel auch Verantwortung für die Verwaltung und Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums. Häufig stellt sich jedoch die Frage: Brauche ich eine Haftpflichtversicherung für meine Tätigkeit als Hausverwalter, wenn ich selbst Teil der WEG bin?

Was ist eine Hausverwaltung in einer WEG?

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten der WEG: die professionelle Hausverwaltung und die selbstverwaltete WEG, bei der die Eigentümer die Verwaltung eigenständig übernehmen. In der selbstverwalteten WEG werden Aufgaben wie die Instandhaltung des Gebäudes, die Organisation von Eigentümerversammlungen und die Finanzverwaltung häufig von einem oder mehreren Eigentümern übernommen.

Haftung bei der Hausverwaltung

Die Haftungsfrage ist besonders wichtig, wenn man als Eigentümer die Hausverwaltung übernimmt oder Aufgaben innerhalb der WEG übernimmt, die mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen. Dies kann etwa das Beauftragen von Handwerkern, das Anlegen von Rücklagen oder das Koordinieren von Reparaturen umfassen.

Im Falle von Fehlern oder Versäumnissen bei der Verwaltung könnte man als Hausverwalter haftbar gemacht werden, insbesondere wenn ein Dritter, wie etwa ein Handwerker oder ein anderer Eigentümer, durch ein Versäumnis in der Verwaltung zu Schaden kommt. Beispielsweise könnte jemand durch nicht ordnungsgemäß durchgeführte Reparaturen an einem gemeinschaftlichen Gebäude verletzt werden. Auch eine fehlerhafte Abrechnung von Betriebskosten oder das Versäumen von wichtigen Instandhaltungsmaßnahmen könnte zu Schäden oder rechtlichen Konsequenzen führen.

Wann benötige ich eine Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Schäden, die durch eigene Fehler oder fahrlässige Handlungen entstehen. In Bezug auf eine Tätigkeit in der Hausverwaltung stellt sich die Frage, ob man als ehrenamtlicher Hausverwalter ebenfalls durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert sein sollte. Ja, auch wenn man selbst Teil der WEG ist, sollte man über eine Haftpflichtversicherung nachdenken, die speziell für die Verwaltung von Eigentümern und das Verwalten des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig ist. Eine solche Versicherung hilft dabei, Schäden, die durch falsche Entscheidungen oder Versäumnisse entstehen, zu decken.

Was deckt eine Haftpflichtversicherung ab?

Eine Haftpflichtversicherung für Hausverwalter deckt in der Regel:

  • Fehler bei der Verwaltung: Wie die fehlerhafte Abrechnung von Betriebskosten oder das Versäumen von Fristen und nötigen Wartungsarbeiten.
  • Verletzungen Dritter: Etwa, wenn jemand durch eine unsachgemäße Reparatur oder eine unzureichende Sicherheitsvorkehrung Schaden nimmt.
  • Vertragsverletzungen: Wenn bei der Beauftragung von Handwerkern oder Dienstleistern ein Fehler gemacht wird.

Unterschied zwischen privater und beruflicher Haftpflichtversicherung

Wenn man als privater Eigentümer in einer WEG tätig ist, stellt sich die Frage, ob eine private Haftpflichtversicherung ausreicht. Diese deckt in der Regel private Schäden ab, nicht jedoch Schäden, die aus einer beruflichen Tätigkeit entstehen. Eine berufliche Haftpflichtversicherung oder eine spezielle Versicherung für die Tätigkeit in der Hausverwaltung ist daher ratsam, um sicherzugehen, dass nicht nur in rein private Angelegenheiten geschützt werden, sondern auch solche im beruflichen Kontext.

 

Wann reicht eine gewerbliche Versicherung nicht?

Falls die Hausverwaltung gegen Honorar ausgeführt wird, sind oft kommerzielle Versicherungen notwendig, die explizit für professionelle Hausverwalter gedacht sind. In solchen Fällen ist die private Haftpflichtversicherung nicht ausreichend. Sie schützt nur in rein privaten Angelegenheiten und nicht im beruflichen Kontext.

 

Möglichkeit der Haftungsbeschränkung durch vertragliche Klausel?

Viele Hausverwalter könnten auf die Idee kommen, sich durch Haftungsbeschränkungsklauseln in Verträgen vor Haftungsrisiken zu schützen. Dennoch gibt es einige Einschränkungen, bei denen man trotzdem haften würde.

  • Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit: Eine Haftungsfreistellung oder-beschränkung ist nicht wirksam, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurde. In diesen Fällen bleibt man als Hausverwalter grundsätzlich haftbar, selbst wenn eine Klausel im Vertrag existiert.
  • Gesetzliche Regelungen: Es gibt gesetzliche Vorschriften, die den Ausschluss oder die Einschränkung der Haftung in bestimmten Fällen verbieten. So dürfen beispielsweise bestimmte vertragliche Haftungsbegrenzungen nicht zum Nachteil von Dritten (z. B. Handwerkern oder anderen Eigentümern) vereinbart werden.

 

Fazit

Auch wenn man als Eigentümer in einer WEG tätig ist und die Verwaltung ehrenamtlich übernimmt, ist eine Haftpflichtversicherung wichtig. Sie schützt nicht nur den Hausverwalter selbst, sondern auch die anderen Eigentümer vor möglichen finanziellen Konsequenzen durch Fehler in der Verwaltung. Eine spezielle Haftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Hausverwalter ist somit äußerst sinnvoll und ratsam.

Für eine individuelle rechtliche Prüfung und Absicherung Ihrer Situation, wenden Sie sich gerne an unser Team in Regensburg!

 

 

Im Jahr 2025 sind wesentliche Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht, welche Unternehmen und Führungskräfte betreffen, zu erwarten. Insbesondere das Urteil des EGMR zum Cum-Ex-Skandal, die Fortsetzung der Strafprozesse gegen den ehemaligen Volkswagen-Manager Winterkorn sowie wichtige Gesetzesänderungen kommen hier zur Sprache.

EGMR-Urteil zum Cum-Ex-Skandal

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde von Olearius, einem der Hauptakteure des Cum-Ex-Skandals, abgewiesen. Der ehemalige Chef einer Hamburger Privatbank sah sich durch den ersten Strafprozess im Cum-Ex-Skandal des LG Bonn 2020, bei welchem zwei Aktienhändler aus England verurteilt wurden, sowie dessen Bestätigung durch den BGH, vorverurteilt. Damit sah er sich in seinem Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Der EGMR bestätigte die rechtmäßige Verurteilung in Deutschland und stärkte die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität.

Neubeginn der Winterberg-Strafprozesse

Ab Februar 2025 soll der Strafprozess gegen den ehemaligen Volkswagen-Manager Winterkorn im Rahmen der Dieselabgasaffäre fortgesetzt werden. Winterkorn wird gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Diese Verfahren stellen grundlegende Fragen zur Verantwortung von Führungskräften.

Gesetzesänderungen

  1. EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung
    am 14. Juni 2024 reichten das Europäische Parlament und der Europäische Rat einen Entwurf für eine Korruptionsbekämpfungsrichtlinie ein. Diese zielt darauf ab, den europäischen Rechtsrahmen für Straftatbestände zu harmonisieren und Lücken in der Strafbarkeit zu schließen. Darüber hinaus soll ein einheitlicher Strafzumessungskatalog aufgestellt werden, welche von den Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden muss. Compliance-Maßnahmen können sich hierbei strafmildern auswirken.
  2. Änderung des StGB – § 108f StGB
    Durch die Einführung des neuen § 108f StGB im Juni 2024 wird die unzulässige Interessenwahrnehmung strafbar gemacht, um Lücken, wie sie im Masken-Deal-Urteil des BGH aufgedeckt wurden, zu schließen.
  3. Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKGB)
    Seit dem 28. Juni 2024 beinhaltet der Entwurf des FKGB strengere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung. Die Verfahren zur Finanzkriminalitätsprävention müssen von Unternehmen verschärft werden. Zusätzlich soll eine Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität eingerichtet werden.

Auswirkungen auf Unternehmen und Führungskräfte

Unternehmen müssen Ihre Compliance-Systeme an die verschärften Anforderungen anpassen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Für Verstöße im Unternehmen sind immer mehr Führungskräfte verantwortlich, wodurch präventive Mittel noch wichtiger werden.

 

Fazit

Im Jahr 2025 kommen voraussichtlich wichtige gesetzliche Neuerungen, die Unternehmen und Führungskräfte dazu zwingen, ihre Compliance-Maßnahmen zu verstärken. Die Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht erfordern eine enge Überwachung von Unternehmenspraktiken und eine Anpassung der internen Kontrollsysteme. Strafprozesse wie der gegen Winterkorn zeigen, dass Führungskräfte auch für die Unternehmensführung und -struktur haftbar gemacht werden können.

Wie einem Beitrag des Bayerischen Rundfunks vom 12.03.2024 zu entnehmen war, ist der Polizei Oberpfalz ein bedeutender Erfolg im Kampf gegen die Regensburger Drogenszene gelungen. Bei einer großangelegten Razzia im Regensburger Stadtgebiet wurden Anfang März gleichzeitig elf Wohnungen durchsucht, dabei mindestens 25kg Betäubungsmittel entdeckt und mehrere Personen festgenommen, darunter mutmaßliche Drogenhändler und -kuriere.

Schlag gegen die Drogenszene Regensburg. Rechtsanwalt für Strafrecht in Regensburg

 

Die Aktion war das Ergebnis einer monatelangen Ermittlungsarbeit, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Möglich gemacht wurde dies auch durch sogenannte „Probekäufe“, welche juristisch alles andere als unumstritten sind, da die Polizei eigentlich nicht aktiv zu Straftaten anstiften bzw. verleiten darf. Dennoch wurden zwei der drei mittlerweile festgenommen Verdächtigen durch verdeckte Ermittler Drogen verkauft, was eine wochenlange Observation deren Wohnungen ermöglichte und die Überführung erleichterte.

Auf BR-Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass es sich um den „größten Rauschgiftfund“ seit eineinhalb Jahren handle. Insgesamt wurden beträchtliche Mengen an Drogen sichergestellt, darunter Kokain, Heroin und Amphetamin. Auch Bargeld in nicht unerheblicher Höhe wurde beschlagnahmt. Die Polizei geht davon aus, dass die zerschlagene Bande überregionale Verbindungen hatte und in großem Stil Drogenhandel betrieben hat. Die Tatverdächtigen befinden sich nun in Untersuchungshaft und werden vor allem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verfolgt, während die Ermittlungen weitergehen, um mögliche Hintermänner und Netzwerke aufzudecken. Die Aktion wird aus polizeilicher Perspektive als wichtiger Schlag gegen die Drogenszene in der Region betrachtet und soll ihr Engagement im Kampf gegen illegalen Drogen- und Rauschgifthandel deutlich unter Beweis stellen.

Aus anwaltlicher Perspektive werden solche Beiträge natürlich ganz anders bewertet, als durch den „normalen Leser“. Dort, wo die staatlichen Ermittlungsbehörden zuschlagen, beginnt sehr häufig die Arbeit des Rechtsanwalt für Strafrecht. Strafrechtlich verfolgte Personen kommen in den unterschiedlichsten Lebenslagen auf uns Anwälte zu, worauf wir immer vorbereitet sein müssen. Sollten auch Sie von Haus-Wohnungsdurchsuchungen oder dem Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln oder anderen illegalen Gegenständen betroffen sein, wenden Sie sich gerne umgehend und diskret an unsere Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel, welche Ihnen mit Rat und Tat in Regensburg und Umgebung zur Seite steht.

Die Anwälte der Kanzlei Hufnagel stehen Ihnen auch auf dem Gebiet des Strafrechts als verlässlicher Partner zur Seite. Wir sind uns der belastenden Situation für unsere Mandanten bewusst und legen daher großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Wir unterstützen Sie mit Fachwissen auf einem breitgefächerten Rechtsgebiet, welches von einem Anwalt aber immer die gleichen Qualitäten verlangt: Flexibilität, Zuverlässigkeit, schnelles Handlungsvermögen und vor allem Begeisterung für dieses komplexe Rechtsgebiet.

Unsere Anwälte bringen diese Qualitäten mit und sind auf Grund Ihrer unterschiedlichen Qualifikationen in der Lage gerade an den Schnittstellen des Strafrechts zum Steuerrecht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht tätig zu werden und mit Fachwissen auf den Gebieten zu überzeugen.

Anwalt für Steuerstrafrecht Regensburg

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist ein besonders brisantes Rechtsgebiet. Die Gefahr als Unternehmer einen Gesetzesverstoß zu begehen ist auf Grund der unübersichtlichen und stark regulierten Rechtslage nicht von der Hand zu weisen. Hier möglichst frühzeitig rechtlichen Beistand einzuholen ist daher in jedem Fall empfehlenswert. Durch eine Zusammenarbeit mit dem Steuerberater kann dadurch die gemeinsame Vorgehensweise frühzeitig ausgearbeitet und aufeinander abgestimmt werden. Dies ist essentiell für eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung.

Denn sobald die Staatsanwaltschaft involviert ist, muss ein Rechtsanwalt für Steuerrecht konsultiert werden. Daher gilt: Je früher dieser in den Prozess eingebunden wurde, desto effektiver kann auch die rechtliche Verteidigung erfolgen.

Wir beraten Sie daher diskret und umfassend bei Fragen rund um das Steuerstrafrecht insbesondere bezüglich Steuerordnungswidrigkeiten, Steuerhinterziehung und einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Strafrecht an der Schnittstelle zum Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht

Auch an den Schnittstellen des Strafrechts zu den übrigen Rechtsgebieten stehen wir an Ihrer Seite. Insbesondere bei Unterhaltsbetrug, häuslicher Gewalt, Kindesentführung oder bei der Angabe falscher Vermögenswerte im Scheidungsverfahren bieten wir Betroffenen eine empathische und lösungsorientierte Rechtsberatung, um diese häufig extrem belastenden Situationen schnell zu Ihren Gunsten aufzulösen.

Auch bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit Bezug zum Strafrecht ist unsere Rechtsanwaltskanzlei in Regensburg der richtige Ansprechpartner. Stehen Vorwürfe wie Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, eine Arbeitsvertragsverletzung oder Verstöße gegen den Datenschutz im Raum, sind neben den arbeitsrechtlichen Vorschriften auch Strafvorschriften beziehungsweise Ordnungswidrigkeitstatbestände zu prüfen. Ein rechtlicher Beistand ist hier essentiell, um die entscheidenden Punkte vor Gericht nachvollziehbar darlegen und begründen zu können.

Überschneidungen ergeben sich auch zum Immobilienrecht. Gerade betrügerische Handlungen in Form von Dokumentenfälschung oder die Angabe falscher Tatsachen bezogen auf den Zustand einer Immobilie spielen immer wieder eine Rolle.

Wie die dpa meldet, wurden am Morgen des 31. August 2022 zahlreiche Wohnungen und Häuser im Bereich Neumarkt in der Oberpfalz und Regensburg durchsucht. Die Beschuldigten seien zwischen 15 und 62 Jahren alt. Ihnen werde vorgeworfen, sich Dateien mit kinderpornografischem Inhalt besorgt oder verbreitet zu haben. Computer und Smartphones seien als Beweismittel sichergestellt worden. Ob sich einzelne Beschuldigte in Untersuchungshaft befinden, ist nicht bekannt.

Was zunächst nach einem relativ übersichtlichen Sachverhalt klingt, ist in der Praxis deutlich komplexer – vor allem aus Sicht des Strafverteidigers.

Die Überprüfung der Durchsuchungsbeschlüsse ist in der Regel der erste Schritt. Die Voraussetzungen für eine Wohnungsdurchsuchung sind in den §§ 102 ff StPO festgelegt, die im Wesentlichen die Vorgaben aus Artikel 13 des Grundgesetzes konkretisieren. Wichtig ist, dass die Durchsuchung durch einen Richter angeordnet werden muss und die Gründe für den Tatverdacht und die Notwendigkeit der Durchsuchung nachvollziehbar dargelegt werden. Außerdem muss sich aus dem Beschluss ergeben, was durchsucht werden soll, also welche Wohnung, welches Haus, mit oder ohne Kellerräume, auch Kraftfahrzeuge usw. Und aus dem Beschluss muss sich ergeben, wonach gesucht wird.

Als nächstes gilt es die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und Beschlagnahme der Beweismittel, in der Regel Computer und Laptops, Handys, Festplatten und USB-Sticks zu prüfen. Wenn die Geräte gar nicht erst von der Polizei hätten mitgenommen werden dürfen, weil sie etwa gar nicht den Beschuldigten hören oder nicht in den Durchsuchungsbeschlüssen erfasst waren, kann die Rückgabe gefordert werden. Es wird auch zu überlegen sein, ob man nicht mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und einer gemeinsamen Durchsicht zustimmt, wenn auszuschließen ist, das sich strafrechtlich relevantes Material auf den Geräten befindet. Das sollte also gut überlegt werden.

Schließlich geht es um die Strafvorwürfe an sich. Welche Dateien sind wo gefunden worden und wie sind sie dorthin gekommen? Wie und von wem wurden sie versandt und gespeichert? Was ist darauf zu sehen? Um wie viele Dateien handelt es sich? Das alles spielt eine Rolle für die Beratung der Mandanten.

Hinter einer knappen Meldung in den Medien steckt also jede Menge Arbeit für die Verteidiger.

Sollten auch Sie von Durchsuchungen und dem Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte betroffen sein, wenden Sie sich umgehend und diskret an unsere Kanzlei mit Fachanwaltstitel und langjähriger Expertise im Strafrecht.

Mit der Novelle des Bußgeldkatalogs für Verkehrsordnungswidrigkeiten hat das Bundesverkehrsministerium die Strafen für Geschwindigkeitsverstöße drastisch erhöht. So werden nach dem neuen Bußgeldkatalog bereits Überschreitungen des Tempolimits von nur 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts mit einem Fahrverbot von wenigstens einem Monat sanktioniert.

Im Vergleich zu den Sanktionen des alten Bußgeldkatalogs stellt dies eine erhebliche Verschärfung dar. Nach dem alten Bußgeldkatalog drohte innerorts erst bei einer Überschreitung von 26 km/h und außerorts erst bei einer Überschreitung von 41 km/h beziehungsweise einem zweimaligen Verstoß mit 26 km/h binnen zwölf Monaten.

Im Verfahren zum Erlass der StVO-Reform ist vorliegend allerdings ein gravierender Fehler passiert, es wurde hierbei vergessen, die Ermächtigungsnorm, auf deren Grundlage die Reform erfolgt ist, zu zitieren. Ein derartiger Verstoß gegen das Zitiergebot führt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwingend zur Nichtigkeit der Verordnung, so dass die Anwendbarkeit der neuen Bußgelder fraglich ist.

Sollten Sie daher einen Bußgeldbescheid für eine Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten haben, die nach dem 28.04.2020 begangen wurde, bestehen sehr gute Chancen, gegen diesen Bescheid vorzugehen. Insbesondere für verhängte Fahrverbote besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass diese unrechtmäßig waren, und ein Vorgehen dagegen zum Erfolg führt.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie diesen daher schnellstmöglich durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen, um durch Einlegung eines Einspruchs möglicherweise die Einstellung des Verfahrens, zumindest aber eine Sanktionierung nach dem alten Bußgeldkatalog zu erreichen, was häufig die Vermeidung des Fahrverbots zur Folge hat.

Gegen den Bußgeldbescheid steht Ihnen ab dem Zeitpunkt der Zustellung eine Einspruchsfrist von zwei Wochen zur Verfügung, die zwingend einzuhalten ist.

Gerne stehen wir Ihnen im Falle einer Ordnungswidrigkeit beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Beantwortung des Anhörungsbogens, dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und übernehmen für Sie die Vertretung im Ordnungswidrigkeitsverfahren vor den Gerichten.

 

Nachtrag

Im Jahr 2020 ging ein Autofahrer gegen einen Bußgeldbescheid, welcher gegen ihn nach den Vorschriften der „StVO-Novelle 2020“ verhängt wurde, gerichtlich vor. Er berief sich hierbei auf das in unserem alten Blogbeitrag bereits thematisierte Zitiergebot aus Art. 80 I 3 GG, welches die Nichtigkeit oder zumindest Teilnichtigkeit des neuen Bußgeldkatalogs zu Folge hätte. Hierzu urteilte das OLG Zweibrücken Ende 2020, nachdem der Beschwerdeführer zuvor erstinstanzlich zu einem Bußgeld von 100€ verurteilt wurde, wie folgt:

  • Bisherige Rechtslage gilt bei (Teil-)Nichtigkeit
  • Beschwerdeführer kann sich grade NICHT auf mögliche Nichtigkeit der neuen „BKatV“ berufen, da sein Verhalten nach alter Rechtsklage einen Verstoß gegen StVO darstelle
  • Es liegt gerade „kein Zustand ohne Regelung“ vor
  • Rechtslage nach Verkündung der „StVO-Novelle“ für Ihn gerade NICHT günstiger als zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit

Das bedeutet:

  • Autofahrer müssen Bußgeld dennoch bezahlen, auch wenn der Verstoß vor der Novellierung des BKatV begangen wurde! Alte Rechtslage gilt dann fort, was für Betroffene häufig sogar die günstigere Alternative darstellen kann. (siehe Neuer Bußgeldkatalog unwirksam!“)
  • Das Zitiergebot wurde im Übrigen seitdem eingehalten und so auch im Bußgeldkatalog 2024 beachtet

 

Quelle: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.11.2020 – .11.2020 1 OWi 2
Redaktion beck-aktuell, 8. März 2021.

 

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