-> BFH-Urteil: Urt. v. 01.12.2021 – Az. II R 18/20

 

Grundsätzlich ist es möglich, dass sich Erben eines Hauses, welches sich im Familienbesitz befand, erhebliche Steuersummen sparen können, wenn sie die geerbte Immobilie über zehn Jahre als Eigenheim bewohnen würden. Fraglich war jedoch, ob dies auch dann gilt, wenn die Erben des Hauses beispielsweise aus gesundheitlichen frühzeitig ausziehen müssen und somit keine zehn Jahre vergehen konnten.

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied im Dezember 2021, dass Erben eines Familienheims bereits nach sieben Jahren ausziehen können, ohne die Steuerbefreiung zu verlieren, wenn die eigene Nutzung des Hauses aufgrund von gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Das erstinstanzliche Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf wurde dahingehend aufgehoben.

Eine Erbin hatte geklagt, da sie das geerbte Einfamilienhaus nach sieben Jahren verließ, obwohl die Steuerbefreiung gemäß § 13 I Nr. 4c ErbStG normalerweise eine Selbstnutzung des Familienheims für mindestens zehn Jahre voraussetzt. Die Ausnahme greift jedoch eben dann, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen daran gehindert wird (hier: vor allem Pflegebedürftigkeit)

Das Finanzgericht hatte die Klage abgewiesen, da es die gesundheitlichen Einschränkungen der Erbin nicht als zwingenden Grund für den Auszug ansah. Der BFH widersprach und betonte, dass „zwingend“ nicht nur die Unmöglichkeit, sondern auch die Unzumutbarkeit der Selbstnutzung umfasse. Reine Zweckmäßigkeitserwägungen seien dabei nicht ausreichend.

Der BFH verwies die Entscheidung an das Finanzgericht zurück, um das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Klägerin zu prüfen. Falls diese zu einer Unzumutbarkeit der Nutzung führe, sollte der Erbin die Steuerbegünstigung gewährt werden.

 

Quelle: https://www.lto.de/persistent/a_id/48969/ (abgerufen am: 12.03.2024)

Die Anwälte der Kanzlei Hufnagel stehen Ihnen auch auf dem Gebiet des Strafrechts als verlässlicher Partner zur Seite. Wir sind uns der belastenden Situation für unsere Mandanten bewusst und legen daher großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Wir unterstützen Sie mit Fachwissen auf einem breitgefächerten Rechtsgebiet, welches von einem Anwalt aber immer die gleichen Qualitäten verlangt: Flexibilität, Zuverlässigkeit, schnelles Handlungsvermögen und vor allem Begeisterung für dieses komplexe Rechtsgebiet.

Unsere Anwälte bringen diese Qualitäten mit und sind auf Grund Ihrer unterschiedlichen Qualifikationen in der Lage gerade an den Schnittstellen des Strafrechts zum Steuerrecht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht tätig zu werden und mit Fachwissen auf den Gebieten zu überzeugen.

Anwalt für Steuerstrafrecht Regensburg

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist ein besonders brisantes Rechtsgebiet. Die Gefahr als Unternehmer einen Gesetzesverstoß zu begehen ist auf Grund der unübersichtlichen und stark regulierten Rechtslage nicht von der Hand zu weisen. Hier möglichst frühzeitig rechtlichen Beistand einzuholen ist daher in jedem Fall empfehlenswert. Durch eine Zusammenarbeit mit dem Steuerberater kann dadurch die gemeinsame Vorgehensweise frühzeitig ausgearbeitet und aufeinander abgestimmt werden. Dies ist essentiell für eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung.

Denn sobald die Staatsanwaltschaft involviert ist, muss ein Rechtsanwalt für Steuerrecht konsultiert werden. Daher gilt: Je früher dieser in den Prozess eingebunden wurde, desto effektiver kann auch die rechtliche Verteidigung erfolgen.

Wir beraten Sie daher diskret und umfassend bei Fragen rund um das Steuerstrafrecht insbesondere bezüglich Steuerordnungswidrigkeiten, Steuerhinterziehung und einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Strafrecht an der Schnittstelle zum Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht

Auch an den Schnittstellen des Strafrechts zu den übrigen Rechtsgebieten stehen wir an Ihrer Seite. Insbesondere bei Unterhaltsbetrug, häuslicher Gewalt, Kindesentführung oder bei der Angabe falscher Vermögenswerte im Scheidungsverfahren bieten wir Betroffenen eine empathische und lösungsorientierte Rechtsberatung, um diese häufig extrem belastenden Situationen schnell zu Ihren Gunsten aufzulösen.

Auch bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit Bezug zum Strafrecht ist unsere Rechtsanwaltskanzlei in Regensburg der richtige Ansprechpartner. Stehen Vorwürfe wie Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, eine Arbeitsvertragsverletzung oder Verstöße gegen den Datenschutz im Raum, sind neben den arbeitsrechtlichen Vorschriften auch Strafvorschriften beziehungsweise Ordnungswidrigkeitstatbestände zu prüfen. Ein rechtlicher Beistand ist hier essentiell, um die entscheidenden Punkte vor Gericht nachvollziehbar darlegen und begründen zu können.

Überschneidungen ergeben sich auch zum Immobilienrecht. Gerade betrügerische Handlungen in Form von Dokumentenfälschung oder die Angabe falscher Tatsachen bezogen auf den Zustand einer Immobilie spielen immer wieder eine Rolle.

Rechtlich gesehen ist es wichtig, die rechtlichen Schritte für eine Trennung oder Scheidung gemäß den geltenden Gesetzen Ihres Landes zu befolgen. Dies kann die Einreichung eines Scheidungsantrags, die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, die Regelung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder und die Festlegung von Unterhaltszahlungen umfassen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin zu beraten, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und den Prozess reibungslos zu gestalten.

Rechtsanwalt für Trennung und Scheidung Regensburg Kanzlei Hufnagel

Steuerlich gesehen können sich bei Trennung und Scheidung ebenfalls verschiedene Aspekte ergeben. Dies kann die steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen, die Aufteilung von Vermögen und Schulden sowie die steuerliche Absetzbarkeit von bestimmten Ausgaben betreffen. Die steuerlichen Auswirkungen können je nach Land und individueller Situation unterschiedlich sein. Es ist ratsam, einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Steuerrecht hinzuzuziehen, um die steuerlichen Fallstricke zu verstehen und die bestmögliche Lösung zu finden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Trennung und Scheidung komplexe rechtliche und steuerliche Angelegenheiten sind, die von vielen individuellen Faktoren abhängen. Daher ist es ratsam, sich von Fachleuten beraten zu lassen, um die spezifischen rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu klären und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Lassen Sie sich hier von den Anwälten und Fachanwälten für Familienrecht der Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel beraten.

Generell ermöglicht eine Selbstanzeige einer Person, die Steuern hinterzogen hat, die Möglichkeit, sich selbst anzuzeigen und die Steuernachzahlungen sowie eventuelle Strafzahlungen zu regeln. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

1. Zeitliche Fristen: Eine Selbstanzeige muss rechtzeitig erfolgen, bevor die Steuerbehörden von der Hinterziehung Kenntnis erlangen. Die genauen Fristen können je nach Land unterschiedlich sein, daher ist es wichtig, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren.

2. Vollständige Offenlegung: Eine Selbstanzeige muss alle relevanten Informationen über die hinterzogenen Steuern enthalten. Es ist wichtig, sämtliche Einkünfte, Vermögenswerte und Konten offenzulegen, um eine wirksame Selbstanzeige zu gewährleisten.

3. Nachzahlung der Steuern: Eine Selbstanzeige beinhaltet die vollständige Nachzahlung der hinterzogenen Steuern, einschließlich eventueller Zinsen und Säumniszuschläge. Es ist ratsam, die genaue Höhe der Nachzahlung mit einem Steuerexperten zu berechnen.

4. Straffreiheit: Eine wirksame Selbstanzeige kann dazu führen, dass strafrechtliche Konsequenzen vermieden werden. Allerdings können je nach Land und individueller Situation noch administrative Strafen oder Bußgelder anfallen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Vorschriften und Verfahren zur Selbstanzeige von Land zu Land unterschiedlich sein können. Es wird dringend empfohlen, sich mit einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt in Verbindung zu setzen, um eine individuelle Beratung zu erhalten und die spezifischen Anforderungen und Konsequenzen einer Selbstanzeige zu verstehen.

Lassen Sie sich hier von den Anwälten und Fachanwälten für Steuerrecht der Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel beraten.

Bei der Regelung der Unternehmensnachfolge gibt es verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung eines Nachfolgeplans, die Übertragung von Eigentumsrechten, die Vertragsverhandlungen und die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften wie dem Handels- und Gesellschaftsrecht. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin zu beraten, um mögliche Fallstricke zu identifizieren und geeignete Lösungen zu finden.

Auch steuerliche Aspekte spielen eine wichtige Rolle bei der Unternehmensnachfolge. Hierbei können Fragen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer, zur Einkommensteuer oder zur Umsatzsteuer auftreten. Die steuerlichen Auswirkungen der Unternehmensübertragung können je nach Land und individueller Situation unterschiedlich sein. Es ist ratsam, einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin hinzuzuziehen, um die steuerlichen Fallstricke zu verstehen und die bestmögliche Lösung zu finden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelung der Unternehmensnachfolge ein komplexer Prozess ist und von vielen individuellen Faktoren abhängt. Daher ist es ratsam, sich von Fachanwälten beraten zu lassen, um die spezifischen rechtlichen und steuerlichen Fallstricke zu identifizieren und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Lassen Sie sich hier von den Anwälten und Fachanwälten der Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel beraten.

Jetzt kontaktieren