Eine Trennung ist nie einfach, besonders wenn Kinder im Spiel sind. Vor allem für unverheiratete Eltern stellen sich nach der Trennung viele Fragen: Wer zahlt den Unterhalt? Wie hoch ist er? Und was gilt, wenn das Kind abwechselnd bei beiden lebt? Dieser Beitrag klärt die wichtigsten Fragen rund um den Kindesunterhalt bei unverheirateten Eltern.

1. Kindesunterhalt – Wer ist verantwortlich?

Dass beide Elternteile verpflichtet sind für den Unterhalt ihres Kindes zu sorgen, gilt unabhängig vom Familienstand. Diese Pflicht kann entweder durch Betreuung oder durch finanzielle Leistungen (Barunterhalt) erfolgen.

Es spielt keine Rolle, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Die rechtlichen Regelungen zum Kindesunterhalt gelten für alle Eltern gleichermaßen. Voraussetzung ist die rechtlich anerkannte Elternschaft, also für Väter die Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft.

2. Wie wird der Unterhalt berechnet?

Richtlinie für die Höhe des Kindesunterhalts ist in Deutschland die Düsseldorfer Tabelle, die jährlich angepasst wird. Maßgeblich sind dabei:

  • Das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils
  • Das Alter des Kindes

Beispiel (Stand 2025):
Ein Kind zwischen 6 und 11 Jahren hat – je nach Einkommensgruppe – Anspruch auf 460 bis über 700 € monatlich. Das halbe Kindergeld wird davon abgezogen, da es beiden Eltern anteilig zusteht.

3. Was gilt bei einem Wechselmodell?

Wenn das Kind abwechselnd bei beiden Eltern lebt (z. B. eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater), spricht man vom Wechselmodell. In diesem Fall zahlen beide Eltern anteilig zum Barunterhalt – abhängig von ihrem Einkommen.

Das bedeutet: Selbst wenn beide das Kind gleich oft betreuen, kann der Elternteil mit dem höheren Einkommen mehr Unterhalt leisten müssen.

4. Was passiert, wenn ein Elternteil nicht zahlen kann – oder will?

Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht, kann der betreuende Elternteil Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Dieser wird für Kinder bis 18 Jahre gezahlt – allerdings unter bestimmten Bedingungen (z. B. regelmäßiger Schulbesuch bei älteren Kindern).

Zudem kann das Jugendamt helfen, den Unterhalt durchzusetzen – etwa durch Beistandschaft oder Pfändung.

5. Muss ich einen Unterhaltstitel erstellen lassen?

Ja – und zwar so früh wie möglich. Der Unterhalt sollte schriftlich festgehalten und gerichtlich oder notariell tituliert werden. Nur so ist er im Streitfall auch rechtlich durchsetzbar. Ein einfacher privater Vertrag reicht nicht aus.

Das Jugendamt hilft hier ebenfalls weiter – auch bei der Berechnung des Unterhalts. Ein Unterhaltstitel vom Jugendamt ist eine kostenfreie Urkunde, die den Kindesunterhalt rechtsverbindlich festschreibt und eine Zwangsvollstreckung ermöglicht, falls der Unterhalt nicht gezahlt wird. Er kann direkt beim Jugendamt erstellt werden, wenn sich die Eltern über die Höhe einig sind und der unterhaltspflichtige Elternteil freiwillig zustimmt.

Fazit: Klare Regelungen schaffen Sicherheit für alle

Auch ohne Trauschein tragen beide Elternteile Verantwortung – emotional und finanziell. Der Kindesunterhalt ist dabei ein zentrales Element, um dem Kind Stabilität zu bieten. Wer frühzeitig klare Absprachen trifft und sich bei Bedarf beraten lässt, schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern sorgt auch für ein friedlicheres Miteinander nach der Trennung.

 

Für eine individuelle Beratung und Vertretung wenden Sie sich gerne an unser Team der Kanzlei Hufnagel.

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Kindesunterhalt nach der Trennung: Was Eltern wissen müssen (Stand Oktober 2025)

Kindesunterhalt im Trennungsfall: Wer muss wie viel zahlen? (Stand November 2025)

Nach einer Trennung stehen viele rechtliche und organisatorische Fragen im Raum. Das gilt besonders, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind. Dabei ist der Kindesunterhalt ein zentrales Thema. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über Rechte und Pflichten der Eltern in Bezug auf den Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder nach der Trennung.

Wer ist unterhaltspflichtig?

Es sind grundsätzlich beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet Naturalunterhalt durch Pflege, Betreuung und Erziehung. Der andere Elternteil ist in der Regel zum Barunterhalt verpflichtet, d.h. zur Zahlung eines monatlichen Geldbetrags.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie dem Alter des Kindes. Eine Orientierung bietet die Düsseldorfer Tabelle, die jährlich angepasst wird.

Beispiel: Beträgt das Nettoeinkommen 2.500 € liegt der monatliche Unterhaltsbedarf eines Kindes zwischen 500 € und 600 €, abhängig vom Alter. Davon kann in der Regel das hälftige Kindergeld abgezogen werden.

Was zählt zum unterhaltsrelevanten Einkommen?

Zum unterhaltsrelevanten Einkommen gehören:

  • Arbeits- und Nebeneinkünfte,
  • Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalanlagen,
  • Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld).

Davon können aber berufsbedingte Aufwendungen, bestimmte Schulden sowie angemessene Altersvorsorgebeiträge abgezogen werden. Der gesetzlich garantierte Selbstbehalt (Existenzminimum) beträgt derzeit ca. 1.450 € monatlich für Erwerbstätige.

Wie lange besteht Unterhaltspflicht?

Grundsätzlich muss ein volljähriges Kind selbst für seinen Unterhalt sorgen. Die Unterhaltspflicht besteht aber bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung, sofern diese zügig und zielstrebig absolviert wird. So kann die Unterhaltspflicht entfallen, wenn das Kind zum Beispiel nicht ernsthaft studiert. Nach Ausbildungsabschluss entfällt die Pflicht in der Regel, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.

Was tun bei Zahlungsverzug?

Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder unregelmäßig, bestehen folgende Möglichkeiten für das betreuende Elternteil:

  • Titel über das zuständige Jugendamt oder Familiengericht erwirken,
  • Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt beantragen (für Kinder bis 18 Jahre),
  • Zwangsvollstreckung, z. B. durch Lohnpfändung, veranlassen.

Fazit

Kindesunterhalt ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzlich geregelte Pflicht, die das Wohl des Kindes sichern soll. Eine frühzeitige Klärung – idealerweise auch mit fachkundiger Beratung – schützt das Kind und verhindert rechtliche Auseinandersetzungen.

 

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Kindesunterhalt im Trennungsfall: Wer muss wie viel zahlen? (Stand November 2025)

Das Trennungsjahr und seine Auswirkungen auf den Unterhalt: Ein Überblick (Stand November 2025)

Der Kindesunterhalt soll sicherstellen, dass Kinder nach einer Trennung nicht benachteiligt werden. Für die Berechnung gibt es gesetzliche Regelungen und auch wer zahlen muss, ist klar geregelt.

1. Grundprinzip: Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig

Nach einer Trennung sind beide Elternteile weiterhin verpflichtet für den Unterhalt ihres Kindes zu sorgen. Hierbei greift in vielen Fällen das Modell „Betreuung gegen Zahlung“. Konkret bedeutet das: Der betreuende Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflicht durch die tägliche Pflege, Betreuung und Versorgung. Der andere Elternteil ist dafür verpflichtet, monatlich einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Er ist also barunterhaltspflichtig.

2. Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

In Deutschland richtet sich die Berechnung des Kindesunterhalts nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die jährlich aktualisiert wird. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts hängt von dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes ab, da mit dem Alter die Bedürfnisse z. B. durch Bildung und Hobbys mehr werden. Dies bedeutet: Je höher das Einkommen und je älter das Kind, desto höher der zu zahlende Unterhalt.

3. Was zählt zum Einkommen?

Zum Nettoeinkommen zählen zunächst sämtliche Einkünfte aus selbstständiger oder nicht-selbstständiger Arbeit, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Steuerrückzahlungen und gegebenenfalls Sozialleistungen. Von diesem werden anschließend berufsbedingte Aufwendungen, Unterhalt für andere Kinder, Schulden und Kredite und Zahlungen für eine private Altersvorsorge abgezogen. Dadurch erhält man das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen, welches die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts darstellt.

4. Selbstbehalt: Was darf der Unterhaltspflichtige behalten?

Durch den Gesetzgeber ist ein Selbstbehalt vorgesehen. Das ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens zum Leben verbleiben muss. Im Jahr 2025 liegt der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige bei 1.200 Euro und für Erwerbstätige bei 1.450 Euro. Liegt das Einkommen darunter, so kann gegebenenfalls eine Unterhaltsminderung oder in Ausnahmefällen eine Unterhaltsfreistellung erfolgen.

5. Was passiert bei Wechselmodell oder gemeinsamen Sorgerecht?

Beim Wechselmodell, d. h. das Kind verbringt bei beiden Eltern etwa gleich viel Zeit, zahlen beide Eltern anteilig baren Unterhalt, abhängig vom jeweiligen Einkommen. Hier greift „Betreuung gegen Zahlung“ nicht mehr.

Das gemeinsame Sorgerecht hat keinen Einfluss auf die Unterhaltspflicht, da es nur darauf ankommt, wo das Kind überwiegend lebt und wer es betreut.

 

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Das Trennungsjahr und seine Auswirkungen auf den Unterhalt: Ein Überblick (Stand November 2025)

Scheidung einreichen: Diese Schritte müssen Sie für eine schnelle Trennung kennen (Stand November 2025)

Wenn eine Ehe in die Brüche geht, beginnt nicht sofort das Scheidungsverfahren. Der Gesetzgeber sieht in den meisten Fällen ein sogenanntes Trennungsjahr vor. Dieses Jahr dient nicht nur der emotionalen und praktischen Neuorientierung, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf den Unterhalt. Doch was genau bedeutet das Trennungsjahr, wie wirkt es sich auf die Unterhaltsansprüche aus und worauf sollten Betroffene achten?

 

  1. Was ist das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Zeitspanne, in der Ehepartner getrennt leben müssen, bevor ein Gericht die Scheidung aussprechen kann. Die Trennung kann grundsätzlich auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, sofern eine „Trennung von Tisch und Bett“ vollzogen wird. Wichtig ist, dass lediglich ein räumliches Nebeneinander ohne große Überschneidungspunkte besteht. Ziel ist es, die Ernsthaftigkeit der Trennung sicherzustellen und beiden Parteien die Möglichkeit zu geben, ihre Entscheidung zu überdenken.

 

  1. Trennungsunterhalt: Wer hat Anspruch darauf?

Während des Trennungsjahres besteht in der Regel ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser unterscheidet sich vom nachehelichen Unterhalt und soll die wirtschaftliche Situation des wirtschaftlich schwächeren Partners stabilisieren.

Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt:

  • Die Ehepartner leben getrennt
  • Einer der Ehepartner ist im rechtlichen Sinne finanziell bedürftig
  • Der andere ist leistungsfähig, das heißt er verfügt über ein ausreichendes Einkommen

Der Trennungsunterhalt wird nicht automatisch gewährt – er muss schriftlich mit einem konkreten Betrag eingefordert und notfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen zum Zeitpunkt der Trennung.

 

  1. Wie lange wird Trennungsunterhalt gezahlt?

Der Trennungsunterhalt gilt bis zur rechtskräftigen Scheidung. In der Praxis bedeutet das:

  • Während des Trennungsjahres: Der Unterhalt besteht in vollem Umfang, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
  • Nach dem Trennungsjahr: Auch nach Ablauf des Trennungsjahres kann Trennungsunterhalt beansprucht werden – bis zur Scheidung. Danach kann ggf. nachehelicher Unterhalt greifen, was jedoch an weitere Voraussetzungen geknüpft ist

 

  1. Höhe des Unterhalts

Die Höhe des Unterhalts hängt davon ab, ob ein oder beide Ehepartner arbeiten und ob sie Kinder haben.

Wenn nur einer der beiden Ehepartner arbeitet, muss der Arbeitende von seinem bereinigten Nettoeinkommen 45 Prozent an den anderen Ehepartner zahlen.

Falls beide Ehepartner arbeiten, erhält der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen 45 Prozent des Differenzbetrags der beiden bereinigten Nettoeinkommen.

Falls das Ehepaar allerdings Kinder hat, ändert sich nichts an den 45 Prozent, allerdings wird der Kindesunterhalt unter Bezugnahme der Düsseldorfer Tabelle bereits im Vorfeld vom Nettoeinkommen abgezogen.

 

  1. Wie wird das bereinigte Nettoeinkommen berechnet?

Das bereinigte Nettoeinkommen errechnet sich grundsätzlich folgendermaßen:

  • Einkommen aus Arbeit
  • Mieteinnahmen
  • Selbstständige Tätigkeiten
  • Abzüglich z. B. berufsbedingter Aufwendungen (grundsätzlich pauschal 5 % des Nettoeinkommens), bestimmter Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und berücksichtigungsfähiger Darlehenstilgung

 

  1. Fazit: Das Trennungsjahr ist mehr als eine Wartezeit

Das Trennungsjahr ist nicht nur eine formale Voraussetzung für die Scheidung, sondern ein rechtlich und finanziell relevanter Zeitraum. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt bietet in dieser Phase wichtige Unterstützung – allerdings nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt und rechtzeitig geltend gemacht werden. Wer sich frühzeitig informiert, kann Streit vermeiden und sich auf eine faire finanzielle Regelung vorbereiten. Es lohnt sich, dieses Jahr nicht nur als Übergangsphase, sondern als aktive Gestaltungszeit zu nutzen.

 

Für weitere Informationen oder eine spezielle Beratung und Unterstützung bzw. Vertretung in Ihrem Fall wenden Sie sich gerne an unser Team der Kanzlei Hufnagel.

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Was passiert bei einer Trennung? So regeln Sie alles richtig (Stand Oktober 2025)

Steuerhinterziehung im internationalen Kontext: Was Sie wissen müssen (Stand Oktober 2025)

Wenn sie die schwere Entscheidung getroffen haben, dass eine Scheidung zwischen Ihnen und ihrem Ehepartner der richtige Weg für die Zukunft ist, dann sollten Sie einige wichtige Schritte kennen, damit der ganze Scheidungsprozess so reibungslos und schnell wie möglich von statten geht. Die Langwierigkeit und emotionale Belastung, die die Scheidung mit sich führen, lassen sich mit der richtigen Vorbereitung erheblich verkürzen.

I. Überprüfen Sie, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sind

Bevor Sie das Scheidungsverfahren anstrengen, sollten Sie zunächst sicherstellen, dass alle rechtlichen Voraussetzung für eine Scheidung erfüllt sind. Dabei müssen Sie folgende Grundvoraussetzungen beachten:

  • Trennungsjahr: Grundsätzliches müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr „von Tisch und Bett“ getrennt gelebt haben, bevor sie die Scheidung einreichen.
  • Zustimmung des anderen Ehepartners: Wenn beide Ehepartner mit der Scheidung einverstanden sind, spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung. Das beschleunigt den Prozess erheblich, da in diesem Fall keine weiteren Beweise oder Streitigkeiten vor Gericht erforderlich sind.

II. Scheidungsantrag bei Gericht einreichen

Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Dies geschieht in der Regel durch einen Anwalt.

Dabei muss der Scheidungsantrag folgende Informationen enthalten:

  • Personaldaten beider Ehepartner
  • Eckdaten der Ehe und Informationen über das Trennungsdatum
  • ggf. Angaben zu gemeinsamen Kindern
  • ggf. Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung

III. Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn es keine strittigen Punkte gibt, dann kann eine Scheidung vergleichsweise schnell abgeschlossen werden. Schwieriger und insbesondere kostenintensiver wird es, wenn Konflikte über das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, Unterhaltszahlungen oder die Vermögensverteilung bestehen und geklärt werden müssen.

Verläuft die Scheidung einvernehmlich so können die Ehepartner diese Fragen im Vorfeld gemeinsam klären und dem Gericht ihre Vereinbarungen vorlegen. In diesem Fall wird das Gericht in der Regel die Vereinbarungen bestätigen und den Scheidungsbeschluss aussprechen.

Sollte keine Einigung erzielt werden, kommt es zu einem Scheidungstermin vor Gericht, bei dem ein Richter die strittigen Punkte klärt. Dies kann den gesamten Scheidungsprozess erheblich verlängern. Wenn beispielsweise ein Ehepartner nicht einverstanden ist oder es zu komplizierten finanziellen oder rechtlichen Fragen kommt, kann der Scheidungsprozess mehrere Monate in Anspruch nehmen.

IV. Scheidungstermin vor Gericht

Der Scheidungstermin wird vom zuständigen Gericht anberaumt und ist, wenn alle formalen Schritte erledigt sind und keine strittigen Punkte mehr bestehen, kein großer Akt mehr. Im den meisten Fällen beschließt der Richter die Scheidung in einem kurzen Beschluss und legt die Scheidungsfolgen fest. Dies stellt das formale Ende der Ehe dar.

V. Scheidungsbeschluss und Rechtskraft

Die Scheidung selbst wird nicht in der Form eines Urteils ausgesprochen, sondern in der eines Beschlusses. Dieser Scheidungsbeschluss ist kurz nach der Verkündung noch nicht rechtskräftig, das heißt beide Parteien können noch gegen diesen Rechtsmittel einlegen. In Rechtskraft erwächst der Beschluss, wenn er nicht mehr angefochten werden kann, in der Regel also innerhalb einiger Wochen.

Nach der Rechtskraft ist die Scheidung abgeschlossen. Die Ehepartner sind dann offiziell geschieden und können ihr Leben unabhängig voneinander fortsetzen.

VI. Fazit

Einen Scheidungsantrag einzureichen kann ein emotionaler und komplexer Prozess sein, aber wenn Sie gut informiert und vorbereitet an die Sache rangehen, dann können Sie den gesamten Prozess erheblich beschleunigen. Grundsätzlich ist natürlich eine einvernehmliche Scheidung ohne Streitigkeit der schnellste Weg, doch auch in komplizierten Angelegenheiten gibt es Möglichkeiten, die Scheidung so effizient wie möglich zu gestalten.

Sollten Sie Unsicherheiten oder Fragen zu Ihrer bevorstehenden Scheidung haben, so zögern Sie nicht, sich an unser Team in Regensburg zu wenden, dass ihre Situation individuell rechtlich prüft, absichert und begleitet.

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Was passiert bei einer Trennung? So regeln Sie alles richtig (Stand Oktober 2025)

Steuerhinterziehung im internationalen Kontext: Was Sie wissen müssen (Stand Oktober 2025)

Haben sich Eheleute für eine Trennung entschieden, so bestehen oftmals Unklarheiten und Unsicherheiten bezüglich des weiteren Vorgehens, der zu klärenden Punkte und weiterer wichtiger Aspekte, die nun zu beachten sind.

Das Trennungsjahr

Damit durch das Familiengericht die Scheidung ausgesprochen werden kann, ist ein Nachweis einer Aufgabe der ehelichen Lebensgemeinschaft für die Dauer eines Jahres erforderlich, mit Ausnahme bei Vorliegen begründeter Nachweise bezüglich eines Härtefalls. Der Sinn und Zweck des Trennungsjahres, während dem die geschlossene Ehe noch besteht, ist darin zu sehen, voreilige Entschlüsse zu vermeiden und ausreichend Zeit für die Klärung aller relevanten Aspekte zu gewährleisten. Die Frage, wie die Wohnsituation zu lösen ist, kann durch den Auszug eines Ehepartners aus der Wohnung beantwortet werden, wodurch sich das Scheitern der Ehe ohne Probleme und Hinzukommen weiter zu beachtender Punkte klären lässt. Hingegen ist ein Umzug in manchen Situationen nicht machbar, da etwa ein Ehepartner dazu aufgrund mangelnder finanzieller Mittel nicht in der Lage ist. In den Fällen, in denen die getrennten Eheleute weiterhin in der gemeinsamen Wohnung leben, sollte eine detaillierte Absprache bezüglich der Aufteilung der Räumlichkeiten und Gegenstände vorgenommen werden. Während ein Bewohnen der gemeinsamen Wohnung unter diesen geregelten Umständen grundsätzlich möglich ist, ist ein eindeutiger Mangel an wirtschaftlicher und/oder häuslicher Gemeinschaft erforderlich.

 

Die Kinder

Wie die Aufteilung der Verantwortung bei gemeinsamen Kindern zu treffen ist, ist ein äußerst sensibles Thema, das sorgfältiger und eindeutiger Einigung bedarf. In den meisten Fällen wird hierbei auf ein gemeinsames Sorgerecht zurückgegriffen, das beiden Elternteilen eine wichtige Rolle bezüglich den die Kinder betreffenden Entscheidungen zukommen lässt. Auf der anderen Seite besteht die Möglichkeit eines Ehepartners, das alleinige Sorgerecht zu übernehmen bei Vorliegen einschneidender Gründe oder im Falle einer Kindeswohlgefährdung. Des Weiteren ist folgend ausführlich das Umgangsrecht zu vereinbaren und klare Zeiten festzulegen, um nachträglichen Konflikten und Unstimmigkeiten zu entgehen.

Verhält es sich so, dass sich beide Ehepartner nicht in gleichem Maße um die Kinder kümmern und diese etwa nur mit einem Partner zusammenleben, so wird ein Anspruch auf Kindesunterhalt begründet, der bereits ab dem Tag der Trennung besteht.

 

Das Vermögen

Ist im Rahmen der Trennung und des darauffolgenden Trennungsjahres einer der Eheleute finanziell schlechter gestellt als der andere und folglich auf Unterstützung angewiesen, so kann das zu einem Anspruch auf Zahlung eines Trennungsunterhalts führen, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Diese Regelung kommt insbesondere Ehepartnern zu, die während der Ehe keiner oder in geringerem Maße einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind und gewährleistet die Unterstützung, ihren Lebensunterhalt auch in dieser Zeit zu finanzieren.

 

Ferner sind Entscheidungen zu treffen, wie mit gemeinsamen Verpflichtungen umzugehen ist wie etwa mit Versicherungen, Verträgen oder Schulden. Auch hierbei sollten konkrete Vereinbarungen getroffen werden bezüglich der Aufteilung der Verbindlichkeiten oder einer weiteren gemeinsamen Verantwortung dafür.

 

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Steuerhinterziehung im internationalen Kontext: Was Sie wissen müssen (Stand Oktober 2025)

Was sind die Folgen von Steuerhinterziehung? Strafen und rechtliche Konsequenzen im Überblick (Stand Oktober 2025)

Für viele Familien ist es üblich, dass man mit Kindern verreist, sei es für einen Urlaub, einen Familienbesuch oder aus schulischen Gründen. Doch wer mit einem minderjährigen Kind international reist, muss beachten, dass im Ausland oft strengere und abweichende Regelungen gelten, insbesondere, wenn nur ein Elternteil mitreist.

In diesem Beitrag erfahren Eltern, welche zusätzlichen Vorschriften im internationalen Kontext zu beachten sind und wie Sie Komplikationen bei internationalen Reisen vorbeugen.

1. Zustimmung beider Elternteile

In Deutschland ist es möglich, dass ein Elternteil bei gemeinsamem Sorgerecht mit der Zustimmung des anderen Elternteils allein mit dem Kind verreist. In vielen anderen Ländern werden jedoch strengere formale Nachweise verlangt, die belegen, dass der allein reisende Elternteil zur Ein- und Ausreise berechtigt ist.

 Beispiele:

  • Südafrika, Kanada, USA oder Brasilien fordern bei der Einreise mit minderjährigen Kindern häufig eine beglaubigte Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils.
  • In einigen Fällen ist zusätzlich eine übersetzte und notariell bestätigte Vollmacht erforderlich.

2. Notwendige Reisedokumente für das Kind

Bei Reisen mit Kind ist es besonders wichtig, dass alle notwendigen Dokumente mitgeführt werden. Man sollte sich vor der Reise unbedingt informieren, welche Dokumente für die Ein- und Ausreise ins Zielland benötigt werden. Diese können oft auf den Webseiten der jeweiligen Botschaften oder Konsulate gefunden werden.

Häufig werden benötigt:

  • Gültiger Reisepass des Kindes
  • Internationale Geburtsurkunde (oder beglaubigte Kopie)
  • Einverständniserklärung des anderen Elternteils (schriftlich, teilweise beglaubigt)
  • Sorgerechtsnachweis, wenn nur ein Elternteil reist
  • Übersetzungen der Dokumente in die Landessprache

3. Alleiniges Sorgerecht

Wer das alleinige Sorgerecht für ein Kind hat und allein mit diesem verreist, muss dies klar belegen können. Das ist möglich durch:

  • einen gerichtlichen Beschluss
  • oder einen Auszug aus dem Sorgeregister (erhältlich beim Jugendamt)

Ohne diesen Nachweis kann es an Grenzen zu Zurückweisungen oder Verzögerungen kommen, selbst wenn keine Einwände des anderen Elternteils bestehen.

4. Vorsicht bei internationalen Familien

Reisen in das Herkunftsland eines Elternteils bergen ein erhöhtes Risiko für Konflikte insbesondere dann, wenn kein Einverständnis des anderen Elternteils vorliegt. Eine solche Reise kann unter Umständen als Kindesentführung im Sinne des Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ) gewertet werden.

Es sollte deshalb:

  • Immer vorher eine schriftliche Zustimmung eingeholt werden
  • Bei familiären Spannungen ggf. vorab eine gerichtliche Klärung anstreben

Fazit

Wer eine internationale Reise mit Kind plant, sollte dies vorausschauend tun. Man sollte sich frühzeitig über die Bestimmungen im Zielland informieren und die notwendigen Dokumente besorgen und bei der Reise mitführen. So können rechtlichen Komplikationen vorgebeugt werden und eine problemlose Reise ermöglicht werden. Das ist sowohl im eigenen als auch im Interesse des Kindes.

Holen Sie bei speziellen Reisen und schwierigen Familienkonstellationen den Rat eines Experten ein.

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Was tun bei Streit ums Urlaubsziel? Rechte und Pflichten getrennt lebender Eltern (Stand Juli 2025)

Grenzübertritt mit Kind: Diese Regeln gelten bei gemeinsamem und alleinigem Sorgerecht (Stand Juli 2025)

Für viele Familien ist das Reisen mit Kindern Alltag, ob es ein Besuch bei Verwandten oder Urlaub im Ausland ist. Bei getrennt lebenden Eltern, alleinerziehenden Müttern oder Vätern und in Patchwork-Konstellationen können solche Reisen aber zu rechtlichen Problemen führen, weil die Sorgeberechtigten nicht mit dem Kind reisen. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Regeln für die unterschiedlichen Sorgerechtskonstellationen gelten und was bei der Reise beachtet werden sollte.

1. Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Recht und die Pflicht über Auslandsreisen von Kindern zu entscheiden ergibt sich aus dem Aufenthaltsbestimmungsrecht aus § 1631 Abs. 1 BGB, als Teil des Sorgerechts. Es umfasst nicht nur den Wohnsitz, sondern auch die Entscheidung, ob und wann sich ein Kind im Ausland aufhalten darf. Je nachdem, wie das Sorgerecht zwischen den Eltern verteilt ist, gelten unterschiedliche Voraussetzungen für eine rechtmäßige Ausreise mit dem Kind.

2. Gemeinsames Sorgerecht: Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich

Gemäß § 1626 BGB ist der deutsche Regelfall, dass beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben. In diesem Fall dürfen grundlegende Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden, darunter auch Auslandsreisen.

  • Kurzfristige Urlaubsreisen: Auch bei kurzfristigen Urlaubsreisen müssen grundsätzlich beide Elternteile zustimmen. In der Praxis wird die Zustimmung bei gewöhnlichen Urlaubsreisen oft als stillschweigend vorausgesetzt, wenn keine Bedenken bestehen. Um sich rechtlich abzusichern, sollte dennoch eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitgeführt werden.
  • Reisen in Risikogebiete oder mit besonderer Dauer: Bei Reisen in politisch instabile Regionen oder bei längeren Aufenthalten (z. B. Schüleraustausch, Auslandsjahr) ist die ausdrückliche Zustimmung beider Sorgeberechtigten zwingend erforderlich.

Empfohlen wird:

  • Schriftliche Einverständniserklärung mit Reiseziel, -dauer und Kontaktdaten
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Sorgerechtsnachweis (z. B. Auszug aus dem Sorgeregister)

3. Alleiniges Sorgerecht: Ausreise ist allein entscheidbar – Nachweis mitführen

Verfügt ein Elternteil über das alleinige Sorgerecht für ein Kind zum Beispiel durch gerichtliche Entscheidung oder weil das gemeinsame Sorgerecht nie begründet wurde (§ 1626a Abs. 3 BGB), kann derjenige grundsätzlich allein über den Auslandsaufenthalt des Kindes entscheiden.

Im Ausland kann nicht ohne Weiteres erkannt werden, dass nur ein Elternteil das Sorgerecht hat. Es sollte daher immer ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht mitgeführt werden, etwa:

  • Auszug aus dem Sorgeregister des Jugendamts
  • Gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss

4. Spezielle Familienkonstellationen

Wer nicht sorgeberechtigt ist (z. B. neue Lebenspartner*innen), darf nicht mit einem Kind ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten ins Ausland reisen, auch nicht für einen Kurztrip.

5. Reisen außerhalb der EU

Für Reisen mit Kindern außerhalb der EU gelten in bestimmten Ländern oft andere rechtliche Bestimmungen für Sorgerecht und Zustimmung der Sorgeberechtigten. Zudem werden meist strengere Grenzkontrollen durchgeführt. Zudem kann durch das Haager Kinderentführungsabkommen eine Reise ohne Zustimmung eines Sorgeberechtigten schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es unentbehrlich, sich vor einer Reise über die jeweiligen Einreisebestimmungen hinsichtlich Reisen mit Kindern zu informieren und sich an die jeweiligen Bestimmungen zu halten.

6. Zusammenfassung

  • Klären Sie rechtzeitig, ob und in welchem Umfang Zustimmung erforderlich ist.
  • Holen Sie bei gemeinsamem Sorgerecht eine schriftliche Einverständniserklärung ein.
  • Führen Sie alle relevanten Dokumente mit (Geburtsurkunde, Sorgerechtsnachweis, Einverständniserklärung).
  • Informieren Sie sich bei Reisen ins außereuropäische Ausland über mögliche strengere länderspezifische Anforderungen.

7. Fazit

Reisen mit Kind kann in bestimmten Konstellationen ein Prozess sein, den man gut planen sollte. Besonders außerhalb der EU gelten oft strengere Vorgaben. Wer sich präventiv gut vorbereitet und alle benötigten Dokumente mitführt, schützt nicht nur sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen, sondern handelt auch im besten Interesse und zum Wohle des Kindes. Bei komplexeren Konstellationen und längeren Reisen empfiehlt es sich den Rat eines Experten einzuholen.

 

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Alleinreisende Eltern – Wann eine Vollmacht vom anderen Elternteil notwendig ist (Stand Juni 2025)

Reisen ohne die Zustimmung des anderen Elternteils: Diese rechtlichen Folgen drohen (Stand Juni 2025)

Die Reisevollmacht für Kinder kann in vielen Fällen erforderlich sein, wenn Kinder ohne ihre Eltern oder mit nur einem Elternteil ins Ausland reisen. Insbesondere bei Alleinerziehenden oder bei Reisen mit Verwandten oder Freunden, kann die Vollmacht helfen, rechtliche Klarheit zu schaffen und Problemen an der Grenze vorzubeugen.

Dieser Blogbeitrag zeigt auf, warum die Reisevollmacht für Kinder wichtig ist und welche rechtlichen Aspekte dabei berücksichtigt werden sollten.

1. Warum ist eine Reisevollmacht für Kinder wichtig?

Die Reisevollmacht für Kinder dient dem Zweck, nachzuweisen, dass das mitreisende Kind die ausdrückliche Erlaubnis beider Eltern oder des Sorgeberechtigten für die Reise erhalten hat. Dadurch können Missverständnisse oder Verzögerungen bei der Grenzkontrolle vermieden werden und schafft Klarheit über die Situation.

2. Wann wird eine Reisevollmacht benötigt?

Kinder benötigen eine Reisevollmacht, wenn sie ohne ihre Eltern oder mit nur einem Elternteil reisen. In bestimmten Situationen ist eine Vollmacht besonders wichtig:

  • Reisen mit nur einem Elternteil: Wenn das Kind mit nur einem Elternteil reist, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils erforderlich, insbesondere bei Auslandsreisen.
  • Reisen mit anderen Personen: Wenn das Kind mit Verwandten oder Freunden reist, wird eine Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils benötigt.

3. Was sollte eine Reisevollmacht beinhalten?

Eine Reisevollmacht muss präzise und vollständig sein, damit sie im Ernstfall als rechtlich wirksam anerkannt wird. Folgende Informationen sollten in einer Vollmacht enthalten sein:

  • Vollständiger Name des Kindes und Geburtsdatum
  • Reisedaten: Beginn, Ende und Ziel der Reise
  • Name und Kontaktdaten der Person, die mit dem Kind reist
  • Name und Kontaktdaten des oder der Erziehungsberechtigten, der die Vollmacht erteilt
  • Unterschriften beider Elternteile oder des allein sorgeberechtigten Elternteils

4. Form und Gültigkeit der Vollmacht

Die Reisevollmacht kann formlos verfasst werden, sollte jedoch in jedem Fall handschriftlich unterschrieben werden. In einigen Ländern, insbesondere bei Reisen außerhalb der Europäischen Union, kann eine notarielle Beglaubigung erforderlich sein. Frühzeitige Recherche zu den Einreisebedingungen für das jeweilige Zielland sind unabdinglich.

5. Medizinische Vollmacht in der Reisevollmacht

Zusätzlich zur Reisevollmacht kann es sinnvoll sein, auch eine medizinische Vollmacht für das mitreisende Kind zu erteilen. Dadurch kann die mitreisende Person im medizinischen Notfall Entscheidungen im Namen des Kindes treffen.

6. Was passiert, wenn keine Reisevollmacht vorliegt?

Wenn keine gültige Vollmacht mitgeführt wird, kann die zuständige Behörde die Einreise an der Grenze verweigern, wenn sie Zweifel an der Einwilligung der Sorgeberechtigten hat. In extremen Fällen könnte es sogar zu rechtlichen Konsequenzen kommen, etwa wenn das Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils aus dem Land gebracht wurde.

Fazit

Mit einer gültigen Reisevollmacht für ein Kind, kann Problemen beim Reisen unkompliziert vorgebeugt werden. Das sorgt sowohl für die Sicherheit des Kindes und der mitreisenden Person und zudem werden die Rechte der Sorgeberechtigten geschützt.

Informieren Sie sich frühzeitig und holen Sie sich bei Fragen professionellen Rat eines Experten!

 

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Alleinreisende Eltern – Wann eine Vollmacht vom anderen Elternteil notwendig ist (Stand Juni 2025)

Reisen ohne die Zustimmung des anderen Elternteils: Diese rechtlichen Folgen drohen (Stand Juni 2025)

Es kommt immer wieder vor, dass Eltern allein mit ihren Kindern verreisen, egal ob Urlaub, zu Verwandten oder für schulische Aktivitäten. Doch gerade in besonderen Familien-Konstellationen wie Alleinerziehende, getrenntlebende oder geschiedene Eltern, Patchwork-Familien oder Eltern mit internationalem Hintergrund, stellt sich oft die Frage: Benötige ich, wenn ich mit meinem Kind alleine reise, eine Vollmacht des anderen Elternteils? Dieser Beitrag zeigt die rechtlichen Grundlagen auf und erklärt wann eine Vollmacht benötigt wird.

1. Wann eine Vollmacht wichtig sein kann

Sobald ein Elternteil allein mit dem Kind reist, insbesondere über Landesgrenzen hinweg, können Behörden oder Grenzbeamte aus Sicherheitsgründen den Nachweis verlangen, dass beide Sorgeberechtigten der Reise zugestimmt haben. Durch das Haager Kindesentführungsabkommen ist hier ein verstärkter Fokus zum Schutze der Kinder.

2. In welchen Fällen ist eine Vollmacht notwendig?

Eine Reisevollmacht ist eine Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten und ist in folgenden Fällen dringend zu empfehlen:

  • Bei Auslandsreisen mit dem Kind, wenn nur ein Elternteil dabei ist
  • Bei geteiltem oder gemeinsamem Sorgerecht, unabhängig vom Wohnsitz des Kindes
  • Bei Reisen mit Dritten, z. B. Großeltern, neuen Partner:innen, Lehrer:innen oder Freunden der Familie
  • Bei Reisen in Länder mit erhöhten Einreisebestimmungen für Minderjährige, z. B. Südafrika, Kanada, USA

Von manchen Ländern wird eine beglaubigte Vollmacht oder eine Übersetzung verlangt. Prüfen Sie dies frühzeitig bei der Botschaft des Ziellandes.

3. Wann ist keine Vollmacht nötig?

  • Wenn alleiniges Sorgerecht vorliegt (nachweisbar durch Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)
  • Bei Reisen innerhalb Deutschlands, sofern keine konkreten Einwände des anderen Elternteils bekannt sind
  • Wenn das Kind volljährig ist (ab 18 Jahre)

4. Diese Dokumente sollten Sie als alleinreisendes Elternteil mitführen

Reisepass/Personalausweis des Kindes
Reisepass/Personalausweis des begleitenden Elternteils
Reisevollmacht des anderen Elternteils
Kopie des Ausweises des nicht mitreisenden Elternteils
Geburtsurkunde des Kindes (zur Bestätigung der Verwandtschaft)
ggf. Sorgerechtsnachweis (z. B. alleiniges Sorgerecht, Negativbescheinigung)
ggf. Übersetzungen und Beglaubigungen (abhängig vom Zielland)

5. Was sollte in der Reisevollmacht stehen?

Eine formlose Einverständniserklärung reicht in vielen Fällen aus. Diese sollte enthalten:

  • Name, Geburtsdatum und Adresse des Kindes
  • Reisedaten (Zeitraum, Ziel, Unterkunft)
  • Daten des begleitenden Elternteils
  • Daten und Unterschrift des anderen Elternteils

Tipp: Nutzen Sie vorbereitete Vorlagen – online oder beim ADAC, Jugendamt oder Auswärtigen Amt. Diese können Sie auf Ihre Situation anpassen.

6. Sonderfall: Internationale Familien und Patchwork-Konstellationen

In Patchwork-Familien oder bei Eltern mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten gelten oft weitere Anforderungen:

  • Doppelte Staatsbürgerschaften können zusätzliche Nachweispflichten auslösen
  • Neue Lebenspartner:innen ohne Sorgerecht benötigen immer eine schriftliche Einwilligung der sorgeberechtigten Elternteile, auch wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt

Fazit

Eine Reisevollmacht kann unnötige Diskussionen, rechtliche Probleme und Verzögerungen an der Grenze vermeiden. Gerade bei besonderen Familien-Konstellation sei es durch Trennung, internationale Bindungen oder Patchwork-Strukturen, ist es zu empfehlen vorzusorgen. Wer rechtzeitig plant und die nötigen Dokumente vorbereitet, schützt nicht nur sich selbst, sondern vor allem auch das Wohl des Kindes.

Zögern Sie nicht bei Fragen professionellen Rat einzuholen. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung!

Weitere Infos zum Familienrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/familienrecht/

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