Das Vererben von Auslandsvermögen ist ein komplexes Thema, da es oft mit unterschiedlichen Rechtssystemen und steuerlichen Regelungen in mehreren Ländern verbunden ist. Für Erblasser und Erben gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um eine reibungslose Übertragung des Vermögens zu gewährleisten.
Beachtung des internationalen Erbrechts
Für EU-Bürger und grenzüberschreitende Erbfälle innerhalb der EU, ist die Europäische Erbrechtsverordnung (kurz: EuErbVO) von Bedeutung. Diese schreibt vor, dass das Erbrecht des Landes anzuwenden ist, in welchen der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Dieser Grundsatz des letzten Wohnortes findet auch in vielen Nicht-EU-Staaten Anwendung. Allerdings kann es im Einzelfall Abweichungen geben, weshalb es anzuraten ist, sich vorab über das jeweilige Land im Einzelnen zu informieren.
Vermögensaufstellung erstellen
Es ist wichtig, dass der Erblasser eine genaue Auflistung seines Auslandsvermögens erstellt, um einen genauen Überblick zu behalten. Dazu gehören Bankkonten, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und andere Vermögenswerte im Ausland.
Testament und Erbvertrag international gestalten
In der Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) sollte explizit auf das Auslandsvermögen eingegangen werden und ausdrücklich schriftlich festgehalten werden, sofern der Erblasser unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzt, welches nationale Erbrecht angewandt werden soll. Wählbar ist allerdings nur das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt.
Steuerliche Aspekte
Eine einheitliche Erbschaftssteuer besteht nicht. Diese kann von Land zu Land variieren. In einigen Ländern gibt es Freibeträge oder Steuererleichterungen für Erben. Daher sollte vor Eintritt des Erbfalls überprüft werden, wie hoch die Steuerlast in den jeweiligen Ländern ist.
Die Bundesrepublik Deutschland hat allerdings mit vielen Staaten ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, welches verhindert, dass Erben sowohl in Deutschland als auch im Ausland Steuern zahlen müssen, also so gesagt doppelt Steuern zahlen müssen. Jedoch sollten auch hier vorher Informationen eingeholt werden, ob Deutschland mit dem fraglichen Land ein DBA getroffen hat.
Nachlassabwicklung im Ausland
Als Erbe kann es sein, dass man eventuell gegenüber einer Behörde oder einer Bank in einem anderen EU-Land nachweisen muss, dass man als Erbe berechtigt ist, Verfügungen über die dortigen Vermögensgüter des Erblassers zu treffen. Die Behörde des EU-Landes, welches den Nachlass regelt, kann dem Erben ein Dokument zur Bescheinigung des Status als Erben ausstellen.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, ein Europäisches Nachlasszeugnis zu beantragen. Dieses gilt innerhalb der ganzen EU, unabhängig von welchem Land es ausgestellt wurde. Bei einem nationalen Dokument hingegen kann es teilweise Schwierigkeiten bei dessen Wirkungsweise in anderen Ländern gegeben. Dadurch kann es zu Verzögerungen bei der Anerkennung der Rechte als Erbe kommen.
Beratung durch Experten
Da sich das Vererben von Auslandsvermögen aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Regelungen der einzelnen Länder äußert komplex gestaltet, ist es ratsam, sich bei der Erstellung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen von einem Rechtsanwalt für internationales Erbrecht über das einschlägige Erbrecht des jeweiligen Landes beraten zu lassen.
Melden Sie sich hierzu gerne jederzeit in unserer Kanzlei, um Ihr Auslandsvermögen optimal und effektiv zu übertragen.
Weitere Infos zum Erbrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/erbrecht/
Weitere Blogbeiträge zum Erbrecht:
Internationales Erbrecht: Was gilt bei grenzüberschreitenden Nachlässen? (Stand 2025)
Schulden im Nachlass: Was Erben beachten müssen (Stand März 2025)