Wie die dpa meldet, wurden am Morgen des 31. August 2022 zahlreiche Wohnungen und Häuser im Bereich Neumarkt in der Oberpfalz und Regensburg durchsucht. Die Beschuldigten seien zwischen 15 und 62 Jahren alt. Ihnen werde vorgeworfen, sich Dateien mit kinderpornografischem Inhalt besorgt oder verbreitet zu haben. Computer und Smartphones seien als Beweismittel sichergestellt worden. Ob sich einzelne Beschuldigte in Untersuchungshaft befinden, ist nicht bekannt.
Was zunächst nach einem relativ übersichtlichen Sachverhalt klingt, ist in der Praxis deutlich komplexer – vor allem aus Sicht des Strafverteidigers.
Die Überprüfung der Durchsuchungsbeschlüsse ist in der Regel der erste Schritt. Die Voraussetzungen für eine Wohnungsdurchsuchung sind in den §§ 102 ff StPO festgelegt, die im Wesentlichen die Vorgaben aus Artikel 13 des Grundgesetzes konkretisieren. Wichtig ist, dass die Durchsuchung durch einen Richter angeordnet werden muss und die Gründe für den Tatverdacht und die Notwendigkeit der Durchsuchung nachvollziehbar dargelegt werden. Außerdem muss sich aus dem Beschluss ergeben, was durchsucht werden soll, also welche Wohnung, welches Haus, mit oder ohne Kellerräume, auch Kraftfahrzeuge usw. Und aus dem Beschluss muss sich ergeben, wonach gesucht wird.
Als nächstes gilt es die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und Beschlagnahme der Beweismittel, in der Regel Computer und Laptops, Handys, Festplatten und USB-Sticks zu prüfen. Wenn die Geräte gar nicht erst von der Polizei hätten mitgenommen werden dürfen, weil sie etwa gar nicht den Beschuldigten hören oder nicht in den Durchsuchungsbeschlüssen erfasst waren, kann die Rückgabe gefordert werden. Es wird auch zu überlegen sein, ob man nicht mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und einer gemeinsamen Durchsicht zustimmt, wenn auszuschließen ist, das sich strafrechtlich relevantes Material auf den Geräten befindet. Das sollte also gut überlegt werden.
Schließlich geht es um die Strafvorwürfe an sich. Welche Dateien sind wo gefunden worden und wie sind sie dorthin gekommen? Wie und von wem wurden sie versandt und gespeichert? Was ist darauf zu sehen? Um wie viele Dateien handelt es sich? Das alles spielt eine Rolle für die Beratung der Mandanten.
Hinter einer knappen Meldung in den Medien steckt also jede Menge Arbeit für die Verteidiger.
Sollten auch Sie von Durchsuchungen und dem Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte betroffen sein, wenden Sie sich umgehend und diskret an unsere Kanzlei mit Fachanwaltstitel und langjähriger Expertise im Strafrecht.