Ein grenzüberschreitender Erbfall liegt vor, falls der Erblasser Vermögenswerte im Ausland hinterlässt oder als deutscher Staatsbürger im Ausland lebt. In solchen Fällen ist wichtig zu wissen, welches nationale Recht gilt.

1. Innerhalb der EU

a) Welches Recht gilt?

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU wird der Nachlass grundsätzlich von einer Behörde des EU-Landes, in welchem der Verstorbene (sog. Erblasser) seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, verwaltet. Dabei wird in der Regel das nationale Recht angewendet. Dies ist in der sog. Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) geregelt.

Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort bestimmt sich danach, wo der Erblasser seinen Lebensmittelpunkt hatte. Hierfür maßgeblich sind die Dauer und Regelmäßigkeit seines Aufenthalts. Eine Mindestaufenthaltsdauer ist nicht notwendig.

Der Erblasser kann jedoch bestimmen, dass das Erbrecht des Landes seiner Staatsangehörigkeit Anwendung findet. Dies ist auch möglich, wenn dieses Land kein Mitgliedstaat der EU ist. Besitzt der Erblasser mehrere Staatsangehörigkeiten, kann er festlegen, welche erbrechtlichen Regelungen aus welchem dieser Staaten genau anzuwenden sind. Seine Entscheidung sollte der Erblasser in seinem Testament ausdrücklich und unmissverständlich festhalten. Damit diese Regelung dann wiederum auch gültig ist, muss die Verfügung von Todes wegen den Anforderungen des jeweiligen nationalen Erbrechts des Landes entsprechen.

b) Europäisches Nachlasszeugnis

Die Nachlassabwicklung wird innerhalb der EU durch das europäische Nachlasszeugnis erleichtert. Mit diesem kann der Erbe auch im EU-Ausland seine Erbenstellung vor Behörden, Gerichten oder Banken belegen. Das europäische Nachlasszeugnis hat in der ganzen EU die gleiche Wirkung. Somit muss der Erbe nicht in jedem einzelnen Staat einen neuen Erbschein beantragen.

c) Erbschaftssteuer

Ein in Deutschland lebender Erbe muss auch dann für den gesamten Nachlass Erbschaftssteuer nach deutschem Erbrecht zahlen, wenn der Erblasser im Ausland verstorben ist. Dazu kommt noch, dass auch der ausländische Staat eine Erbschaftssteuer erhebt und der Erbe somit doppelt zur Kasse gebeten wird. Diese doppelte Erbschaftssteuer kann allerdings entfallen, wenn Deutschland mit dem anderen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.

2. Außerhalb der EU

a) Welches Recht gilt?

Auch bei grenzüberschreitenden Erbfällen außerhalb der EU bestimmt sich das anwendbare Recht häufig anhand der Staatsangehörigkeit oder des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes. Jedoch hat der Erblasser auch hier meistens die Möglichkeit, in seinem Testament festzuhalten, welches Erbrecht auf seinen Nachlass Anwendung finden soll. Allerdings gibt es auch Länder, in welchen eine solche Wahl des Rechts nicht explizit möglich ist.

Es ist daher jedem deutschen Staatsbürger, welcher seinen Wohnsitz im Ausland hat, anzuraten, sich vor dem Eintritt des Erbfalls über die genauen erbrechtlichen Regelungen des jeweiligen Staates zu informieren.

b) Erbschaftssteuer

Ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuern erhoben werden, ist vom jeweiligen Land abhängig.

Aber auch hier gilt: hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in einem Nicht-EU-Staat, kann eine internationale Doppelbesteuerung auf die Erben zukommen. Diese kann nur dann vermieden werden, wenn die Bundesrepublik Deutschland mit demjenigen Staat, in welchem der Verstorbene zuletzt gelebt hat, ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat. In allen anderen Fällen wird eine Doppelbesteuerung nur unter bestimmen Voraussetzungen nach nationalem Steuerrecht durch eine Anrechnung der ausländischen Erbschaftssteuer reduziert.

 

3. Praktische Tipps für grenzüberschreitende Nachlässe

Es gibt unterschiedliche Tipps, welche Erblasser, aber auch Erben, für grenzüberschreitende Nachlässe beachten sollten.

  • Erstellung Testament: Es ist von besonderer Bedeutung, dass Erblasser klare und auf dem neusten Stand bestehende Testamente erstellen. Hierbei kann Ihnen ein Anwalt für Erbrecht zur Seite stehen und mit Ihnen zusammen ein individuelles Testament erstellen, durch welches Sie mögliche Fallstricken vermeiden können.
  • Rechtlicher Rat: Besonders hilfreich kann die Einholung von rechtlichem Rat bezüglich grenzüberschreitender Erbrechtsfälle sein, um Fehler zu vermeiden und das bestmöglichste aus dem Erbe zu holen.
  • Unterschiedliche Rechtssysteme: Erben sowie Erblasser sollten sich die Unterschiede in den einschlägigen Rechtssystemen der beteiligten Länder bewusst machen, um Fehler zu vermeiden.

Fazit

Das internationale Erbrecht bringt Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich. Um die Herausforderungen bestens zu meistern, ist es ratsam rechtlichen Rat einzuholen. Mithilfe einer sorgfältigen individuellen Planung und einer gleichzeitigen richtigen rechtlichen Beratung können auch die grenzüberschreitenden Nachlässe erfolgreich abgewickelt werden.

Weitere Infos zum Erbrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/erbrecht/

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Erbplanung 2025 – Die besten Strategien zur Steuerersparnis in Regensburg

Schulden im Nachlass: Was Erben beachten müssen (Stand März 2025)

Erbstreitigkeiten vermeiden: Tipps für eine gerechte Erbaufteilung


Erben ist ein sensibles Thema, was nicht selten zu Familienzerwürfnissen führt. Deshalb ist es umso

wichtiger, dass der Er
blasser vor seinem Tod die Erbaufteilung genau regelt. Die nachfolgenden
Punkte beschreiben Möglichkeiten, wie Sie Erbstreitigkeiten vermeiden können.

1. Gültiges und eindeutiges Testament

Das Testament sollte der Erblasser so eindeutig und unmissverständlich wie möglich formulieren. Da
diese
auch zu Hause verfasst werden können, sollten man seinen niedergeschriebenen letzten Willen
zumindest professionell auf Formfehler oder uneindeutige Formulierungen
überprüfen lassen, da
solche Fehler zur Unwirksamkeit des Testaments oder zu Testamentsanfechtungen führen können.

Darüber hinaus hilft eine
klare Vermögensaufstellung mit allen Bankkonten, Immobilien und anderen
Vermögenswerten einen Überblick für die Erben zu schaffen.

Es kann auch hilfreich sein,
größere Zuwendungen an einzelne Erben zu Lebzeiten im Testament
festzuhalten.

2. Frühzeitige und klare Regelung

Es empfiehlt sich, die Erbfolge und Erbaufteilung mit den potentiellen Erben noch zu Lebzeiten zu
besprechen, um
Missverständnisse oder auch falsche Erwartungen aus dem Weg zu räumen.

3. Erbvertrag

Eine weitere Möglichkeit, seinen Nachlass eindeutig und transparent zu gestalten, ist das Aufsetzen
eines Erbvertrages. Da die Erben in diesen einwilligen müssen, wissen alle vor dem Eintritt des Erbfalls,

wer zu welchen Teilen erbt (oder nicht).

4. Faire und gleichmäßige Verteilung

Der Erblasser sollte bei Erstellung seiner Verfügung von Todes wegen eine faire und gleichmäßige
Verteilung des Nachlasses anstreben. Im Idealfall berücksichtigt er dabei die jeweiligen persönlic
hen
Situationen der Erben und begründet seine Entscheidungen.

5. Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche

In Deutschland ist zu beachten, dass einem bestimmten Personenkreis trotz Enterbung ein Anspruch
auf einen Pflichtteil zu steht
, den der Enterbte nach dem Tod des Erblassers geltend machen kann.
Dies sollte bei der Erstellung des Testaments oder Erbvertrages berücksichtigt werden, um

Erbstreitigkeiten zwischen den Erben zu verhindern.

6. Teilungsanordnung

Gem. § 1922 I BGB geht im Erbfall der Nachlass als Ganzes auf einen oder mehrere Erben über. Das
Nachlassvermögen wird dann grundsätzlich ihm Rahmen der Erbauseinandersetzung zwischen den

Erben verteilt. Dabei kommt es jedoch oftmals zu Streitigkeiten unter den Erben.

Allerdings kann der Erblasser eine Teilungsanordnung gem. § 2048 S.1 BGB treffen. In dieser bestimmt

der Erblasser,
welcher Erbe welchen Erbteil und welche Vermögensgegenstand erben soll und kann
so Konflikten zwischen den Erben entgegenwirken.

Das Adoptionsrecht ist Teil des Familienrechts und in den §§ 1741 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, bezieht sich selbstverständlich auf die Adoption von Kindern und hat einige Berührungspunkte mit dem Rechtsgebiet des Erbrechts. Da eine Adoption für Eltern und Kind erbrechtliche Auswirkungen haben kann, müssen hier viele Besonderheiten beachtet werden.

Adoptionsverfahren im Erbrecht. Familienrecht Anwalt Regensburg

Erbrechtliche Beweggründe für ein Adoptionsverfahren können vielseitig sein:

Erbschaft des Adoptivkindes: Ein adoptiertes Kind erlangt das Erbrecht in der Familie des Adoptivelternteils bzw. von seinem Adoptivvater/-mutter. Es erbt gleichermaßen wie ein leibliches Kind seiner Adoptiveltern. Dies bedeutet, dass das Adoptivkind rechtlich als Kind des Adoptivelternteils behandelt wird und somit erbrechtliche Ansprüche auf das Vermögen dieses Elternteils oder beider Eltern hat. Dagegen ist das Kind gegenüber seinen leiblichen Eltern nicht mehr (automatisch) erbberechtigt.

Erbschaft des Adoptivelternteils: Wenn das adoptierte Kind selbst verstirbt, erben seine Adoptiveltern, sofern diese noch am Leben sind und keine eigenen Kinder des Adoptivkindes vorhanden sind. Falls eigene Kinder vorhanden sind, erben diese nach gesetzlicher Erbfolge. Hierbei hätte eine Adoption also keinen Einfluss auf die gesetzliche Erbfolge.

Erbschaftssteuer: Eine Adoption ermöglicht deutlich höhere Steuer-Freibeträge für Erbschaften oder Schenkungen für Adoptivkinder. Bis zu 400.000 € für Kinder -> dagegen im Vergleich nur 20.000 € bei außenstehenden Personen. Dies wird mitunter den häufigsten Grund für die Adoption eines Erwachsenen darstellen.

Pflichtteil: Dem Adoptivkind steht im Falle einer Enterbung auch ein Pflichtteilsanspruch zu.

Im deutschen Adoptionsrecht ist die Unterscheidung zwischen der Adoption von Minderjährigen und Erwachsenen wichtig. Für die Adoption eines Kindes werden sich regelmäßig andere Beweggründe ergeben, die nicht unbedingt finanzieller Natur sind (hierzu an anderer Stelle).

Des Weiteren wird zwischen „starker“ und „schwacher“ Adoption differenziert. Westliches Merkmal ist hierbei das Fortbestehen oder die Beendigung der bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse.

Sollten Sie mit der Frage einer Adoption konfrontiert sein, eine solche Option in Erwägung ziehen oder vor einer erbschaftsteuerlichen Fragestellung stehen, ist rechtliche Beratung meist unausweichlich, um eine individuelle Lösung für Ihr Problem zu finden. Das Familien- und Erbrecht stellt aufgrund seiner Komplexität oftmals eine große Herausforderung dar und kann ausschließlich an den Umständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden. Als Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwälten für Familienrecht können wir Ihnen beste Betreuung beim Thema Adoptivrecht gewährleisten.

Wie einem Beitrag des Bayerischen Rundfunks vom 12.03.2024 zu entnehmen war, ist der Polizei Oberpfalz ein bedeutender Erfolg im Kampf gegen die Regensburger Drogenszene gelungen. Bei einer großangelegten Razzia im Regensburger Stadtgebiet wurden Anfang März gleichzeitig elf Wohnungen durchsucht, dabei mindestens 25kg Betäubungsmittel entdeckt und mehrere Personen festgenommen, darunter mutmaßliche Drogenhändler und -kuriere.

Schlag gegen die Drogenszene Regensburg. Rechtsanwalt für Strafrecht in Regensburg

 

Die Aktion war das Ergebnis einer monatelangen Ermittlungsarbeit, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Möglich gemacht wurde dies auch durch sogenannte „Probekäufe“, welche juristisch alles andere als unumstritten sind, da die Polizei eigentlich nicht aktiv zu Straftaten anstiften bzw. verleiten darf. Dennoch wurden zwei der drei mittlerweile festgenommen Verdächtigen durch verdeckte Ermittler Drogen verkauft, was eine wochenlange Observation deren Wohnungen ermöglichte und die Überführung erleichterte.

Auf BR-Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass es sich um den „größten Rauschgiftfund“ seit eineinhalb Jahren handle. Insgesamt wurden beträchtliche Mengen an Drogen sichergestellt, darunter Kokain, Heroin und Amphetamin. Auch Bargeld in nicht unerheblicher Höhe wurde beschlagnahmt. Die Polizei geht davon aus, dass die zerschlagene Bande überregionale Verbindungen hatte und in großem Stil Drogenhandel betrieben hat. Die Tatverdächtigen befinden sich nun in Untersuchungshaft und werden vor allem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verfolgt, während die Ermittlungen weitergehen, um mögliche Hintermänner und Netzwerke aufzudecken. Die Aktion wird aus polizeilicher Perspektive als wichtiger Schlag gegen die Drogenszene in der Region betrachtet und soll ihr Engagement im Kampf gegen illegalen Drogen- und Rauschgifthandel deutlich unter Beweis stellen.

Aus anwaltlicher Perspektive werden solche Beiträge natürlich ganz anders bewertet, als durch den „normalen Leser“. Dort, wo die staatlichen Ermittlungsbehörden zuschlagen, beginnt sehr häufig die Arbeit des Rechtsanwalt für Strafrecht. Strafrechtlich verfolgte Personen kommen in den unterschiedlichsten Lebenslagen auf uns Anwälte zu, worauf wir immer vorbereitet sein müssen. Sollten auch Sie von Haus-Wohnungsdurchsuchungen oder dem Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln oder anderen illegalen Gegenständen betroffen sein, wenden Sie sich gerne umgehend und diskret an unsere Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel, welche Ihnen mit Rat und Tat in Regensburg und Umgebung zur Seite steht.

In Zeiten der Allgegenwärtigkeit „Neuer Medien“, „Digitalisierung“ und „Social-Media“ tauchen selbstverständlich immer wieder rechtliche Problemstellungen auf.
Lange ungeklärt war die Frage, ob die Betreiber einer Facebook-Seite/-Fanpage für die Datenverarbeitung oder mögliche Verstöße gegen die Datenschutzverordnung von Facebook (mit)verantwortlich sein könnten. (Art. 2 DS-GVO)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im westlichen die Rechtsaufassung der Deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden zum Streitfall „Facebook-Fanpages“ bestätigt.

In Streit standen vor allem der Umgang mit „personenbezogenen Daten“ oder die Preisgabe persönlicher Interessen. Grundsätzlich verlangt Art. 13 DS-GVO, dass derjenige der eine „Fanpage“ besucht, transparent und in verständlicher Form darüber informiert werden muss, welche Daten und Informationen zu welchem Zweck durch Facebook und/oder die Fanpage-Betreiber verarbeitet werden.

Dies gilt sowohl für Personen, die bei Facebook registriert sind, als auch für nicht registrierte Besucherinnen und Besucher des Netzwerks. Die Erhebung von personenbezogenen Daten von Besucherinnen und Besucher (z.B. durch Einsatz von Cookies) einer Facebook-Seite ist NUR zulässig, sofern der Nutzende seine Einwilligung gegeben hat, was den Anforderungen der DS-GVO entsprechen muss.

Das Unternehmen Facebook (-> gilt im Zweifel auch für andere große Betreiber sozialer Netzwerke) muss mit dem Betreiber(n) von Facebook-Seiten/Fanpages eine Vereinbarung getroffen haben, wer von ihnen jeweils welche Verpflichtung(en) der DS-GVO erfüllen muss. Diese Vereinbarungen müssen den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden, damit diese im Streitfall ihre Betroffenenrechte geltend machen können (Art. 26 DS-GVO). Diese Anforderungen können Fanpage-Betreiber-/innen nicht ohne die Mitwirkung von Facebook erfüllen. Da sie aber selbst rechtlich dazu verpflichtet sind, müssen sie sich um die Einhaltung der Anforderungen kümmern. Das bedeutet, dass Fanpage-Betreiber sich nun an Facebook wenden sollten, um die erforderlichen Informationen erhalten und eine Vereinbarung treffen zu können.

Das Urteil des EuGH, wonach Betreiber von Facebook-Fanpages – neben Facebook – datenschutzrechtlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten auch durch Facebook verantwortlich sind, bestätigt die Auffassungen der Zuständigen deutschen Datenschutzbehörden.

Der EuGH macht in seinem Urteil deutlich, dass Fanpage-Betreiber nicht bloße Facebook-Nutzer sind, sondern als (Mit-)Verantwortlicher Facebook ihnen Möglichkeit gibt, durch den Betrieb der Fanpage (eigene) Cookies einzusetzen. Jedenfalls hat das Bestehen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit von Facebook und den Fanpagebetreibern nicht zwangsläufig zur Folge, dass diese auch gleichwertig verteilt wird.

Den Grad der jeweiligen Verantwortlichkeit entscheiden die maßgeblichen Umstände des Einzelfalls. Das Urteil stellt also nur die grundsätzliche Mitverantwortlichkeit der Seitenbetreiber heraus. Eine weitere Erkenntnis des Urteils ist, dass sich ein Unternehmen, welches seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat, jedoch eine oder mehrere Niederlassungen innerhalb der EU unterhält, Entscheidungen oder Beschlüsse der Kontrollstellen (Art. 28 III DS-GVO), welche im jeweiligen Mitgliedsstaat befugt sind, gegen sich gelten lassen muss. Dies gilt auch, wenn es sich nur um eine Niederlassung zu Marketing- oder Werbezwecken handelt. Wichtig (wie immer): Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten.

Sollten Sie als Nutzer von Social-Media-Plattformen oder als Betreiber einer solchen „Fanpage“ von datenschutzrechtlichen Fragestellungen oder anderen rechtlichen Problemstellungen betroffen sein, so können Sie sich gerne an die Kanzlei Hufnagel – Ihr Rechtsanwalt für Datenschutz in Regensburg wenden, welche Ihnen sicher mit rechtlicher Expertise zur Seite stehen wird.

Sollte man in eine Lebenssituation kommen in der sich eine Ehescheidung nicht mehr vermeiden lässt, ist es wichtig alle Voraussetzungen zu kennen und deren Folgen zu verstehen. Des Weiteren sollten im Verlauf des Scheidungsverfahren keine rechtlichen Fehler gemacht werden.

Ehescheidung - Fachanawalt für Familienrecht in RegensburgIm Folgenden soll ihnen ein Überblick über die wichtigsten Punkte des Scheidungsrechts gewährt werden:

  • Erforderliche Trennungszeit: Bevor eine Ehe geschieden werden kann, müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr lang getrennt leben. In besonderen Fällen, wie zum Beispiel bei Vorliegen von Gründen, die eine sofortige Scheidung rechtfertigen (z.B. häusliche Gewalt), kann von dieser Trennungszeit abgesehen werden.
  • Scheidungsantrag: Die Scheidung wird durch Einreichung eines Scheidungsantrags bei einem Familiengericht eingeleitet. Dieser Antrag kann von einem Ehepartner allein oder von beiden Ehepartnern gemeinsam gestellt werden.
  • Scheidungsgründe: In Deutschland ist der einzige offizielle Scheidungsgrund das sogenannte „Zerrüttungsprinzip“. Dies bedeutet, dass die Ehe zerrüttet sein muss, d.h. eine dauerhafte und nicht mehr überbrückbare Störung des ehelichen Zusammenlebens vorliegen muss. Andere Gründe wie Untreue oder finanzielle Streitigkeiten können zwar in den Scheidungsprozess einfließen, sind aber rechtlich gesehen nicht unbedingt erforderlich.
  • Anwaltliche Vertretung: In Deutschland besteht Anwaltszwang für das Scheidungsverfahren. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt haben muss, der ihn im Scheidungsverfahren vertritt.
  • Folgesachen: Im Rahmen des Scheidungsverfahrens müssen auch Folgesachen wie Unterhaltsansprüche, Sorgerecht für gemeinsame Kinder und die Aufteilung des Vermögens geregelt werden. Wenn die Ehepartner sich über diese Punkte nicht einigen können, entscheidet das Gericht darüber.

Aufgrund der doch recht hohen Komplexität des deutschen Familienrechts sollte man sich als Betroffener grundsätzlich von einem Rechtsanwalt unterstützen und beraten lassen. Anforderungen und mögliche Konsequenzen eines Scheidungsverfahrens können je nach Sachverhalt und Konstellation erheblich variieren.

Die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel steht Ihnen auf diesem Rechtsgebiet mit Fachanwälten für Familienrecht – mit großer Expertise und Erfahrung – zur Verfügung.

 

Im Rechtsverkehr kommt es immer wieder zu Streitigkeiten aufgrund ausbleibender Bezahlungen von Rechnungen oder der Nichterfüllung von ausstehenden Forderungen, die ein Gläubiger gegenüber seinem Schuldner geltend machen möchte. Dies kann zu höchst unbefriedigenden Situationen führen und ist in einer häufigen Zahl an Fällen privat nicht mehr lösbar.

Sofern man als Gläubiger bereits alles in die Wege geleitet hat, um einen Schuldner zur Zahlung einer ausstehenden Forderung zu bewegen (Zahlungserinnerungen, Mahnungen etc.), diese jedoch weiterhin nicht beglichen wird, sollte man sich über die juristischen Möglichkeiten zur Forderungsbeitreibung informieren. Dies stellt im Zweifel auch den einzig „sauberen“ Weg dar, um ein solches Rechtsproblem zufriedenstellend zu lösen.

Rechtsanwalt für Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung

Folgende Möglichkeiten können sich ergeben:

  • Vorgerichtliches Mahnverfahren: Häufig wird mit einem Mahnverfahren immer direkt das gerichtliche Mahnverfahren assoziiert. In der Praxis wird aber meist ein außergerichtliches Mahnverfahren durchgeführt, da dies oft die kostengünstigere Alternative darstellt und sich einige Schuldner durch eine anwaltliche Mahnung zur Zahlung bewegen lassen. Ob ein solches Verfahren ebenso erfolgsversprechend ist, hängt von der Beurteilung des Einzelfalls ab. Sie als Gläubiger können zu jedem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt mit der Durchführung eines vorgerichtlichen Mahnverfahrens beauftragen.
  • Gerichtliches Mahnverfahren: Auch möglich ist ein gerichtliches Mahnverfahren. Dies stellt einen unkomplizierten Weg dar, weil das Mahngericht nicht überprüft, ob die Forderung wirklich besteht, sondern lediglich, ob alle Formalitäten und Fristen eingehalten wurden. Jedoch sind auch hierbei bestimmte Hürden zu beachten, um das Mahnverfahren nicht bereits bei Beginn scheitern zu lassen. Hierbei ist rechtliche Beratung enorm wichtig, um sicher an seine Forderung zu kommen und keine Fehler zu machen. Entscheidende Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens sind die geringen Kosten, der einfache und schnelle Ablauf sowie die Hemmung der Verjährung. Ob ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll ist, hängt jedoch trotzdem vom Einzelfall ab.
  • Klageweg: Denn auch der direkte Klageweg ist zur Durchsetzung von Ansprüchen vor den Amts- bzw. Landgerichten natürlich möglich. Diese können den Schuldner zur Zahlung der ausstehenden Summe verurteilen und dem Gläubiger einen sogenannten „vollstreckbaren Titel“ zugestehen. Dieser Weg ist dann vorzuziehen, wenn sich die Beteiligten generell uneinig sind, ob die Forderungen überhaupt bestehen.
  • Zwangsvollstreckung: Jene stellt den letzten Schritt zur Beitreibung einer ausstehenden Forderung dar und ist somit „ultima-ratio“. Die Grundlage hierfür bildet ein gerichtlich ausgestellter Vollstreckungsbescheid, welcher die ausgebliebene Erfüllung beurkundet und eine staatliche „Geldeintreibung“ ermöglicht. Ein Gerichtsvollzieher wird mit der Vollstreckung beauftragt.

Kontaktieren Sie uns!

Sollten Sie von der oben geschilderten Problematik betroffen sein, können Sie sich jederzeit an die Kanzlei Hufnagel in Regensburg wenden, damit die Erfolgsaussichten der Beitreibung Ihrer Forderung bis hin zur Zwangsvollstreckung ordentlich geprüft werden können. Ebenso können wir Ihr Mahnverfahren vollständig durchführen und auf weitere zivilrechtliche Probleme reagieren, die sich während des Verfahrens ergeben könnten.

Wenn ein Kind entführt wurde, kann ein Anwalt den rechtlichen Prozess unterstützen, um das Kind zurückzubringen und die elterlichen Rechte zu schützen. Hier sind einige mögliche Maßnahmen, die ein Anwalt ergreifen kann:

1. Beratung und rechtliche Einschätzung: Ein Anwalt kann die rechtliche Situation bewerten und Ihnen Informationen über Ihre Rechte und Optionen geben. Sie können Ihnen helfen, die besten Schritte zu planen und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Rückführung des Kindes zu maximieren.

2. Antrag auf einstweilige Anordnung: Ein Anwalt kann einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen, um eine vorübergehende Regelung zu erreichen, die das Kind schützt und seine Rückführung ermöglicht. Dies kann beispielsweise eine einstweilige Verfügung oder ein Sorgerechtsbeschluss sein.

3. Internationale Zusammenarbeit: Wenn die Kindesentführung grenzüberschreitend ist, kann ein Anwalt mit Behörden und internationalen Organisationen zusammenarbeiten, um die Rückführung des Kindes zu erleichtern. Dies kann die Anwendung internationaler Abkommen und Verträge beinhalten.

4. Gerichtliche Verfahren: Ein Anwalt kann Sie bei gerichtlichen Verfahren vertreten und Ihre Interessen vor Gericht vertreten. Dies kann die Einreichung von Klagen, die Teilnahme an Anhörungen und die Vorlage von Beweisen umfassen.

Es ist wichtig, so früh wie möglich einen Anwalt zu konsultieren, um die bestmögliche Unterstützung und Beratung zu erhalten. Jeder Fall von Kindesentführung ist einzigartig, und ein Anwalt kann Ihnen helfen, die spezifischen rechtlichen Schritte zu unternehmen, die in Ihrem Fall erforderlich sind.

Lassen Sie sich hier von den Anwälten und Fachanwälten für Familienrecht der Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel beraten.

Generell ermöglicht eine Selbstanzeige einer Person, die Steuern hinterzogen hat, die Möglichkeit, sich selbst anzuzeigen und die Steuernachzahlungen sowie eventuelle Strafzahlungen zu regeln. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

1. Zeitliche Fristen: Eine Selbstanzeige muss rechtzeitig erfolgen, bevor die Steuerbehörden von der Hinterziehung Kenntnis erlangen. Die genauen Fristen können je nach Land unterschiedlich sein, daher ist es wichtig, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren.

2. Vollständige Offenlegung: Eine Selbstanzeige muss alle relevanten Informationen über die hinterzogenen Steuern enthalten. Es ist wichtig, sämtliche Einkünfte, Vermögenswerte und Konten offenzulegen, um eine wirksame Selbstanzeige zu gewährleisten.

3. Nachzahlung der Steuern: Eine Selbstanzeige beinhaltet die vollständige Nachzahlung der hinterzogenen Steuern, einschließlich eventueller Zinsen und Säumniszuschläge. Es ist ratsam, die genaue Höhe der Nachzahlung mit einem Steuerexperten zu berechnen.

4. Straffreiheit: Eine wirksame Selbstanzeige kann dazu führen, dass strafrechtliche Konsequenzen vermieden werden. Allerdings können je nach Land und individueller Situation noch administrative Strafen oder Bußgelder anfallen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Vorschriften und Verfahren zur Selbstanzeige von Land zu Land unterschiedlich sein können. Es wird dringend empfohlen, sich mit einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt in Verbindung zu setzen, um eine individuelle Beratung zu erhalten und die spezifischen Anforderungen und Konsequenzen einer Selbstanzeige zu verstehen.

Lassen Sie sich hier von den Anwälten und Fachanwälten für Steuerrecht der Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel beraten.

Typische erbrechtliche Fragestellungen umfassen unter anderem:

1. Testament und Erbfolge: Wie kann ein Testament erstellt werden und wie wird die Erbfolge geregelt, wenn kein Testament vorhanden ist?

2. Pflichtteilsansprüche: Welche Rechte haben nahe Angehörige, die im Testament nicht bedacht wurden, auf einen Pflichtteil des Erbes?

3. Erbschaftssteuer: Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet und welche Freibeträge und Steuersätze gelten?

4. Erbengemeinschaft: Wie wird das Erbe auf mehrere Erben aufgeteilt und wie können Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft vermieden oder gelöst werden?

5. Testamentsvollstreckung: Wann und wie kann eine Testamentsvollstreckung eingesetzt werden, um den letzten Willen des Erblassers durchzusetzen?

6. Erbschein: Wie kann ein Erbschein beantragt werden und welche Bedeutung hat er für die rechtliche Anerkennung der Erben?

7. Vermächtnis: Was ist ein Vermächtnis und wie wird es im Rahmen der Erbauseinandersetzung berücksichtigt?

Diese Fragestellungen sind nur ein Auszug aus den vielfältigen Themen des Erbrechts. Es ist ratsam, sich bei konkreten erbrechtlichen Fragen an einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder eine Rechtsanwältin zu wenden, um eine individuelle Beratung zu erhalten, die auf die jeweilige Situation zugeschnitten ist.

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