Rechtsanwalt für Erbrecht in Regensburg
Kanzlei für Testament, Erbfolge, Erbschaftssteuer und erbrechtliche Auseinandersetzungen
Sie suchen fachkundige rechtliche Beratung im Bereich Erbrecht in Regensburg? Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen kompetente Unterstützung durch erfahrene Anwälte, die sich auf alle Aspekte des Erbrechts spezialisiert haben.
Unsere Anwälte für Erbrecht in Regensburg stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Erbschaftssteuer und erbrechtliche Auseinandersetzungen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir verstehen, dass erbrechtliche Angelegenheiten oft sensibel sind und individuelle Lösungen erfordern. Unser Team ist darauf spezialisiert, Ihnen maßgeschneiderte Beratung und Vertretung zu bieten, um Ihre Interessen zu schützen.
Ob es um die Erstellung oder Überprüfung eines Testaments, die Klärung von erbrechtlichen Ansprüchen oder die Beratung zur Minimierung von Erbschaftssteuern geht, unsere Anwälte für Erbrecht in Regensburg unterstützen Sie umfassend.
Unsere Kanzlei legt großen Wert darauf, Ihnen in erbrechtlichen Angelegenheiten kompetente Beratung und Lösungen anzubieten, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem erfahrenen Anwalt für Erbrecht in Regensburg, um Ihre Fragen zu klären und Ihre Situation zu besprechen.
Wir sind Ihre Ansprechpartner in den nachfolgenden Angelegenheiten und freuen uns auf Sie. Gerne sind wir Ihnen unter anderem in folgenden erbrechtlichen Bereichen behilflich:
- Testamentsgestaltung und –änderung
- Durchsetzung von Erbansprüchen
- Testamentsvollstreckung
- vorweggenommene Erbfolge
- Pflichtteilsrecht und -strategien
- Berliner Testament
- gemeinschaftliches Testament
- Ergänzungsansprüche, beispielsweise der Erben oder Pflichtteilsberechtigten
- gesetzliche Erbfolge
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Kontaktieren Sie uns unverbindlich unter 0941 5993000.
Der Tod eines geliebten und geschätzten Menschen ist ein schwerer Schicksalsschlag. Umso schlimmer ist es, wenn über das Erbe Uneinigkeit herrscht. In Deutschland gelten strenge formale und inhaltliche Regelungen, wenn von der gesetzlichen Erbfolge beispielsweise durch ein eigenes Testament oder einen notariellen Erbvertrag abgewichen werden soll.
Im ungünstigsten Fall kann daher das eigene Testament oder der Erbvertrag unwirksam sein mit der Folge, dass zum Beispiel eine Angehörige oder ein Angehöriger entgegen des ausdrücklich geäußerten Willens des Erblassers dennoch erbt. Damit Ihr Erbe auch definitiv bei den Lieben ankommt und Ihre gewünschten Erben nicht übergangen werden, berät und vertritt Sie die Kanzlei Hufnagel in Regensburg gerne in allen erbrechtlichen Angelegenheiten durch einen Anwalt für Erbrecht.
Wie verfasst man ein Testament nach geltendem Erbrecht?
Beim Schreiben des eigenen Testaments sind überraschend viele Formalitäten und Regelungen zu beachten, ohne deren Einhaltung das Testament sogar ungültig ist. Es kommt auf sprachliche Ausdrücke und Details an. So ist beispielsweise die Formulierung: „Ich vermache dem XY mein Vermögen“ in einem Testament oder Erbvertrag unbrauchbar, da ein „Vermachen“ auf ein erbrechtliches Vermächtnis hinweist, in einem Testament/Erbvertrag jedoch mindestens ein Erbe benannt sein muss. In den meisten Fällen werden mehrere Erben vom Erblasser aufgeführt. Soll sogar ein missliebiger Angehöriger „enterbt“ werden, erschwert das deutsche Erbrecht dies erheblich. Auch der Pflichtteil ist gesetzlich geregelt. Um trotz aller Hindernisse den letzten Willen des Erblassers erfolgreich zum Ziel zu bringen, bieten wir aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Rechtsanwälte unsere Unterstützung beispielsweise in folgenden Bereichen an:
Wie wird die Unternehmensnachfolge geregelt
Ein Firmengründer hängt meistens sehr an seinem Unternehmen und möchte sicherstellen, dass der Betrieb nach seinem Ableben weitergeht. Die Erbfolge muss also klar geregelt werden. In diesem Fall können unsere Rechtsanwälte helfen. Besonderer Beratungsbedarf besteht bei der Unternehmensnachfolge und bei der Errichtung von Behindertentestamenten, die außer im erbrechtlichen Bereich weitgehende Verknüpfungen zum Gesellschafts- und Steuerrecht sowie zum Sozialrecht aufweisen. In unserer Kanzlei in München und Regensburg finden Sie selbstverständlich auch zum Thema Gesellschafts- und Steuerrecht einen kompetenten Anwalt. Aufgrund der für Laien unübersichtlichen Rechtslage sind durch eine dezidierte Beratung im frühen Vorfeld und die erbrechtlich einwandfreie Formulierung des letzten Willens durch den Erblasser sämtliche Vor- und Nachteile der gewünschten Erbfolge im Vorfeld abzuklären und abzusichern. So beugen wir unerwünschten finanziellen Überraschungen, die von Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern drohen vor. Dies gilt in besonderem Maße bei Erben und Vermögen, die sich zum Teil auch im Ausland befinden, so dass internationales Erbrecht Anwendung findet. Bei unserer Kanzlei in München und Regensburg finden Sie einen erfahrenen Anwalt, der für Sie den Überblick behält. Gerne kümmern wir uns auch um die Testamentsvollstreckung.
Ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Regensburg entlastet Sie!
Gerade dann, wenn die Angehörigen eines Erblassers durch den Todesfall emotional stark beansprucht sind, haben viele nicht die Kraft, sich auch noch mit Details des Erbrechts zu beschäftigen. Wir von der Kanzlei Hufnagel verstehen das natürlich, halten Ihnen den Rücken frei und vertreten Ihre Interessen in Ihrem Sinne. Fragen Sie einfach nach einem Anwalt für Erbrecht. Egal, ob Sie Ihr Testament verfassen, die Erbfolge in Ihrem Unternehmen regeln, Ihren Pflichtteil von ihrem Rechtsanwalt aus Regensburg berechnen lassen oder sich einfach nur über Erbrecht informieren möchten – in unserer Kanzlei finden Sie immer einen kompetenten Ansprechpartner, der Sie in allen Fragen zum Erbe oder zum Erbrecht unterstützt. Wir möchten Erben, Angehörige und spätere Erblasser beim Erbrecht entlasten.