Rechtsanwalt für Miet-, Pacht- und Immobilienrecht in Regensburg
Kanzlei für Immobilienrecht Regensburg – Beratung und Vertretung im Mietrecht
Im Mietrecht stehen wir Ihnen mit unserer Kanzlei in der Innenstadt von Regensburg bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme zur Seite. Vor Abschluss eines Mietvertrags empfiehlt es sich sowohl für den Vermieter als auch für den zukünftigen Mieter, den Mietvertrag auf mögliche Schwachstellen hin zu überprüfen. Gerade hinsichtlich der Klauseln zu Schönheitsreparaturen existiert eine umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und verschiedener Oberlandesgerichte (OLG) bezüglich deren Wirksamkeit. Als Beispiel sei hier nur die Unwirksamkeit von Fristenplänen (starrer Fristenplan) genannt.
Auch die Frage, ob die Befristung eines Mietvertrags zulässig ist, bedarf sorgfältiger anwaltlicher Prüfung und Beratung durch Experten im Mietrecht.
Im Falle der Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum sind insbesondere die Kündigungsgründe (berechtigtes Interesse des Vermieters, z.B. Eigenbedarf) und die Einhaltung der Form und der Fristen zu beachten.
Nebenkostenabrechnungen des Vermieters (Betriebskostenabrechnung) sind häufig fehlerhaft, weil sie nicht umlagefähige Kosten für die Verwaltung einer Eigentumswohnung enthalten. Hier beraten wir Vermieter bei der Erstellung der Abrechnung der Betriebskosten und helfen Mietern, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Ein Überblick aus unseren Leistungen im Mietrecht:
- Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen im gewerblichen Bereich (Gewerberaummiete)
- Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen über Wohnraum (Wohnraummiete)
- Gestaltung und Überprüfung von Pachtverträgen im gewerblichen Bereich (z.B. Gaststätte) und in der Landwirtschaft
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Mietminderung und Schadensersatzansprüchen
- Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen und Pachterhöhungen (z.B. Mieterhöhungsverlangen)
- Beratung bei der Erstellung und Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen und Nebenkostenabrechnungen
- Abgabe von Kündigungs- und Widerspruchserklärungen
- Außergerichtliche Auflösung und Abwicklung von Mietverhältnissen
- Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schönheitsreparaturen während der Mietzeit oder bei Mietende
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Zahlungs- und Räumungsansprüchen (Räumungsklage)
- Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren (z.B. über das Bestehen oder Nichtbestehen von Mietmängeln)
Wenn Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.
In der Regel ist es vorteilhaft, wenn Sie zu diesem die betreffenden Unterlagen dabei haben, wie
- Mietvertrag mit allen Anlagen und Änderungen
- Hausordnung
- Kündigungsschreiben
- Mieterhöhungsverlangen
- Betriebskostenabrechnung (auch ältere) mit Belegen, Schriftverkehr mit dem Vermieter oder Mieter