Kindesunterhalt berechnen: Ein Leitfaden zur Düsseldorfer Tabelle

Die richtige Berechnung des Kindesunterhalts ist für viele Eltern oftmals nicht nur eine komplexe, sondern auch eine belastende Angelegenheit. Eine wichtige Hilfestellung kann hierbei die Düsseldorfer Tabelle sein, die eine klare und standardisierte Grundlage bietet, um den Unterhaltsbedarf des Kindes auszurechnen.

I. Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Mit dem Begriff „Düsseldorfer Tabelle“ meint man eine Richtlinie, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf erstellt wurde und von diesem auch in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Dabei dient sie als Orientierungshilfe zur Berechnung des Kindesunterhaltes. Sie legt fest, wie viel Unterhalt ein Elternteil für ein Kind zahlen muss, abhängig vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes.

Als Richtlinie ist die Düsseldorfer Tabelle nicht bindend, vielmehr können Gerichte in Einzelfällen bei Vorliegen von besonderen Umständen sogar von den Vorgaben abweichen. In der Praxis geschieht dies jedoch nicht oft.

II. Wie funktioniert die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle teilt sich in vier Hauptkategorien: das Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen, die Altersstufen des Kindes, der Prozentsatz und der Bedarfskontrollbetrag.

  1. Das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen

Das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils wird in 15 unterschiedliche Einkommensgruppen unterteilt. Diese reichen von weniger als 2.100 Euro bis hin zu mehr als 11.200 Euro netto im Monat. Die Berücksichtigung der Einkommenshöhe ist insofern wichtig, da ein höheres Einkommen in der Regel mit einer höheren Zahlungsverpflichtung für den Kindesunterhalt verbunden ist.

  1. Die Altersstufen des Kindes

Zudem spielt das Alter des Kindes spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung des Unterhalts. Denn je älter das Kind, desto höher fällt der Unterhaltsbedarf aus.

Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet gem. § 1612a Abs. 1 BGB zwischen folgenden Altersstufen:

  • 0 bis 5 Jahre
  • 6 bis 11 Jahre
  • 12 bis 17 Jahre
  • 18 Jahre und älter

Für jede Altersstufe gibt es einen festen Betrag, den der unterhaltspflichtige Elternteil je nach seinem Einkommen zahlen muss.

  1. Der Prozentsatz

Der Prozentsatz gibt an zu viel Prozent der Unterhaltspflichtige den Betrag in der jeweiligen Altersstufe zahlen muss. Dabei reichen die Angaben von 100 – 200%. Die Angaben orientieren sich an Kategorie des Nettoeinkommens in der sich der Unterhaltspflichtige befindet.

  1. Bedarfskontrollbetrag

An letzter Stelle steht noch der Bedarfskontrollbetrag. Dieser soll sicherstellen, dass der Unterhalt nicht unangemessen hoch angesetzt wird.

III. Berechnung des Kindesunterhalts in der Praxis

Um den Kindesunterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle zu berechnen, sollte man so vorgehen:

  1. Bestimmung des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils.
  2. Prüfung, in welche Einkommensgruppe das Einkommen fällt.
  3. Bestimmung der Altersstufe des Kindes.
  4. Verrechnen des Prozentsatzes mit dem Bedarfsbetrag des Kindes.
  5. Gegebenenfalls Berücksichtigung vom Bedarfskontrollbetrag und weiteren Sonderausgaben.

Auch wenn die Berechnung des Kindesunterhalts hier vereinfacht dargestellt wird, sollte sie nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da auch noch zusätzliche Faktoren berücksichtigt werden müssen. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

IV. Fazit

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein wichtiges Instrument für eine transparente und faire Berechnung des Kindesunterhalts. Dabei bietet sie eine verlässliche Orientierungshilfe, die auf dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes basiert. Im Einzelfall müssen jedoch auch individuelle Faktoren wie Mehrbedarf oder Sonderregelungen berücksichtigt werden. Bei Unsicherheiten ist es ratsam sich von einem Anwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um eine gerechte Lösung zu finden.

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