Das Adoptionsrecht ist Teil des Familienrechts und in den §§ 1741 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, bezieht sich selbstverständlich auf die Adoption von Kindern und hat einige Berührungspunkte mit dem Rechtsgebiet des Erbrechts. Da eine Adoption für Eltern und Kind erbrechtliche Auswirkungen haben kann, müssen hier viele Besonderheiten beachtet werden.
Erbrechtliche Beweggründe für ein Adoptionsverfahren können vielseitig sein:
– Erbschaft des Adoptivkindes: Ein adoptiertes Kind erlangt das Erbrecht in der Familie des Adoptivelternteils bzw. von seinem Adoptivvater/-mutter. Es erbt gleichermaßen wie ein leibliches Kind seiner Adoptiveltern. Dies bedeutet, dass das Adoptivkind rechtlich als Kind des Adoptivelternteils behandelt wird und somit erbrechtliche Ansprüche auf das Vermögen dieses Elternteils oder beider Eltern hat. Dagegen ist das Kind gegenüber seinen leiblichen Eltern nicht mehr (automatisch) erbberechtigt.
– Erbschaft des Adoptivelternteils: Wenn das adoptierte Kind selbst verstirbt, erben seine Adoptiveltern, sofern diese noch am Leben sind und keine eigenen Kinder des Adoptivkindes vorhanden sind. Falls eigene Kinder vorhanden sind, erben diese nach gesetzlicher Erbfolge. Hierbei hätte eine Adoption also keinen Einfluss auf die gesetzliche Erbfolge.
– Erbschaftssteuer: Eine Adoption ermöglicht deutlich höhere Steuer-Freibeträge für Erbschaften oder Schenkungen für Adoptivkinder. Bis zu 400.000 € für Kinder -> dagegen im Vergleich nur 20.000 € bei außenstehenden Personen. Dies wird mitunter den häufigsten Grund für die Adoption eines Erwachsenen darstellen.
– Pflichtteil: Dem Adoptivkind steht im Falle einer Enterbung auch ein Pflichtteilsanspruch zu.
Im deutschen Adoptionsrecht ist die Unterscheidung zwischen der Adoption von Minderjährigen und Erwachsenen wichtig. Für die Adoption eines Kindes werden sich regelmäßig andere Beweggründe ergeben, die nicht unbedingt finanzieller Natur sind (hierzu an anderer Stelle).
Des Weiteren wird zwischen „starker“ und „schwacher“ Adoption differenziert. Westliches Merkmal ist hierbei das Fortbestehen oder die Beendigung der bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse.
Sollten Sie mit der Frage einer Adoption konfrontiert sein, eine solche Option in Erwägung ziehen oder vor einer erbschaftsteuerlichen Fragestellung stehen, ist rechtliche Beratung meist unausweichlich, um eine individuelle Lösung für Ihr Problem zu finden. Das Familien- und Erbrecht stellt aufgrund seiner Komplexität oftmals eine große Herausforderung dar und kann ausschließlich an den Umständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden. Als Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwälten für Familienrecht können wir Ihnen beste Betreuung beim Thema Adoptivrecht gewährleisten.